EPID Recherche: Bioenergie


BMWE: Positionspapier „Klimaneutral werden – wettbewerbsfähig bleiben“  

(15.09.25) Positionen / Diskussionen / Stellungnahmen

HBB: Positionspapier „Vorschläge zur Stärkung der Produktion und Nutzung von Biomethan & Bio-LNG“  

(10.09.25) Verstärkte Berücksichtigung sowohl in politischen Strategien als auch bei der Infrastrukturplanung.

BEE: Positionspapier „Potenziale von Carbon Management im Energiesystem“  

(08.09.25) Positionen / Diskussionen / Stellungnahmen

Grüngasquote: VIK warnt vor zusätzlichen Belastungen

(28.10.25) Wettbewerbsfähigkeit der Industrie muss Vorrang haben.

AfD/Bundestag: Parl. Anfrage „Zukunft von Biogasanlagen in der Landwirtschaft und Industrie“  

(26.10.25) Stilllegungen und Insolvenzen von Interesse.

BNetzA: Innovationsausschreibung stark überzeichnet

(08.10.25) Kein Gebot für Biomethananlagen.

EU-Kommission genehmigt Biogaspaket

(18.09.25) EEG-Änderungen können auf nächste Ausschreibungsrunde angewandt werden.

BMWE-Zehn-Punkte-Plan: Aiwanger warnt vor ´Strukturbrüchen´ bei der PV

(17.09.25) Keine sofortige Streichung der PV-Fördersätze.

HBB: Stromsteuer-Novelle darf Biomasse nicht mit fossilen Energien gleichsetzen

(04.09.25) Bruch mit der bewährten Systematik.

Biomasse: HBB fordert Sonderregelungen zur Sicherung der Kapazitäten

(28.08.25) Möglichkeit für Anlagenbetreiber, sich in zukünftigen Ausschreibungen nach den Vorgaben des dann hoffentlich genehmigten Biomassepakets zu beteiligen.

Studie: Bundesregierung plant zu viele Gaskraftwerke  

(22.08.25) Keine Festlegung auf nur eine Technologie in der Kraftwerksstrategie.

AfD/Bundestag: „Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung der Klimaschutzfolgen und Wiederherstellung der Energieinfrastruktur in Deutschland (Klimaschutzfolgenbereinigungsgesetz)“

Die AfD-Fraktion hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung der Klimaschutzfolgen und Wiederherstellung der Energieinfrastruktur in Deutschland (Klimaschutzfolgenbereinigungsgesetz)“ vorgelegt. Wesentliches Ziel des Entwurfs ist die Aufhebung von 23 Gesetzen, „die im Wesentlichen ideologisch motiviert dem Narrativ des sogenannten Klimaschutzes dienen und daher verzichtbar oder sogar schädlich sind, sowie grundlegende Änderungen im Atomgesetz“, schreiben die Abgeordneten. Außerdem soll Deutschland das Kyoto Protokoll von 1997 kündigen und aus dem Übereinkommen von Paris 2015 aussteigen.

Ab dem Gültigkeitsdatum solle kein gesetzlicher Anspruch auf Förderung auf der Grundlage einer Reihe von Gesetzen bestehen. Dazu gehören das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Klima- und Transformationsfonds“ (Artikel 7), das Erneuerbaren-Energie-Gesetz (Artikel 8), das Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Artikel 9), das Gesetz über den nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Artikel 10), das Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung (Artikel 14), das Investitionsgesetz Kohleregionen (Artikel 15), das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Artikel 18), das Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität (Artikel 21), das Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (Artikel 23), das Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und das Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme.

Außerdem solle keine gesetzliche Verpflichtung zur Einhaltung von Grenzwerten und Messgrößen auf der Grundlage einer Reihe von Gesetzen bestehen. Zu ihnen gehören das Gesetz zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes (Artikel 6), das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Artikel 11), das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen (Artikel 12), das Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz (Artikel 13), das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Artikel 19) und das Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land.

Die AfD fordert zudem die Aufhebung der gesetzlichen Verbote von Kernenergie für die gewerbliche Stromerzeugung und den Wegfall der Beschränkungen bei der Erforschung, Entwicklung und Nutzung der Atomenergie zu friedlichen Zwecken (Artikel 16).

Weiter heißt es, es bestehe keine gesetzliche Verpflichtung zur flächendeckenden und bedarfsgerechten Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (Artikel 20).

Die für den Rückbau von „sogenannten Erneuerbare-Energien-Anlagen“ benötigten finanziellen Mittel sollten durch einen „Fonds für Rückbau, Rekultivierung und Renaturierung“ gedeckt werden. Dieser sei von den Betreibern dieser Anlagen neu zu gründen. Die Betreiber müssten, so die AfD, für die finanzielle Ausstattung des Fonds aufkommen und diesen langfristig durch geeignete finanzielle Instrumente und Konzepte verwalten.

