EPID Recherche: Kernenergie


CDU/CSU/Bundestag: Parl. Antrag „Notwendige Nutzung der Kernenergie in der Energiekrise – Rückbau stoppen, Moratorium umsetzen“  

(14.04.24) Weisung des Bundes gefordert, nötigenfalls auf Basis einer zu schaffenden gesetzlichen Regelung.

Kernenergie: 30 Staaten kündigen schnelleren Ausbau an

(22.03.24) Potenzial soll voll ausgeschöpft werden.

AfD/Bundestag: Parl. Antrag „Fachkräfteinitiative für die Fusionsforschung“  

(03.03.24) Bundesregierung soll ausreichende Anzahl hochrangig besetzter Lehrstühle in den relevanten Forschungsfeldern einrichten.

CDU/CSU/Bundestag: Parl. Antrag „Für einen pragmatischen, innovationsfreundlichen Rechtsrahmen für Fusionskraftwerke in Deutschland und Europa“  

(03.03.24) Fusionskraftwerke sollen von Bestimmungen des Atomgesetzes ausgenommen werden.

Atomenergie: IEA sieht weltweites Comeback

(15.02.24) Kritik an deutschem Atomausstieg.

Masterplan Kernfusion: Bayern beginnt mit Umsetzung

(08.02.24) Gründung einer Expertenkommission.

Bundesregierung: Antwort auf Parl. Anfrage der CDU/CSU „Deutschlands Positionierung zur friedlichen Nutzung der Kernenergie in Zeiten des Klimawandels und der Energiekrise“  

(04.02.24) Bundesregierung hält am Atomausstieg fest.

IEA: Weltweit immer mehr Strom aus emissionsarmen Quellen   

(24.01.24) Atomenergie dürfte 2025 Rekordhoch erreichen.

BMU: Referentenentwurf „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufsichtsprogramm nach § 180 des Strahlenschutzgesetzes und § 149 der Strahlenschutzverordnung (AVV Aufsichtsprogramm)“

Kurzdarstellung:


Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufsichtsprogramm soll die Grundlage für die Erstellung risikoorientierter Aufsichtsprogramme schaffen, indem Tätigkeiten risikoorientierten Kategorien zugeordnet werden, welche in einem gestuften Ansatz die Häufigkeit von Vor-Ort-Prüfungen bestimmen. In Bezug auf die Erstellung der landesspezifischen Aufsichtsprogramme dient die AVV als Ergänzung der Regelungen der Vereinheitlichung der strahlenschutzrechtlichen Aufsicht und trägt so auch zur Gleichbehandlung der nach Strahlenschutzrecht Verpflichteten bei.


Dokumente

  BMU: Referentenentwurf „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufsichtsprogramm nach § 180 des Strahlenschutzgesetzes und § 149 der Strahlenschutzverordnung (AVV Aufsichtsprogramm)“ (16.07.2021)

Bundesrat: „Umbenennung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit”

Kurzdarstellung:

Der Ständige Beirat schlägt vor, dass der Bundesrat den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit umbenennt.

Zur Begründung heißt es, dar Begriff "nukleare Sicherheit" umfasse neben Atomreaktoren auch Zwischen- und Endlager und trägt den künftigen Schwerpunkten in diesem Bereich besser Rechnung.

Dokumente

  BR-Vorschlag_Umbenennung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit_180530

Bundesregierung: "Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Kostenvorschriften im Bereich der Entsorgung radioaktiver Abfälle"

Kurzdarstellung:

Der „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Kostenvorschriften im Bereich der Entsorgung radioaktiver Abfälle“ soll vorrangig dem Abbau von Verwaltungsaufwand dienen. Außerdem wird eine besondere Kostenregelung in Bezug auf atomrechtliche Genehmigungsverfahren für den Weiterbetrieb und die Rückholung radioaktiver Abfälle aus der Schachtanlage Asse II getroffen.


Dokumente

  Bundesregierung: "Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Kostenvorschriften im Bereich der Entsorgung radioaktiver Abfälle" (16.07.2020)

Bundesregierung: „Entwurf eines Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (18. AtGÄndG)“

Kurzdarstellung:

Mit dem Entwurf eines Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes will die Bundesregierung die langwierigen Rechtsstreitigkeiten beenden, die sich aus dem nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima 2011 verabschiedeten Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes (Ausstieg aus der kommerziellen Nutzung der Kernenergie) ergeben haben.

Hintergrund des Gesetzentwurfs sind zwei Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte 2016 entschieden, dass das Dreizehnte Gesetz in einzelnen Punkten die verfassungsrechtlich geschützten Rechtspositionen von Energieversorgungsunternehmen beeinträchtige. 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht zudem entschieden, dass auch das (nicht in Kraft getretene) Sechzehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes den Verfassungsverstoß nicht beende.

Ziel des jetzt vorgelegten Gesetzentwurfs ist es laut Bundesregierung, alle "zwischen den Beteiligten strittigen Rechtsfragen in gegenseitigem Einvernehmen abschließend so zu regeln, dass im Zusammenhang mit dem beschleunigten Atomausstieg zwischen den Beteiligten endgültig Rechtsfrieden herrscht".

Zu diesem Zweck wird verschiedenen Energieversorgungsunternehmen ein finanzieller Ausgleich für entwertete Investitionen und unverwertbare Elektrizitätsmengen gewährt. Im Gegenzug verpflichten sich die Versorgungsunternehmen, in einem mit der Bundesrepublik abzuschließenden öffentlich-rechtlichen Vertrag sämtliche nationalen und internationalen Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem beschleunigten Atomausstieg zu beenden.


