EPID Recherche: Solarenergie


Erneuerbare Energien deckten im ersten Quartal 56 Prozent des Stromverbrauchs

(26.04.24) Rund neun Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.

BT-Energieausschuss für Änderung des Solarpakets 1

(25.04.24) Auch Klimaschutzgesetz soll geändert werden.

Solarpaket 1: Experten sehen Nachbesserungsbedarf beim

(23.04.24) Anhörung im BT-Energieausschuss.

Netzanschluss-Gipfel: BMWK, BNetzA und Verbände für Beschleunigung von Netzanschlüssen

(17.04.24) ´Fokus-Agenda` als gemeinsames Arbeitsprogramm.

Ampel einigt sich auf Solarpaket

(16.04.24) Kein Resilienz-Bonus.

BEE: Nationale Umsetzung der RED III überarbeitungsbedürftig

(16.04.24) Kritik an Referentenentwurf zur Wind- und Solarenergie.

Verschiebung des Solarpakets: BDEW warnt vor Rückschlag für Windenergieausbau

(11.04.24) Kritik an Kopplung ans Klimaschutzgesetz.

Zahl der Balkonkraftwerke steigt rasant

(10.04.24) Mehr als 400.000 steckerfertige Solaranlagen.

BMWK: Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben in Art. 19 der Richtlinie (EU) 2018/2001 zu Herkunftsnachweisen für Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energiequellen“

Kurzdarstellung:

Mit dem Entwurf sollen in einem Herkunftsnachweisregistergesetz für gasförmige Energieträger sowie für Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energiequellen die Grundlagen für die Einrichtung von Registern für Herkunftsnachweise aus gasförmigen Energiequellen sowie für Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energiequellen geschaffen werden.

Artikel 1 enthält mit dem Herkunftsnachweisregistergesetz (HKNRG) ein Stammgesetz zur Schaffung der Grundlagen für die Einrichtung von Registern für Herkunftsnachweise aus gasförmigen Energiequellen sowie für Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energiequellen. Artikel 2 des Gesetzes enthält eine durch die Einführung des HKNRG notwendige Folgeänderung in der Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und Abrechnungsverordnung.


Dokumente

  BMWK: Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben in Art. 19 der Richtlinie (EU) 2018/2001 zu Herkunftsnachweisen für Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energiequellen“ (05.08.2022)

Bundesrat: " "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" (Rheinland-Pfalz)

Kurzdarstellung:

Der Gesetzentwurf sieht insbesondere vor, den PV-Deckel ersatzlos zu streichen.Damit würden die bereits geltendenRegelungendes EEGunverändert weiter geltenund eine Vergütung nach dem EEGfürPV-Anlagenim Segment bis750 kWp, dienicht ander Ausschreibung teilnehmen, weiterin Anspruch genommen werdenkönnen.


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  Bundesrat: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (11.09.2019)

Bundesregierung: Formulierungshilfe "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften"

Kurzdarstellung:

Ziel der Formulierungshilfe für eine dritte Novelle des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG 3.0) ist, die EE-Stromproduktion kurzfristig zu erhöhen und die Transportkapazitäten im Stromnetz zu steigern, um zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Winter 2022/2023 und im Winter 2023/2024 beizutragen. Ferner wird die Einspeisung von verflüssigtem Gas im Winter 2022/2023 weiter abgesichert.


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  Bundesregierung: Formulierungshilfe "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften" (14.09.2022)

Bundesregierung: Referentenentwurf „Gesetz zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen (Fondsstandortgesetz – FoStoG)“

Kurzdarstellung:

Der Entwurf enthält unter anderem eine Regelung im Bereich der Gewerbesteuer, durch welche steuerliche Hemmnisse bei der Nutzung selbst erzeugter regenerativer Energie im Gebäude-sektor abgebaut werden sollen. Eine Klausel im Gewerbesteuerrecht bremste bisher die Nutzung von Solarzellen auf Mehrfamilienhäusern. Künftig können Wohnungsbaugesellschaften Einnahmen aus dem Verkauf von Solarstrom oder aber dem Betrieb einer Ladesäule erzielen, ohne den Verlust der Steuerprivilegien befürchten zu müssen. Die Einnahmen dürfen jedoch nicht mehr als zehn Prozent der Mieteinnahmen ausmachen. Durch die Änderung bei der Gewerbesteuer-zerlegung sollen außerdem Kommunen mit Windenergieanlagen stärker von den Steuerzahlungen der Betreiber profitieren, auch wenn diese ihren Sitz an einem anderen Ort haben.