Quelle: hib / EPID


Dokumente

  AfD/Bundestag: „Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung der Klimaschutzfolgen und Wiederherstellung der Energieinfrastruktur in Deutschland (Klimaschutzfolgenbereinigungsgesetz)“ (24.06.2025)

Bundesregierung: "Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote“

Kurzdarstellung:

Laut Entwurf soll die THG-Quote bis 2025 bei den bereits heute geltenden sechs Prozent eingefroren werden und dann ab 2026 auf lediglich 7,25 Prozent steigen. Biokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen sollen begrenzt werden. Dagegen soll die Förderung von Biokraftstoffen aus Reststoffen, etwa Gülle oder Stroh, und aus Abfall wie altem Speiseöl ausgebaut werden.

Stattdessen sollen E-Autos privilegiert werden. Der Energiegehalt des Stroms, den sie verbrauchen, soll vierfach auf die Minderungsquote angerechnet werden. Damit soll nicht zuletzt der Ausbau der Ladeinfrastruktur vorangebracht werden.

Eine Unterquote für strombasierte Kraftstoffe schlägt das BMU lediglich für die Luftfahrtindustrie vor. 2026 soll eine Mindestquote für erneuerbare Energie für Kerosin von 0,5 Prozent gelten. Sie soll bis 2028 auf ein Prozent ansteigen und ab 2030 bei zwei Prozent liegen.


Dokumente

  BMU: Referentenentwurf „Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote“ (20.09.2020)

Bundesregierung: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften“ (EEG-2021-Novelle)

Kurzdarstellung:

Das EEG Novelle 2021 würde die Zielvorgabe einer Treibhausgasneutralität vor 2050 für den in Deutschland erzeugten und verbrauchten Strom gesetzlich verankern. Darüber hinaus werden EE-Ausbaupfade bis 2030 festgeschrieben.

Die Ausschreibungsmengen für Wind an Land werden zwischen 2,9 und 5,8 Gigawatt, für PV zwischen 1,9 bis 2,0 Gigawatt und für Biomasse in Höhe von 500 Megawatt festgelegt.

Hinzu kämen PV- und Biomasse-Anlagen in der Festvergütung. Die installierte Leistung bei Wind an Land würde sich damit von heute 54 Gigawatt auf 65 Gigawatt im Jahre 2026 und 71 Gigawatt im Jahre 2030 erhöhen.

Die installierte PV-Leistung würde sich von heute 52 Gigawatt auf 83 Gigawatt im Jahre 2026 und 100 Gigawatt im Jahre 2030 erhöhen. Damit geht die Bundesregierung an den oberen Rand der im Klimaschutzplan 2030 vorgesehenen Spannbreite – bei der PV sogar darüber hinaus.

Der Entwurf betont explizit, dass die Ausbauvorgaben angepasst werden sollen, sofern die EU im Rahmen der Umsetzung des Green Deal konkrete neue EE-Ausbauziele beschließt.

Der Regierungsentwurf enthält außerdem die Zusage, dass im weiteren Verfahren noch eine Regelung zur Befreiung grünen Wasserstoffs von der EEG-Umlage vorgelegt wird. Damit soll ein zentrales Element der nationalen Wasserstoffstrategie umgesetzt werden. Zudem wird die Versorgung von Schiffen in Seehäfen mit Landstrom verbessert.

Ein weiterer zentraler Aspekt des Entwurfs ist die finanzielle Beteiligung von Kommunen beim Ausbau von Wind an Land. Ebenso werden die Anreize für Mieterstrom und die Rahmenbedingungen für Eigenstromerzeugung verbessert.

Die Kosten der EE-Förderung sollen durch verschiedene Einzelmaßnahmen (unter anderem Anpassung der Höchstwerte in Ausschreibungen, Erweiterung der Flächenkulisse für PV-Freiflächenanlagen) reduziert werden, zudem wird ein neues Ausschreibungssegment für große PV-Dachanlagen geschaffen. Durch Verlängerung und Aufstockung der Innovationsausschreibungen sollen Impulse für Innovationen gesetzt werden.

Darüber hinaus sollen Anpassungen bei der Besonderen Ausgleichsregelung erfolgen, um die Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Industrie zu erhalten. Damit soll dieser Bereich mehr Planungssicherheit bei zukünftigen EEG-Entlastungen erhalten.

Schließlich soll mit der EEG-Novelle der Weg in die „Post-Förderung-Ära“ vorbereitet werden: Ausgeförderte Anlagen sollen übergangsweise die Möglichkeit erhalten, den Strom weiter über den Netzbetreiber vermarkten zu können und den Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten zu erhalten. Die Vermarktungskosten sollen sich reduzieren, wenn die Anlagen mit intelligenter Messtechnik ausgestattet werden.

Im Entwurf wird besonders betont, dass die Synchronisierung von EE- und Netzausbau von zentraler Bedeutung ist. So wird in der EEG-Novelle wird eine „Südquote“ für Wind an Land und Biomasse eingeführt, die auch diesem Ziel dienen soll.


