EPID Recherche: Kohle


IEA: Weltweite Kohlenachfrage wird bis 2025 weitgehend unverändert bleiben

(25.07.24) Enormes Wachstum der Stromnachfrage in wichtigen Volkswirtschaften.

IEA: Weltweite Kohlenachfrage wird bis 2025 weitgehend unverändert bleiben

(25.07.24) Enormes Wachstum der Stromnachfrage in wichtigen Volkswirtschaften.

Globale Stromerzeugung: Erneuerbare Energien überrunden Kohle   

(19.07.24) CO2-Emission werden aber nur leicht sinken.

EU-Emissionshandel: Rekordrückgang der Treibhausgasemissionen in Deutschland

(17.07.24) Emissionen sinken um 18 Prozent und damit deutlich stärker als die deutschen Gesamtemissionen.

Linke/Bundestag: Parl. Antrag „Ansiedlung von Bundesbehörden in den Kohlerevieren“  

(30.06.24) Bundesregierung soll sich zu Passus im Investitionsgesetz Kohleregion äußern.

BT-Wirtschaftsausschuss lehnt Absicherung des Kohleausstiegs 2038 ab

(27.06.24) Unionsfraktion fordert, EE-Investitionen in Kohleregionen nicht von den Verpflichtungen zur Rekultivierung zu befreien.

Bund und Braunkohleländer beschließen Paket zur verbesserten Unterstützung der Kohleregionen

(18.06.24) Investitionen in innovative Transformationstechnologien.

Fast 60 Prozent EE-Strom im 1. Quartal

(07.06.24) Windenergieanteil steigt massiv.

Bundesregierung: „Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung“

Kurzdarstellung:

Mit dem Gesetzentwurf sollen Beschäftigte unter anderem besser für den Strukturwandel in der Arbeitswelt gerüstet werden. Kern des Gesetzes sind umfangreiche Maßnahmen, um die Qualifizierung und Weiterbildung von Beschäftigten zu verbessern. So sollen Regelungen des Qualifizierungschancengesetzes weiterentwickelt werden. All dies erfolgt explizit auch vor dem anstehenden Strukturwandel zu einer treibhausgasarmen Wirtschaft.

Dokumente

  Bundesregierung: „Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung“ (20.03.2020)

Bundesregierung: „Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz)“

Kurzdarstellung:

Das Kohleausstiegsgesetz soll die Empfehlungen der Kohlekommission umsetzen. Diese hatte vorgeschlagen, die deutschen Kohlekraftwerke schrittweise in einem Umfang stillzulegen oder umzurüsten, sodass die Leistung der Steinkohlekraftwerke im Jahr 2022 auf rund 15 Gigawatt Steinkohle und 15 Gigawatt Braunkohle und im Jahr 2030 auf höchstens acht Gigawatt Steinkohle und neun Gigawatt Braunkohle reduziert wird und die Verstromung von Kohle spätestens im Jahr 2038 endet.

Darüber hinaus soll es Änderungen bei der KWK-Förderung geben. Durch eine Verlängerung, Umgestaltung und damit verbundene Erhöhung des Kohleersatzbonus soll ein Anreiz gesetzt werden, Kohle-KWK durch moderne KWK-Systeme zu ersetzen.

Zudem soll das Gesetz Stromverbraucher bei den Stromkosten entlasten. Ab dem Jahr 2023 kann ein Zuschuss auf die Übertragungsnetzentgelte gewährt werden. Zusätzlich soll eine weitere Maßnahme ermöglicht werden, um energieintensive Stromverbraucher weiter zu entlasten.


Dokumente

  Bundesregierung: „Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz)“ (29.01.2020)

Bundesregierung: „Entwurf eines Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen“

Kurzdarstellung:

Der Entwurf setzt die im Mai vom Kabinett beschlossenen Eckpunkte zur Umsetzung der strukturpolitischen Empfehlungen der Kohlekommission um. Zur Unterstützung des Strukturwandels sollen die vom Ausstieg aus der Kohleverstromung betroffenen Braunkohleregionen bis zum Jahr 2038 Finanzhilfen von bis zu 14 Milliarden Euro für besonders bedeutsame Investitionen erhalten.

Die Regionen können mit den Finanzhilfen die Wirtschaft in unterschiedlichsten Bereichen ankurbeln, etwa mit wirtschaftsnaher Infrastruktur, der Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs, der Breitband- und Mobilitätsinfrastruktur oder beim Umweltschutz und der Landschaftspflege. Weitere Einzelheiten sollen nun zügig in einer Verwaltungsvereinbarung mit den betroffenen Ländern geregelt.

Darüber hinaus unterstützt der Bund die Regionen mit bis zu 26 Milliarden Euro durch weitere Maßnahmen in seiner eigenen Zuständigkeit, etwa der Erweiterung von Forschungs- und Förderprogrammen oder der Ansiedelung von Bundeseinrichtungen.


Dokumente

   Bundesregierung: „Entwurf eines Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen“ (30.08.2019)

Bundesregierung: „Gesetz zur Änderung des Bundesberggesetzes und zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung“

Kurzdarstellung:

Mit dem Gesetzentwurf soll es erstens ermöglicht werden, die Verfahrensdauer bei der Umplanung von Braunkohletagebauen zu verkürzen und zu beschleunigen. Mit dem beschlossenen Kohleausstieg kann sich auch der Abbau ändern. Die Tagebaue müssen dann unter Umständen neu genehmigt werden.

Zweitens sollen mit dem Gesetzentwurf Vorgaben der EU-Richtlinie 2018/2001 umgesetzt werden, soweit sie das Verwaltungsverfahren bei der Zulassung von Erneuerbaren-Energien-Anlagen nach dem Bundesberggesetz betreffen.

Drittens soll mit dem Gesetzentwurf klargestellt werden, dass der für die Dekarbonisierung der Wirtschaft wichtige Rohstoff Lithium in allen Formen als „bergfreier Bodenschatz“ im Sinne des Bundesberggesetzes gilt.


Dokumente

  Bundesregierung: „Gesetz zur Änderung des Bundesberggesetzes und zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung“ (15.12.2020)

Bundestag: „Kohlekraftwerk-Sofortmaßnahme-Gesetz“ (Grüne)

Kurzdarstellung:

Die Grünen wollen mit einem eigenen Gesetzentwurf den Kohleausstieg forcieren. Ziel sei die Stilllegung von Braunkohlekraftwerkskapazitäten mit einer elektrischen Netto-Leistung in Höhe von mindestens drei Gigawatt und einer elektrischen Netto-Leistung von mindestens vier bis 7,7 Gigawatt Steinkohlekraftwerkskapazitäten bis spätestens Ende 2022, erklären die Abgeordneten in ihrem "Entwurf eines Gesetzes zur Beendigung des Betriebs von Kohlekraftwerken zur Stromerzeugung".

Dabei setze das Gesetz zunächst auf eine einvernehmliche Lösung mit den Betreibern, entsprechend den Vorschlägen der Kohlekommission. Im Falle des Scheiterns solcher Lösungsansätze bis zum 30.06.2020 enthält das Gesetz das Instrumentarium um schnell auf die „notwendigen Anforderungen des Klimaschutzes zu reagieren“ und die erforderliche Menge an Kraftwerkskapazitäten in „verhältnismäßiger und entschädigungsfreier Art und Weise stillzulegen", so die Grünen.


Dokumente

  Grüne_Gesetzentwurf_Kohlekraftwerk-Sofortmaßnahme-Gesetz_190507