EPID Recherche: Erdgas/Erdöl
Bündnis: Positionspapier „Die Treibhausgasminderungsquote stärken“
(09.09.24) Positionen / Diskussionen / Stellungnahmen
Bundeskabinett: „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes“
(08.07.24) Gesetzentwürfe / Eckpunkte / Beschlüsse
IEA: Report „Oil 2024“
(17.06.24) Studien / Gutachten / Expertisen
Bündnis: Positionspapier „Betrug am Klimaschutz im Verkehrssektor: UERV- Novellierung löst die Probleme nicht und verhindert echte CO2 -Einsparung“
(10.06.24) Positionen / Diskussionen / Stellungnahmen
BDEW: Diskussionspapier „Eckpunkte zur Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III im Verkehr“
(10.06.24) Positionen / Diskussionen / Stellungnahmen
BDEW: Positionspapier „Energie in Europa – Handlungsempfehlungen der deutschen Energiewirtschaft für die Legislaturperiode 2024 –2029“
(13.05.24) Positionen / Diskussionen / Stellungnahmen
BWP: Gutachten „Anschluss- und Benutzungszwang bei bestehenden Wärmepumpen-Heizungen“
(06.05.24) Studien / Gutachten / Expertisen
BDEW: Stellungnahme „Entwurf eines Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes (WassBG)“
(06.05.24) Studien / Gutachten / Expertisen
AfD/Bundestag: Parl. Antrag „Belohnung für Hinweise zur Aufklärung der Anschläge auf die Nord-Stream-Leitungen ausloben“
(08.09.24) Bundesregierung soll Budgetmittel in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro bereitstellen.
Bundesregierung: Antwort auf Parl. Anfrage der CDU/CSU „Vollzug der Treibhausgasminderungsquote“
(08.09.24) Reaktion auf Betrugsfälle bei Klimaschutzprojekten.
UBA schaltet Zertifikate bei acht UER-Projekten nicht frei
(06.09.24) Fehlerhafte Zertifikate in Höhe von rund 215.000 Tonnen CO2 gelangen nicht in den Markt.
Stromerzeugung im 1. Halbjahr 2024: Mehr als 60 Prozent aus erneuerbaren Energien
(04.09.24) Windkraft mit Abstand wichtigster Energieträger vor Kohle.
UFOP: Deutsche Biodieselexporte auf Rekordkurs
(04.09.24) Exporte entlasten Raps- und Biodieselmarkt.
Bundesregierung: Antwort auf Parl. Anfrage der AfD „Die Sprengung der Nord-Stream-Pipelines“
(03.09.24) Keine Details zu Ermittlungen.
Bundesregierung: Antwort auf Parl. Anfrage der CDU/CSU „Förderung klimaneutraler Nutzfahrzeuge“
(03.09.24) Keine neuen Förderaufrufe vorgesehen.
Bundesregierung: Antwort auf Parl. Anfrage „PCK-Raffinerie Schwedt“
(03.09.24) Russische Muttergesellschaft will freiwilligen Verkauf ihrer deutschen Vermögenswerte betreiben.
BMF: Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuerrechts zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe“
Kurzdarstellung:
Mit dem Gesetzesvorhaben werden die Energiesteuersätze für die im Wesentlichen im Straßenverkehr verwendeten Kraftstoffe zur kurzfristigen Abfederung der Belastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft, insbesondere im Handwerk und in der Logistikbranche, durch die gestiegenen Kraftstoffpreise befristet auf die Höhe der Mindeststeuersätze der Energiesteuerrichtlinie (Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom) reduziert.
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BMWi: Referentenentwurf „Verordnung zur Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie 2018/2002/EU im Bereich der Fernwärme und Fernkälte“
Kurzdarstellung:
Der Verordnungsentwurf regelt in Artikel 1 die Umsetzung der unionsrechtlichen Vorgaben zur Verbrauchserfassung mit Fernwärme und Fernkälte durch Erlass einer neuen Rechtsverordnung, die solche Vorgaben für beide Bereiche zusammenfasst. Der Verordnungsentwurf enthält Vorgaben zur Verbrauchserfassung, zur Fernablesbarkeit von Messeinrichtungen, zur Häufigkeit von Ablesungen sowie zu Inhalt und Transparenz von Rechnungen. So müssen neue Messeinrichtungen fernablesbar sein, um eine kosteneffiziente, häufige Bereitstellung von Verbrauchsinformationen ohne Betreten der Nutzeinheiten sicherzustellen.
