EPID Recherche: Energietechnologie


Messstellenbetriebsgesetz: BNetzA veröffentlicht Festlegung zur Behandlung der Kosten

(03.07.24) Kostensicherheit bei Stromnetzbetreibern schaffen.

CDU/CSU/Bundestag: Parl. Anfrage „Betrieb der Fraunhofer-Einrichtung Forschungsfertigung Batteriezelle FFB“  

(16.06.24) Anzahl der Projekte im laufenden Jahr von Interesse.

Rat gibt endgültige Zustimmung zum Netto-Null-Industriegesetz

(28.05.24) Neuer Rechtsrahmen für grüne Technologien.

Habeck legt Konzept für grüne Leitmärkte vor

(22.05.24) Produkte der energieintensiven Grundstoffindustrie im Fokus.

BNetzA startet Konsultation zu Smart-Meter-Rollout

(03.05.24) Zweite Konsultationsphase zu Kosten nach dem Messstellenbetriebsgesetz im Stromnetzbereich.

Heizungen: Absatz bricht im ersten Quartal 2024 ein

(03.05.24) Massiver Einbruch bei Wärmepumpen.

Rat nimmt Position zu Net-Zero Industry Act an

(07.12.23) Kernenergie soll zu strategischen Netto-Null-Technologien gehören.

Offener Brief: BWP fordert Entscheidungen von Ampelfraktionen

(03.11.23) Verunsicherung beenden, Wärmewende beschleunigen.

Bundesregierung: „Verordnung über die Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung“

Kurzdarstellung:

Die Verordnung setzt die Vorgaben der novellierten EU- Richtlinie zur Energieeffizienz in nationales Recht um. Sie enthält zu diesem Zweck Regelungen zur Fernablesbarkeit von Ausstattungen zur Verbrauchserfassung, zur unterjährigen Verbrauchsinformation von Endnutzern und zu Informationen, die in der jährlichen Abrechnung enthalten sein müssen. Ferner soll die Novelle entsprechend einer Empfehlung des BKartA den Wettbewerb im Submetering-Markt stärken und dadurch auch den Verbrauchern zugutekommen.

Neu installierte Zähler und Heizkostenverteiler müssen künftig fernablesbar sein. Bereits installierte Geräte müssen bis zum 31. Dezember 2026 mit dieser Funktion nachgerüstet oder ersetzt werden. Ab einem Jahr nach Inkrafttreten müssen neu installierte Geräte zudem interoperabel und an ein Smart-Meter-Gateway anbindbar sein. Durch die Interoperabilität soll der Wettbewerb im Submetering-Markt gestärkt werden. Die Smart-Meter-Anbindbarkeit gewährt einen hohen Standard der Datensicherheit.

Gebäudeeigentümer müssen Endnutzern – Mietern und Wohnungseigentümern – in den Fällen, in denen fernablesbare Zähler oder Heizkostenverteiler installiert wurden, ab Inkrafttreten mindestens zweimal im Jahr und ab dem 1. Januar 2022 monatlich Verbrauchsinformationen mitteilen. Zudem müssen sie unabhängig von der Fernablesbarkeit der Geräte zusammen mit den Abrechnungen – also einmal jährlich – auch bestimmte Informationen zur Verfügung stellen, zum Beispiel Informationen über den Brennstoffmix und einen Vergleich des aktuellen Heizenergieverbrauchs mit dem Verbrauch des letzten Abrechnungszeitraums.


Dokumente

  Bundesregierung: „Verordnung über die Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung“ (06.08.2021)