Dokumente

  Bundesregierung: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften“ (EEG-2021-Novelle) (23.09.2020)

Bundestag: „Gesetz zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Bundesjagdgesetzes und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes” (CDU/CSU/SPD)

Kurzdarstellung:

Der Entwurf stellt eine Erweiterung des ursprünglichen Gesetzentwurfs zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und des Bundesjagdgesetzes um Änderungen im EEG dar. Ausschlaggebend für die Erweiterung war eine Beschlussempfehlung des BT-Landwirtschaftsausschusses. Der ursprüngliche Gesetzentwurf hatte eine Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest zum Ziel. Die EEG-Änderungen beziehen sich auf Vorgaben für den Gülleeinsatz in Bioenergieanlagen, die in Bezug zu Aspekten der Tiergesundheit stehen.


Dokumente

  BT-Gesetzentwurf „Gesetz zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Bundesjagdgesetzes und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes”

EU-Kommission: Mitteilung „Europa in Bewegung - Agenda für einen sozial verträglichen Übergang zu sauberer, wettbewerbsfähiger und vernetzter Mobilität für alle”

Kurzdarstellung:

„Europa in Bewegung“ ist ein Paket von Initiativen, mit denen unter anderem eine gerechtere Mauterhebung gefördert und CO2-Emissionen verringert werden sollen.

Das Paket stellt auch die Grundlage dar für weitere Regelungen, die auch Emissionsstandards für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge sowie erstmals für schwere Nutzfahrzeuge für die Zeit nach 2020 enthalten werden.


Dokumente

  EU-Kommissionsmitteilung_Europa in Bewegung - Agenda für einen sozial verträglichen Übergang zu sauberer, wettbewerbsfähiger und vernetzter Mobilität für alle_170531

EU-Parlament: Initiative „Deployment of infrastructure for alternative fuels in the European Union: time to act!“

Kurzdarstellung:

In der Initiative kritisiert das EU-Parlament u.a., dass der Ausbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe zu langsam voranschreitet und fordert weitergehende Maßnahmen.



Dokumente

  EU-Parlament_Initiative_Deployment of infrastructure for alternative fuels in the European Union: Time to act!_180514

Grüne/Bundestag: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und weiterer Vorschriften“

Die Grünen haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und weiterer Vorschriften vorgelegt. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Nutzung von Agrargütern für die Agrarstoffproduktion zu reduzieren.

Konkret sieht er vor, die Obergrenze für Agrokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen wie Raps, Weizen, Roggen oder Mais für das Jahr 2026 auf 3,5 Prozent zu verringern und anschließend schrittweise bis 2030 auf 0,0 Prozent abzusenken, Die Anrechnung von Sojaöl und Reststoffen der Palmölproduktion sollen sofort beendet, Anreize für die Verwendung von abfallbasierten Reststoffen aufgrund ihrer „beschränkten Verfügbarkeit“ von 1,9 auf 1,7 Prozent reduziert werden.

Um Betrug mit Importen von „fälschlich als Altspeiseöl gekennzeichnetem Palmöl“ entgegenzuwirken, sind im Gesetzentwurf zudem bessere Kontrollmöglichkeiten für Behörden in Form von Vor-Ort-Besuchen von Anlagen im Ausland vorgesehen. Bislang habe das Kontrollsystem „strukturelle Schwächen“, heißt es im Entwurf. Zum Beispiel dürften Behörden der EU-Mitgliedstaaten die Anlagen im Ausland „nicht einmal betreten“.

Agrokraftstoffe aus Nahrungs- oder Futterpflanzen führten zu Hunger und Umweltzerstörung, insbesondere wenn Regenwald dafür abgeholzt werde, schreiben die Abgeordneten. Agrokraftstoffe nützten dem Klima nicht, sondern verursachten „oft sogar mehr CO2 als Diesel“. Auch abfallbasierte Kraftstoffe seien nur eine „Scheinlösung“, weil es nur wenig davon gebe.

Seit 2015 verpflichte die Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) Unternehmen, die Kraftstoff in Verkehr bringen, die Treibhausgasemissionen ihres gesamten Kraftstoffes zu senken, unter anderem durch den Einsatz von Agrokraftstoffen, erklären die Abgeordneten im Entwurf.

Wegen ihrer umweltschädlichen Effekte und des hohen Flächenverbrauchs dürften bislang nur 4,4 Prozent Biokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen auf die THG-Quote angerechnet werden. Trotz dieser Obergrenze würde jedoch heute allein in Deutschland der Ertrag von 800.000 Hektar zu Agrokraftstoffen verarbeitet, darunter Raps, Weizen, Roggen und Mais, die Menschen oder Tiere essen könnten.

Quelle: hib / EPID


Dokumente

  Grüne/Bundestag: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und weiterer Vorschriften“ (07.07.2025)