Dokumente

  Bundesregierung: Referentenentwurf „Gesetz zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen

Bundesregierung: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften“ (EEG-2021-Novelle)

Kurzdarstellung:

Das EEG Novelle 2021 würde die Zielvorgabe einer Treibhausgasneutralität vor 2050 für den in Deutschland erzeugten und verbrauchten Strom gesetzlich verankern. Darüber hinaus werden EE-Ausbaupfade bis 2030 festgeschrieben.

Die Ausschreibungsmengen für Wind an Land werden zwischen 2,9 und 5,8 Gigawatt, für PV zwischen 1,9 bis 2,0 Gigawatt und für Biomasse in Höhe von 500 Megawatt festgelegt.

Hinzu kämen PV- und Biomasse-Anlagen in der Festvergütung. Die installierte Leistung bei Wind an Land würde sich damit von heute 54 Gigawatt auf 65 Gigawatt im Jahre 2026 und 71 Gigawatt im Jahre 2030 erhöhen.

Die installierte PV-Leistung würde sich von heute 52 Gigawatt auf 83 Gigawatt im Jahre 2026 und 100 Gigawatt im Jahre 2030 erhöhen. Damit geht die Bundesregierung an den oberen Rand der im Klimaschutzplan 2030 vorgesehenen Spannbreite – bei der PV sogar darüber hinaus.

Der Entwurf betont explizit, dass die Ausbauvorgaben angepasst werden sollen, sofern die EU im Rahmen der Umsetzung des Green Deal konkrete neue EE-Ausbauziele beschließt.

Der Regierungsentwurf enthält außerdem die Zusage, dass im weiteren Verfahren noch eine Regelung zur Befreiung grünen Wasserstoffs von der EEG-Umlage vorgelegt wird. Damit soll ein zentrales Element der nationalen Wasserstoffstrategie umgesetzt werden. Zudem wird die Versorgung von Schiffen in Seehäfen mit Landstrom verbessert.

Ein weiterer zentraler Aspekt des Entwurfs ist die finanzielle Beteiligung von Kommunen beim Ausbau von Wind an Land. Ebenso werden die Anreize für Mieterstrom und die Rahmenbedingungen für Eigenstromerzeugung verbessert.

Die Kosten der EE-Förderung sollen durch verschiedene Einzelmaßnahmen (unter anderem Anpassung der Höchstwerte in Ausschreibungen, Erweiterung der Flächenkulisse für PV-Freiflächenanlagen) reduziert werden, zudem wird ein neues Ausschreibungssegment für große PV-Dachanlagen geschaffen. Durch Verlängerung und Aufstockung der Innovationsausschreibungen sollen Impulse für Innovationen gesetzt werden.

Darüber hinaus sollen Anpassungen bei der Besonderen Ausgleichsregelung erfolgen, um die Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Industrie zu erhalten. Damit soll dieser Bereich mehr Planungssicherheit bei zukünftigen EEG-Entlastungen erhalten.

Schließlich soll mit der EEG-Novelle der Weg in die „Post-Förderung-Ära“ vorbereitet werden: Ausgeförderte Anlagen sollen übergangsweise die Möglichkeit erhalten, den Strom weiter über den Netzbetreiber vermarkten zu können und den Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten zu erhalten. Die Vermarktungskosten sollen sich reduzieren, wenn die Anlagen mit intelligenter Messtechnik ausgestattet werden.

Im Entwurf wird besonders betont, dass die Synchronisierung von EE- und Netzausbau von zentraler Bedeutung ist. So wird in der EEG-Novelle wird eine „Südquote“ für Wind an Land und Biomasse eingeführt, die auch diesem Ziel dienen soll.


