EPID Recherche: Solarenergie
Grüne: Wahlprogramm „Deutschland. Alles ist drin.“
(22.03.21) Positionen / Diskussionen / Stellungnahmen
Bundestag: Beschluss des EEG 2021
(21.12.20) Gesetzentwürfe / Eckpunkte / Beschlüsse
BSW-Solar: Appell „Gesetzesentwurf nachbessern – Markteinbruch bei Solardächern und Stilllegung von tausenden Solarstromanlagen verhindern – EEG zum Solarausbaubeschleunigungsgesetz machen!“
(30.11.20) Positionen / Diskussionen / Stellungnahmen
UBA: Gutachten: „Photovoltaik-Pflicht mit Verpachtungskataster: Optionen zur Gestaltung einer bundesweiten Pflicht zur Installation und zum Betrieb neuer Photovoltaikanlagen“
(30.11.20) Studien / Gutachten / Expertisen
SPD/Bundestag: Positionspapier „Zukunftspakt Erneuerbare Energien“
(23.11.20) Positionen / Diskussionen / Stellungnahmen
CDU/CSU/Bundestag: Positionspapier „Gemeinsame Vorschläge zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften – EEG 2021“
(16.11.20) Positionen / Diskussionen / Stellungnahmen
EUPD / BSW-Solar: Kurzstudie „Auswirkungen der geplanten Ausschreibungspflicht für Aufdachanlagen ab 500 KWP im Gesetzentwurf zum EEG 2021“
(09.11.20) Studien / Gutachten / Expertisen
Bundesrat: Ausschussempfehlungen zum „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften“
(02.11.20) Gesetzentwürfe / Eckpunkte / Beschlüsse
Innovationsausschreibungen: Bayern fordert Nachbesserungen bei PV
(13.04.21) Höheres Ausschreibungsvolumen, größere Anlagen und zwei Ausschreibungstermine im Jahr.
Weltweiter Rekordzuwachs bei EE-Strom
(07.04.21) Kapazität erhöht sich trotz Corona-Pandemie deutlich.
Koalition: Einigung bei Mieterstrom und kommunaler Beteiligung
(26.03.21) Neuregelungen zur Gewerbesteuer.
BEE fordert zeitnahe Korrektur des EEG 2021
(26.03.21) Auflistung aller erforderlichen Änderungen.
Bundesrat: Parl. Antrag „Weiterer Ausbau von Photovoltaik und der Mehrfachnutzung von Flächen (Solarcarports)“ (Antrag Rheinland-Pfalz)
(08.03.21) Parkplatzflächen als vergütungsfähige Flächenkulisse.
Experten fordern naturnahen EE-Ausbau
(24.02.21) Anhörung im BT-Umweltausschuss.
BSW-Solar: Zahl der Solarstromspeicher wächst deutlich
(18.02.21) Energiewende braucht Versiebenfachung der Batteriespeicherkapazität bis 2030.
VBEW: Kein nennenswerter EE-Zubau in den letzten fünf Jahren
(16.02.21) Bayern darf sich nicht nur auf PV verlassen.
Bundesrat: " "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" (Rheinland-Pfalz)
Kurzdarstellung:
Der Gesetzentwurf sieht insbesondere vor, den PV-Deckel ersatzlos zu streichen.Damit würden die bereits geltendenRegelungendes EEGunverändert weiter geltenund eine Vergütung nach dem EEGfürPV-Anlagenim Segment bis750 kWp, dienicht ander Ausschreibung teilnehmen, weiterin Anspruch genommen werdenkönnen.
Dokumente
Bundesrat: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (11.09.2019)
Bundesregierung: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften“ (EEG-2021-Novelle)
Kurzdarstellung:
Das EEG Novelle 2021 würde die Zielvorgabe einer Treibhausgasneutralität vor 2050 für den in Deutschland erzeugten und verbrauchten Strom gesetzlich verankern. Darüber hinaus werden EE-Ausbaupfade bis 2030 festgeschrieben.
Die Ausschreibungsmengen für Wind an Land werden zwischen 2,9 und 5,8 Gigawatt, für PV zwischen 1,9 bis 2,0 Gigawatt und für Biomasse in Höhe von 500 Megawatt festgelegt.
Hinzu kämen PV- und Biomasse-Anlagen in der Festvergütung. Die installierte Leistung bei Wind an Land würde sich damit von heute 54 Gigawatt auf 65 Gigawatt im Jahre 2026 und 71 Gigawatt im Jahre 2030 erhöhen.
Die installierte PV-Leistung würde sich von heute 52 Gigawatt auf 83 Gigawatt im Jahre 2026 und 100 Gigawatt im Jahre 2030 erhöhen. Damit geht die Bundesregierung an den oberen Rand der im Klimaschutzplan 2030 vorgesehenen Spannbreite – bei der PV sogar darüber hinaus.
