Bundeskabinett beschließt Reform der Biomasseverordnung |
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Neue Förderbedingungen für die Verstromung von Holzbiomasse. |
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(01.07.26) Das Bundeskabinett hat den Entwurf der Zweiten Verordnung zur Änderung der Biomasseverordnung (BiomasseV) beschlossen. Der vom BMWE eingebrachte Entwurf passt die Förderbedingungen für die Nutzung von Holzbiomasse in der Biomasseverordnung an die Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) an. Nur die Stromer... |
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