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  Bundesregierung: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften“ (EEG-2021-Novelle) (23.09.2020)

Bundesregierung: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften”

Kurzdarstellung:

Der Entwurf des `Energiesammelgesetzes´ beinhaltet insbesondere die bereits im Koalitionsvertrag vorgesehenen EE-Sonderausschreibungen. Von 2019 bis 2021 werden die derzeit vorgesehenen Ausschreibungsmengen um vier Gigawatt je Technologie erhöht.

Zusätzlich werden technologieübergreifende Innovationsausschreibungen in den Jahren 2019 bis 2021 durchgeführt. Darin sollen innovative Konzepte für besonders netz- und systemdienliche Projekte sowie neue Preisgestaltungsmechanismen und Ausschreibungsverfahren erprobt werden.

Um die Akzeptanz insbesondere von Wind an Land zu steigern wird die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung eingeführt: das nächtliche Dauerblinken der Windenergieanlagen wird damit beendet. Windenergieanlagen leuchten dann nur, wenn ein Flugzeug in der Nähe ist.

Darüber hinaus werden die PV-Vergütungen für Neuanlagen im Segment 40 bis 750 Kilowatt gesenkt. Weitere Regelungen beziehen sich auf eine Schätzmöglichkeit für an Dritte weitergeleitete Strommengen (Sicherung der Umlageprivilegien energieintensiver Unternehmen), die EEG-Privilegierung für KWK-Neuanlagen (Umsetzung des beihilferechtlichen Kompromisses mit der EU-Kommission), die Erleichterung von Modernisierungen größerer Dampfsammelschienen-KWK-Anlagen, den Netzkodex und die Kapazitätsreserve. Letztere soll am 1. Oktober 2020 beginnen.


Dokumente

  BReg-Gesetzentwurf_Energiesammelgesetz_181103

  BR-Stellungnahme und BReg-Gegenäußerung_Energiesammelgesetz_181128

Bundesregierung: „Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus”

Kurzdarstellung:

Der ursprüngliche Gesetzentwurf wurde im parlamentarischen Verfahren (vom BT-Finanzausschuss) dahingehend erweitert, dass zukünftig Wohnungsgenossenschaften und -vereine ihren Mietern leichter Mieterstrom anbieten können, der mit PV-Anlagen auf den Dächern der Wohngebäude erzeugt wird.

Bisher waren Wohnungsbaugenossenschaften und -vereine steuerfrei, soweit sie Einnahmen aus der Überlassung eigener Wohnungen an Genossen oder Vereinsmitglieder erzielen. Übrige Tätigkeiten würden der Steuerpflicht unterliegen. Würden die Einnahmen aus der übrigen Tätigkeit höher als zehn Prozent der Gesamteinnahmen werden, würde die Steuerbefreiung ganz entfallen.

Nach der Neuregelung bleibt ein Überschreiten der Zehn-Prozent-Grenze unschädlich, wenn Mieterstrommodelle die Ursache dafür sind. Die Einnahmen aus diesen Stromlieferungen dürfen aber nicht 20 Prozent der Gesamteinnahmen übersteigen


Dokumente

  BReg-Entwurf_Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus_181012

  BT-Beschlussempfehlung_BReg-Gesetzentwurf_Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus_181128

Bundesregierung: „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht“

Kurzdarstellung:

Der von der geschäftsführenden Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, die Umsatzsteuersatz für pauschalierende Landwir­te von 10,7 auf 9,5 Prozent zu senken. Der Bundesrat hatte sich in seiner Stellungnahme zum Entwurf dafür ausgesprochen, auchdie Erzeugung von PV-Strom mit einer möglichen Gesamtleistung von bis zu 30 Kilowatt und aus Blockheizkraftwerken mit einer installierten elektrischen Leistung von bis zu 7,5 Kilowatt steuerlich zu begünstigen. Begründet wurde dies mit dem Klimaschutz, der eine der herausragenden Aufgaben für die nächsten Jahre darstelle. Als weitere Begründung wurden Altanlagen angeführt, die älter als 20 Jahre alt sind und denen die bisher hohe Einspeisevergütung nach dem EEG deutlich abgesenkt werde. Die Befreiung soll nach dem Willen des Bundesrates noch für den Veranlagungszeitraum 2021 gewährt werden, „auch um ein Zeichen für schnelles Handeln bei der Energiewende zu setzen“.


Dokumente

  Bundesregierung: „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht“ (08.11.2021)