Der Entwurf betont explizit, dass die Ausbauvorgaben angepasst werden sollen, sofern die EU im Rahmen der Umsetzung des Green Deal konkrete neue EE-Ausbauziele beschließt.
Der Regierungsentwurf enthält außerdem die Zusage, dass im weiteren Verfahren noch eine Regelung zur Befreiung grünen Wasserstoffs von der EEG-Umlage vorgelegt wird. Damit soll ein zentrales Element der nationalen Wasserstoffstrategie umgesetzt werden. Zudem wird die Versorgung von Schiffen in Seehäfen mit Landstrom verbessert.
Ein weiterer zentraler Aspekt des Entwurfs ist die finanzielle Beteiligung von Kommunen beim Ausbau von Wind an Land. Ebenso werden die Anreize für Mieterstrom und die Rahmenbedingungen für Eigenstromerzeugung verbessert.
Die Kosten der EE-Förderung sollen durch verschiedene Einzelmaßnahmen (unter anderem Anpassung der Höchstwerte in Ausschreibungen, Erweiterung der Flächenkulisse für PV-Freiflächenanlagen) reduziert werden, zudem wird ein neues Ausschreibungssegment für große PV-Dachanlagen geschaffen. Durch Verlängerung und Aufstockung der Innovationsausschreibungen sollen Impulse für Innovationen gesetzt werden.
Darüber hinaus sollen Anpassungen bei der Besonderen Ausgleichsregelung erfolgen, um die Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Industrie zu erhalten. Damit soll dieser Bereich mehr Planungssicherheit bei zukünftigen EEG-Entlastungen erhalten.
Schließlich soll mit der EEG-Novelle der Weg in die „Post-Förderung-Ära“ vorbereitet werden: Ausgeförderte Anlagen sollen übergangsweise die Möglichkeit erhalten, den Strom weiter über den Netzbetreiber vermarkten zu können und den Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten zu erhalten. Die Vermarktungskosten sollen sich reduzieren, wenn die Anlagen mit intelligenter Messtechnik ausgestattet werden.
Im Entwurf wird besonders betont, dass die Synchronisierung von EE- und Netzausbau von zentraler Bedeutung ist. So wird in der EEG-Novelle wird eine „Südquote“ für Wind an Land und Biomasse eingeführt, die auch diesem Ziel dienen soll.
Dokumente
Bundesregierung: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften”
Kurzdarstellung:
Der Entwurf des `Energiesammelgesetzes´ beinhaltet
insbesondere die bereits im Koalitionsvertrag vorgesehenen
EE-Sonderausschreibungen. Von 2019 bis 2021 werden die derzeit vorgesehenen
Ausschreibungsmengen um vier Gigawatt je Technologie erhöht.
Zusätzlich werden technologieübergreifende Innovationsausschreibungen in den
Jahren 2019 bis 2021 durchgeführt. Darin sollen innovative Konzepte für
besonders netz- und systemdienliche Projekte sowie neue
Preisgestaltungsmechanismen und Ausschreibungsverfahren erprobt werden.
Um die Akzeptanz insbesondere von Wind an Land zu steigern wird die
bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung eingeführt: das nächtliche Dauerblinken der
Windenergieanlagen wird damit beendet. Windenergieanlagen leuchten dann nur,
wenn ein Flugzeug in der Nähe ist.
Darüber hinaus werden die PV-Vergütungen für Neuanlagen im Segment 40 bis 750
Kilowatt gesenkt. Weitere Regelungen beziehen sich auf eine Schätzmöglichkeit
für an Dritte weitergeleitete Strommengen (Sicherung der Umlageprivilegien
energieintensiver Unternehmen), die EEG-Privilegierung für KWK-Neuanlagen
(Umsetzung des beihilferechtlichen Kompromisses mit der EU-Kommission), die
Erleichterung von Modernisierungen größerer Dampfsammelschienen-KWK-Anlagen,
den Netzkodex und die Kapazitätsreserve. Letztere soll am 1. Oktober 2020
beginnen.
Dokumente
BReg-Gesetzentwurf_Energiesammelgesetz_181103
BR-Stellungnahme und BReg-Gegenäußerung_Energiesammelgesetz_181128
Bundesregierung: „Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus”
Kurzdarstellung:
Der ursprüngliche Gesetzentwurf wurde im parlamentarischen Verfahren (vom BT-Finanzausschuss) dahingehend erweitert, dass zukünftig Wohnungsgenossenschaften und -vereine ihren Mietern leichter Mieterstrom anbieten können, der mit PV-Anlagen auf den Dächern der Wohngebäude erzeugt wird.