Die Funktion der Fernablesbarkeit ist bei allen Messeinrichtungen bis einschließlich 31. Dezember 2026 nachzurüsten. Abrechnungsinformationen sind Kunden mit fernablesbaren Messeinrichtungen künftig jedenfalls zweimal im Jahr sowie ab 1. Januar 2022 in der Heiz- bzw. Kühlperiode mindestens monatlich zu übermitteln. Die Verordnung sieht zudem ein bestimmtes Mindestmaß an Informationen für den Inhalt von Rechnungen vor. Die zuvor dazu bestehenden Vorgaben für Fernwärme in der AVBFernwärmeV werden erweitert, für Fernkälte werden solche Vorgaben erstmals festgelegt. Damit soll die Transparenz bei der Fernwärme- und Fernkältelieferung für den Kunden erhöht werden.
Darüber hinaus enthält der Verordnungsentwurf notwendige Folgeänderungen in der AVBFernwärmeV, die sich auf eine Änderung bzw. Streichung der Regelungen beschränken, die in angepasster Form in die neue Rechtsverordnung überführt wurden.
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BMWK: Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben in Art. 19 der Richtlinie (EU) 2018/2001 zu Herkunftsnachweisen für Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energiequellen“
Kurzdarstellung:
Mit dem Entwurf sollen in einem Herkunftsnachweisregistergesetz für gasförmige Energieträger sowie für Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energiequellen die Grundlagen für die Einrichtung von Registern für Herkunftsnachweise aus gasförmigen Energiequellen sowie für Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energiequellen geschaffen werden.
Artikel 1 enthält mit dem Herkunftsnachweisregistergesetz (HKNRG) ein Stammgesetz zur Schaffung der Grundlagen für die Einrichtung von Registern für Herkunftsnachweise aus gasförmigen Energiequellen sowie für Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energiequellen. Artikel 2 des Gesetzes enthält eine durch die Einführung des HKNRG notwendige Folgeänderung in der Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und Abrechnungsverordnung.
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Bundesrat: „Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben(UVP-V Bergbau)“ (Antrag Niedersachsen)
Kurzdarstellung:
Der Verordnungsentwurf sieht unter anderemeine Ausweitung derUVP-Pflicht bei Erdgas- und Erdölbohrungen vor. Damit soll nicht zuletzt deren Akzeptanz in der Bevölkerung gestärkt werden.
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Bundesrat: „Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes (BBergG)“ (Antrag Niedersachsen)
Kurzdarstellung:
In dem Gesetzesantrag weist Niedersachsen daraufhin, dass angesichts der energie-und klimapolitischen Ziele die heimische Förderung von Erdöl und insbesondere Erdgas auch zukünftig einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit und Preisstabilität in Deutschland leisten werde.
Trotz dieser Bedeutung der Erdöl- und Erdgasbranche würde deren Akzeptanz in der Bevölkerung jedoch zunehmend sinken. In der jüngeren Vergangenheit hätten seismische Ereignisse im Zusammenhang mit der Fördertätigkeit zu einer wachsenden Verunsicherung in der Bevölkerung geführt.
Oft würden zudem negative Auswirkungen der Erdöl- und Erdgasförderung für die Umwelt, insbesondere durch eine Verunreinigung des Oberflächen- sowie des Grundwassers und damit gebietsweise des Trinkwassers, befürchtet. Daneben bestehe die Angst vor gesundheitlichen Folgen.
Mit der Initiative möchte Niedersachsen eine erweiterte Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Erlaubnis beziehungsweise Bewilligung von Vorhaben erreichen. Außerdem soll die Möglichkeit für Unternehmen, ein fremdes Grundstück zum Zweck der Aufsuchung von Erdöl oder Erdgas zu benutzen, von einem überwiegenden öffentlichen Interesse abhängig gemacht werden.
