EPID Recherche: Wasserstoff


RED III: eFuel-Alliance fordert ambitionierte nationale Umsetzung

(25.04.24) Mindestquote von fünf Prozent Wasserstoff und eFuels im Jahr 2030.

Bundesregierung: Antwort auf Parl. Anfrage der Linken „Unregelmäßigkeiten bei der Wasserstoff- und Brennstoffzellenförderung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr“  

(21.04.24) Freundschaft von Verbandsvertretern mit BMDV-Abteilungsleiter war nicht bekannt.

BMWK will Wasserstoffhochlauf Priorität einräumen

(17.04.24) Kein UVP für Anlagen bis fünf Megawatt.

EU-Kommission gibt Weg frei für Förderung von 24 deutschen IPCEI Wasserstoffprojekten

(16.04.24) Wichtiger Meilenstein für Wasserstoffhochlauf.

CDU/CSU/Bundestag: Parl. Anfrage „Wasserstoffförderung durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr“  

(14.04.24) Querelen um Abteilungsleiter hinterfragt.

AfD/Bundestag: Parl. Anfrage „Betrieb der Turbine des Heizkraftwerks Leipzig Süd mit 100 Prozent Wasserstoff“  

(14.04.24) Menge des Wasserstoffs von Interesse.

Wasserstoff-Kernnetz: Aiwanger kritisiert Rahmenbedingungen

(11.04.24) Aufbau nicht kapitalmarktfähig.

BT-Energieausschuss stimmt EnWG-Änderungsantrag zu

(11.04.24) Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes.

BMWK: Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben in Art. 19 der Richtlinie (EU) 2018/2001 zu Herkunftsnachweisen für Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energiequellen“

Kurzdarstellung:

Mit dem Entwurf sollen in einem Herkunftsnachweisregistergesetz für gasförmige Energieträger sowie für Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energiequellen die Grundlagen für die Einrichtung von Registern für Herkunftsnachweise aus gasförmigen Energiequellen sowie für Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energiequellen geschaffen werden.

Artikel 1 enthält mit dem Herkunftsnachweisregistergesetz (HKNRG) ein Stammgesetz zur Schaffung der Grundlagen für die Einrichtung von Registern für Herkunftsnachweise aus gasförmigen Energiequellen sowie für Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energiequellen. Artikel 2 des Gesetzes enthält eine durch die Einführung des HKNRG notwendige Folgeänderung in der Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und Abrechnungsverordnung.


Dokumente

  BMWK: Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben in Art. 19 der Richtlinie (EU) 2018/2001 zu Herkunftsnachweisen für Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energiequellen“ (05.08.2022)

Bundesregierung: "Verordnung über die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen und zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung"

Kurzdarstellung:

Die Verordnung ist wichtiger Bestandteil der Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie der Bundesregierung. Sie trifft Aussagen zur Ermittlung der sogenannten berücksichtigungsfähigen Netzkosten.

Die Verordnung belässt den Betreibern von Wasserstoffnetzen aber noch Spielräume, wie sie die Entgelte und die Bedingungen für den Zugang zu ihren Netzen ausgestalten. Es wird somit gewährleistet, dass die Marktakteure das Ausmaß an Flexibilität, aber auch Verlässlichkeit erhalten, das in einem entstehenden Markt benötigt wird.

Mit der Verordnung wird die Einstiegsregulierung für Wasserstoffnetze vervollständigt, die in diesem Jahr mit dem „Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht“ geschaffen wurde.


Die Wasserstoffnetzentgeltverordnung gilt nur für diejenigen Betreiber von Wasserstoffnetzen, die sich aktiv und unwiderruflich entscheiden, an der Regulierung des Wasserstoffnetzbetriebs teilnehmen zu wollen. Die Gruppe der übrigen Betreiber von Wasserstoffnetzen ist weiterhin grundsätzlich frei in der Art und Weise, wie sie die Kosten des Netzbetriebs und die Netzentgelte ermitteln. Das heißt, es gibt ein Wahlrecht

Der auf das betriebsnotwendigen Eigenkapital eines Betreibers von Wasserstoffnetzen anzuwendende Eigenkapitalzinssatz beträgt neun Prozent vor Steuern. Der auf Altanlagen entfallende Anteil am betriebsnotwendigen Eigenkapital anzuwendende Eigenkapitalzinssatz beträgt 7,73 Prozent vor Steuern. Die Zinssätze sollen bis Ende 2027 gelten.


Dokumente

  Bundesregierung: "Verordnung über die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen und zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung" (22.09.2021)

EU-Kommissionsmitteilung: „Eine neue Industriestrategie für Europa“

Kurzdarstellung:

Die neue EU-Industriestrategie ist Teil eines Paketes zur Industriepolitik. Siesieht unter anderem eine europäische Allianz für Wasserstoff vor. Zu den drei Schlüsselprioritäten der Strategie gehört die Schaffung eines klimaneutralen Europas bis 2050. Enthalten sind auch Maßnahmen zur Modernisierung und Dekarbonisierung energieintensiver Industrien, zur nachhaltigeren Mobilität, zur Förderung der Energieeffizienz und zur Gewährleistung einer „ausreichenden und konstanten Versorgung mit kohlenstoffarmer Energie zu wettbewerbsfähigen Preisen“.


Die noch wenig konkrete Allianz für sauberen Wasserstoff soll die Dekarbonisierung der Industrie beschleunigen. "Die Allianz wird auf den bisher geleisteten Arbeiten aufbauen, um den Technologiebedarf, die Investitionsmöglichkeiten und die regulatorischen Hindernisse auszuloten und die Wegbereiter zu ermitteln", heißt es in der Strategie.

Bei der Wasserstofftechnologie handele es sich um eine „disruptive Technologie, die eine stärkere Koordinierung entlang der gesamten Wertschöpfungskette erfordert." Auch in den Bereichen CO2-arme Industrie, Industrie-Clouds und -Plattformen sowie im Rohstoffsektor sollten künftig Allianzen gebildet werden, so die EU-Kommission.


Dokumente

  EU-Kommissionsmitteilung: „Eine neue Industriestrategie für Europa“ (10.03.2020)