Bisher waren Wohnungsbaugenossenschaften und -vereine steuerfrei, soweit sie Einnahmen aus der Überlassung eigener Wohnungen an Genossen oder Vereinsmitglieder erzielen. Übrige Tätigkeiten würden der Steuerpflicht unterliegen. Würden die Einnahmen aus der übrigen Tätigkeit höher als zehn Prozent der Gesamteinnahmen werden, würde die Steuerbefreiung ganz entfallen.
Nach der Neuregelung bleibt ein Überschreiten der Zehn-Prozent-Grenze unschädlich, wenn Mieterstrommodelle die Ursache dafür sind. Die Einnahmen aus diesen Stromlieferungen dürfen aber nicht 20 Prozent der Gesamteinnahmen übersteigen
Dokumente
BReg-Entwurf_Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus_181012
Bundesregierung: „Verordnung zu den Innovationsausschreibungen und zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher Verordnungen“
Kurzdarstellung:
Die Bundesregierung will mit Innovationsausschreibungen neue
Preisgestaltungsmechanismen und Ausschreibungsmodalitäten im EE-Bereich erproben.
Die Verordnung soll die Details dieser jährlichen Ausschreibungen zwischen 2019
und 2021 regeln soll.
Ziel sei es, für mehr Wettbewerb und mehr Netz- und Systemdienlichkeit zu sorgen. Außerdem sollten Funktionsweise und Wirkungen von technologieneutralen Ausschreibungen für erneuerbare Energien getestet und die Ergebnisse evaluiert werden, erklärt die Bundesregierung weiter.
Erstmals soll es eine fixe Marktprämie geben, wie es aus dem KWK-Bereich bekannt ist. Dabei erhalten Betreiber einen im Rahmen der Innovationsausschreibung ermittelten festen Aufschlag. Dieser wird den Angaben zufolge zusätzlich auf die am Strommarkt erzielten Einnahmen gezahlt und ist immer gleich hoch. "Mit der fixen Prämie wird das volle Strompreisrisiko auf die Anlagenbetreiber übertragen", erklärt die Bundesregierung.
Ab 2020 sollen auch Anlagenkombinationen gefördert werden, ab 2021 dann ausschließlich Anlagekombinationen aus fluktuierenden und nicht fluktuierenden erneuerbaren Energien - also etwa Windkraft und Biomasse. So soll die Einspeisung stabilisiert werden.
Höhere Kosten für Verbraucher befürchtet die Bundesregierung nicht und verweist auf die im Gesamtkontext geringen Mengen, die ausgeschrieben würden. Außerdem schütze der Höchstwert vor zu hohen Geboten und die Zuschlagsbegrenzung schränke diesen bei ausbleibendem Wettbewerb weiterhin ein.
Quelle: hib / EPID
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Bundestag: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes - Erhöhung der Ausbaumenge für Windenergie an Land und Solarennergie” (Grüne)
Kurzdarstellung:
Die Grünen haben einen eigenen Gesetzentwurf zur Realisierung von EE-Sonderausschreibungen in den Bundestag eingebracht. Die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Sonderausschreibungen für Wind an Land und PV sind nicht Teil des aktuellen BMWi-Entwurfs zum EEG-/KWKG-Änderungsgesetz.
Der Gesetzentwurf sieht vor, noch in diesem Jahr eine Sonderausschreibung für 1.500 Megawatt Windenergieleistung an Land und 800 Megawatt PV-Stromleistung durchzuführen. Vom kommenden Jahr an sollen die jährlichen Ausschreibungsmengen bei 5.000 Megawatt (Wind) beziehungsweise 3.000 Megawatt (PV) liegen.
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Bundestag: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes – EEG 2017“ (Grüne)
Kurzdarstellung:
Der Gesetzentwurf sieht eine Aufhebung des PV-Deckels von 52 Gigawatt vor.
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Bundestag: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes“ (Grüne)
Kurzdarstellung:
Der Gesetzentwurf sieht eine Aufhebung des PV-Deckels von 52 Gigawatt vor und ist identisch mit demjenigen, den die Grünen bereits im November 2019 vorgelegt haben. "Um den absehbaren Markteinbruch bei der Neu-Installation von Photovoltaik im Segment bis 750 kWp abzuwenden, soll der 52 GW-Deckel vor dessen Erreichen ersatzlos gestrichen werden", heißt es darin. Dies habe zur Folge, dass die bereits geltenden EEG-Regelungen unverändert weiter gelten.
Die Grünen begründen ihren Vorstoß damit, dass die Bundesregierung zwar die Streichung des Deckels angekündigt habe. Jedoch fehle bislang ein entsprechender Gesetzentwurf. Ein mit diesem Entwurf wortgleicher Gesetzentwurf des Bundesrates liege seit November 2019 vor, die Regierungsfraktionen weigerten sich bisher, sich damit im Bundestag zu befassen.
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