Dokumente

  Bundesregierung: „Entwurf eines Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (18. AtGÄndG)“ (19.04.2021)

Bundesregierung: „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Entsorgungsfondsgesetzes (1. EntsorgFondsÄndG)“

Kurzdarstellung:

Mit dem Entwurf will die Bundesregierung sicherstellen, dass der Entsorgungsfonds seine Ertragsziele erreichen kann. Deshalb soll zukünftig nicht mehr die Bundeshaushaltsordnung den Rahmen für die Anlagetätigkeit des Fonds bilden. Stattdessen soll der Fonds einen Wirtschaftsplan in Anlehnung an das Handelsgesetzbuch erstellen.

Der Entsorgungsfonds hat die Aufgabe, die Finanzierung der Kosten für die sichere Entsorgung der radioaktiven Abfälle aus der gewerblichen Nutzung der Kernenergie zu sichern. Die Stellungnahme des Bundesrats zum Gesetzentwurf liegt noch nicht vor.


Dokumente

  Bundesregierung: „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Entsorgungsfondsgesetzes (1. EntsorgFondsÄndG)“ (19.04.2021)

Bundesregierung: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umweltauditgesetzes, des Atomgesetzes, des Standortauswahlgesetzes, der Endlagervorausleistungsverordnung und anderer Gesetze und Verordnungen“

Kurzdarstellung:

Die Änderung des Umweltauditgesetzes dient zum einen der Anpassung an die novellierte Energiemanagementnorm ISO 50001:2018.

Bei den Änderungen im Atomgesetz und dem Standortauswahlgesetz geht es im Wesentlichen um die Schaffung der Möglichkeit abweichend von den Kostenvorschriften im Atomgesetz, des Standortauswahlgesetzes und der Endlagervorausleistungsverordnung die Kosten für die Entsorgung radioaktiver Abfälle auch mittels eines öffentlich-rechtlichen Vertrages erheben zu können sowie als Ablieferungsort neben dem Endlager auch das von der bundeseigenen BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung zu errichtende Zentrale Bereitstellunglager festzulegen.

Es soll ein Widerspruchverfahren gegen die vom BMU zu erlassenden Umlage- und Vorausleistungsbescheide im Standortauswahlgesetz und in der Endlagervorausleistungsverordnung eingeführt werden. Damit soll die Situation wiederhergestellt werden, als noch eine Bundesoberbehörde für den Erlass der Kostenbescheide zuständig war.

Die derzeitige Bezeichnung des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit soll geändert werden. Die neue Bezeichnung soll Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BaSE) lauten.


Dokumente

  Bundesregierung: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umweltauditgesetzes, des Atomgesetzes, des Standortauswahlgesetzes, der Endlagervorausleistungsverordnung und anderer Gesetze und Verordnungen“ (30.08.2019)

Reaktionen

Bundesregierung: „Entwurf eines Gesetzes zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben“ (Geologiedatengesetz)

Kurzdarstellung:

Das Gesetzenthält erstmals eine Pflicht der zuständigen Behörden, geologische Daten zu sichern und vereinheitlicht darüber hinaus die Pflichten zur Übermittlung geologischer Daten im gesamten Bundesgebiet.

Es enthält zudem Regelungen zum Zeitpunkt der öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten. Auch Teile geologischer Daten, die aus kommerziellen Untersuchungen stammen, sollen nach dem Ablauf bestimmter Fristen öffentlich bereitgestellt werden.

Geologische Daten werden für zahlreiche Aufgaben des Bundes und der Länder benötigt. Von zentraler Bedeutung sind sie insbesondere für die Suche und Auswahl eines Standortes für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle.


Dokumente

  Bundesregierung: „Entwurf eines Gesetzes zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben“ (

Bundesregierung: „Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes”

Kurzdarstellung:

Der Gesetzentwurf sieht eine Entschädigung für die AKW-Betreiber für den Atomausstieg vor. Er setzt ein Bundesverfassungsgerichtsurteil zu den Verfassungsbeschwerden gegen den Atomausstieg um.

Das Bundesverfassungsgerichtsurteil hatte kritisiert, dass beim Atomausstieg bis 2022 keine Ausgleichsregelung geschaffen wurde für Investitionen, die zwischen dem 28. Oktober 2010 und dem 16. März 2011 im Vertrauen auf die bestehenden Regelungen getätigt wurden.

Der Entwurf stellt den AKW-Betreibern einen „angemessenen finanziellen Ausgleich“ für die getätigten Investitionen in Aussicht. Eine detaillierte Angabe hierzu macht das BMU jedoch nicht – was auch nicht möglich sei, „da diesbezüglich derzeit keine konkreten Fakten vorliegen und die konkrete Höhe erst nach Geltendmachung entsprechender Ausgleichsansprüche durch die betroffenen Anspruchsteller und der Prüfung durch die zuständige Bundesbehörde festgestellt werden kann."


Dokumente

  Bundesregierung_Gesetzentwurf_Entwurf_eines_Sechzehnten_Gesetzes_zur_Änderung_des_Atomgesetzes_180523

  BR-Stellungnahme_Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes_180618

  BReg-Gegenäußerung_BR-Stellungnahme zum Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes_180613