Durch eine stärkere Öffentlichkeitsbeteiligung und Fokussierung auf die unterschiedlichen Interessenlagen könne eine größere Akzeptanz hinsichtlich der Vorhaben und damit letztlich auch deren reibungslosere Durchführung erreicht werden.
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Bundesregierung: "Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote“
Kurzdarstellung:
Laut Entwurf soll die THG-Quote bis 2025 bei den bereits heute geltenden sechs Prozent eingefroren werden und dann ab 2026 auf lediglich 7,25 Prozent steigen. Biokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen sollen begrenzt werden. Dagegen soll die Förderung von Biokraftstoffen aus Reststoffen, etwa Gülle oder Stroh, und aus Abfall wie altem Speiseöl ausgebaut werden.
Stattdessen
sollen E-Autos privilegiert werden. Der Energiegehalt des Stroms, den
sie verbrauchen, soll vierfach auf die Minderungsquote angerechnet
werden. Damit soll nicht zuletzt der Ausbau der Ladeinfrastruktur
vorangebracht werden.
Eine Unterquote für strombasierte Kraftstoffe schlägt das BMU lediglich für die Luftfahrtindustrie vor. 2026 soll eine Mindestquote für erneuerbare Energie für Kerosin von 0,5 Prozent gelten. Sie soll bis 2028 auf ein Prozent ansteigen und ab 2030 bei zwei Prozent liegen.
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BMU: Referentenentwurf „Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote“ (20.09.2020)
Bundesregierung: "Verordnung über die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen und zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung"
Kurzdarstellung:
Die Verordnung ist wichtiger Bestandteil der Umsetzung der
Nationalen Wasserstoffstrategie der Bundesregierung. Sie trifft Aussagen zur
Ermittlung der sogenannten berücksichtigungsfähigen Netzkosten.
Die Verordnung belässt den Betreibern von Wasserstoffnetzen aber noch
Spielräume, wie sie die Entgelte und die Bedingungen für den Zugang zu ihren
Netzen ausgestalten. Es wird somit gewährleistet, dass die Marktakteure das
Ausmaß an Flexibilität, aber auch Verlässlichkeit erhalten, das in einem
entstehenden Markt benötigt wird.
Mit der Verordnung wird die Einstiegsregulierung für Wasserstoffnetze
vervollständigt, die in diesem Jahr mit dem „Gesetz zur Umsetzung
unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im
Energiewirtschaftsrecht“ geschaffen wurde.
Die Wasserstoffnetzentgeltverordnung gilt nur für diejenigen Betreiber von
Wasserstoffnetzen, die sich aktiv und unwiderruflich entscheiden, an der
Regulierung des Wasserstoffnetzbetriebs teilnehmen zu wollen. Die Gruppe der
übrigen Betreiber von Wasserstoffnetzen ist weiterhin grundsätzlich frei in der
Art und Weise, wie sie die Kosten des Netzbetriebs und die Netzentgelte
ermitteln. Das heißt, es gibt ein Wahlrecht
Der auf das betriebsnotwendigen Eigenkapital eines Betreibers von
Wasserstoffnetzen anzuwendende Eigenkapitalzinssatz beträgt neun Prozent vor
Steuern. Der auf Altanlagen entfallende Anteil am betriebsnotwendigen Eigenkapital
anzuwendende Eigenkapitalzinssatz beträgt 7,73 Prozent vor Steuern. Die
Zinssätze sollen bis Ende 2027 gelten.
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Bundesregierung: Formulierungshilfe "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften"
Kurzdarstellung:
Ziel der Formulierungshilfe für eine dritte Novelle des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG 3.0) ist, die EE-Stromproduktion kurzfristig zu erhöhen und die Transportkapazitäten im Stromnetz zu steigern, um zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Winter 2022/2023 und im Winter 2023/2024 beizutragen. Ferner wird die Einspeisung von verflüssigtem Gas im Winter 2022/2023 weiter abgesichert.
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