EPID Recherche: Wasserstoff


Bundeskabinett: Beschlüsse zur Energie- und Klimapolitik  

(06.10.25) Gesetzentwürfe / Eckpunkte / Beschlüsse

BMWE: Positionspapier „Klimaneutral werden – wettbewerbsfähig bleiben“  

(15.09.25) Positionen / Diskussionen / Stellungnahmen

HBB: Positionspapier „Vorschläge zur Stärkung der Produktion und Nutzung von Biomethan & Bio-LNG“  

(10.09.25) Verstärkte Berücksichtigung sowohl in politischen Strategien als auch bei der Infrastrukturplanung.

Bundeskabinett: Beschlüsse zur Energie- und Klimapolitik  

(08.09.25) Gesetzentwürfe / Eckpunkte / Beschlüsse

Grüngasquote: VIK warnt vor zusätzlichen Belastungen

(28.10.25) Wettbewerbsfähigkeit der Industrie muss Vorrang haben.

Bundeskabinett beschließt Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz

(02.10.25) Anlagen und Leitungen sollen im überragenden öffentlichen Interesse liegen.

BMWE-Zehn-Punkte-Plan: Aiwanger warnt vor ´Strukturbrüchen´ bei der PV

(17.09.25) Keine sofortige Streichung der PV-Fördersätze.

BEE zu Monitoringbericht: Keine Neuausrichtung nötig

(16.09.25) Report unterstreicht Bedeutung des EE-Ausbaus.

Wasserstoffproduktion: IEA senkt Prognose deutlich  

(12.09.25) Nahezu ein Viertel weniger bis 2030 als erwartet.

Von der Leyen kündigt EU-Initiative zu ´Energieautobahnen´ an

(11.09.25) Wasserstoff-Korridor von Portugal nach Deutschland.

Energiewende: DIHK fordert Kurswechsel  

(05.09.25) Kosten in Billionen-Höhe.

BDEW: BNetzA hat dringende Notwendigkeit des Zubaus von Gaskraftwerken bestätigt

(04.09.25) Ausschreibungen müssten spätestens bis Anfang 2026 erfolgen.

BMWK: Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben in Art. 19 der Richtlinie (EU) 2018/2001 zu Herkunftsnachweisen für Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energiequellen“

Kurzdarstellung:

Mit dem Entwurf sollen in einem Herkunftsnachweisregistergesetz für gasförmige Energieträger sowie für Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energiequellen die Grundlagen für die Einrichtung von Registern für Herkunftsnachweise aus gasförmigen Energiequellen sowie für Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energiequellen geschaffen werden.

Artikel 1 enthält mit dem Herkunftsnachweisregistergesetz (HKNRG) ein Stammgesetz zur Schaffung der Grundlagen für die Einrichtung von Registern für Herkunftsnachweise aus gasförmigen Energiequellen sowie für Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energiequellen. Artikel 2 des Gesetzes enthält eine durch die Einführung des HKNRG notwendige Folgeänderung in der Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und Abrechnungsverordnung.


Dokumente

  BMWK: Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben in Art. 19 der Richtlinie (EU) 2018/2001 zu Herkunftsnachweisen für Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energiequellen“ (05.08.2022)

Bundesregierung: "Verordnung über die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen und zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung"

Kurzdarstellung:

Die Verordnung ist wichtiger Bestandteil der Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie der Bundesregierung. Sie trifft Aussagen zur Ermittlung der sogenannten berücksichtigungsfähigen Netzkosten.

Die Verordnung belässt den Betreibern von Wasserstoffnetzen aber noch Spielräume, wie sie die Entgelte und die Bedingungen für den Zugang zu ihren Netzen ausgestalten. Es wird somit gewährleistet, dass die Marktakteure das Ausmaß an Flexibilität, aber auch Verlässlichkeit erhalten, das in einem entstehenden Markt benötigt wird.

Mit der Verordnung wird die Einstiegsregulierung für Wasserstoffnetze vervollständigt, die in diesem Jahr mit dem „Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht“ geschaffen wurde.


Die Wasserstoffnetzentgeltverordnung gilt nur für diejenigen Betreiber von Wasserstoffnetzen, die sich aktiv und unwiderruflich entscheiden, an der Regulierung des Wasserstoffnetzbetriebs teilnehmen zu wollen. Die Gruppe der übrigen Betreiber von Wasserstoffnetzen ist weiterhin grundsätzlich frei in der Art und Weise, wie sie die Kosten des Netzbetriebs und die Netzentgelte ermitteln. Das heißt, es gibt ein Wahlrecht

Der auf das betriebsnotwendigen Eigenkapital eines Betreibers von Wasserstoffnetzen anzuwendende Eigenkapitalzinssatz beträgt neun Prozent vor Steuern. Der auf Altanlagen entfallende Anteil am betriebsnotwendigen Eigenkapital anzuwendende Eigenkapitalzinssatz beträgt 7,73 Prozent vor Steuern. Die Zinssätze sollen bis Ende 2027 gelten.


Dokumente

  Bundesregierung: "Verordnung über die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen und zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung" (22.09.2021)

EU-Kommissionsmitteilung: „Eine neue Industriestrategie für Europa“

Kurzdarstellung:

Die neue EU-Industriestrategie ist Teil eines Paketes zur Industriepolitik. Siesieht unter anderem eine europäische Allianz für Wasserstoff vor. Zu den drei Schlüsselprioritäten der Strategie gehört die Schaffung eines klimaneutralen Europas bis 2050. Enthalten sind auch Maßnahmen zur Modernisierung und Dekarbonisierung energieintensiver Industrien, zur nachhaltigeren Mobilität, zur Förderung der Energieeffizienz und zur Gewährleistung einer „ausreichenden und konstanten Versorgung mit kohlenstoffarmer Energie zu wettbewerbsfähigen Preisen“.


Die noch wenig konkrete Allianz für sauberen Wasserstoff soll die Dekarbonisierung der Industrie beschleunigen. "Die Allianz wird auf den bisher geleisteten Arbeiten aufbauen, um den Technologiebedarf, die Investitionsmöglichkeiten und die regulatorischen Hindernisse auszuloten und die Wegbereiter zu ermitteln", heißt es in der Strategie.

Bei der Wasserstofftechnologie handele es sich um eine „disruptive Technologie, die eine stärkere Koordinierung entlang der gesamten Wertschöpfungskette erfordert." Auch in den Bereichen CO2-arme Industrie, Industrie-Clouds und -Plattformen sowie im Rohstoffsektor sollten künftig Allianzen gebildet werden, so die EU-Kommission.


Dokumente

  EU-Kommissionsmitteilung: „Eine neue Industriestrategie für Europa“ (10.03.2020)