EPID Recherche: Emissionshandel
Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft: Positionspapier „Zukunftsagenda Energie: Klimaziele erreichen, Wettbewerbsfähigkeit sichern“
(13.01.25) Positionen / Diskussionen / Stellungnahmen
Agora Energiewende: Studie „Die Energiewende in Deutschland: Stand der Dinge 2024“
(13.01.25) Studien / Gutachten / Expertisen
CDU/CSU: Wahlprogramm „Politikwechsel für Deutschland“
(06.01.25) Gesetzentwürfe / Eckpunkte / Beschlüsse
SPD: Wahlprogramm „Mehr für dich. Besser für Deutschland“
(06.01.25) Gesetzentwürfe / Eckpunkte / Beschlüsse
Grüne: Wahlprogramm „Zusammen wachsen“ (Entwurf des Bundesvorstands)
(06.01.25) Gesetzentwürfe / Eckpunkte / Beschlüsse
EID: Positionspapier „Kernpositionen zur Bundestagswahl 2025“
(06.01.25) Positionen / Diskussionen / Stellungnahmen
Bundeskabinett: Beschlüsse zu Energiepolitik
(02.12.24) Gesetzentwürfe / Eckpunkte / Beschlüsse
Öko-Institut: Studie „Systematic assessment of the achieved emission reductions of carbon crediting projects“
(18.11.24) Studien / Gutachten / Expertisen
Emissionshandelsgesetz: Experten begrüßen Anpassung grundsätzlich
(16.01.25) Forderung nach mehr Planungssicherheit.
BDEW zur TEHG-Novelle: Einjährige nationale Handelsphase verursacht Kosten ohne Mehrwert
(14.01.25) Keine Vorteile für Implementierung des ETS 2.
Klimastrafen für Autobauer: EU-Kommission lehnt Änderungen ab
(10.01.25) Revision soll wie geplant erst 2026 erfolgen.
UBA: Einnahmen aus dem Emissionshandel erneut auf Rekordniveau
(07.01.25) Rund 18,5 Milliarden Euro für Klimaschutz, Technologieförderung und sozialen Ausgleich.
ETS II: EU-Kommission legt Menge der Zertifikate fest
(05.12.24) Mehr als eine Milliarde Zertifikate im Jahr 2027.
Bundesregierung: Antwort auf Parl. Anfrage der CDU/CSU „Umsetzungsstand zur Einführung und Auszahlung eines Klimageldes“
(01.12.24) Direktauszahlungsmechanismus soll planmäßig 2025 zur Verfügung stehen.
Bundesregierung: Antwort auf Parl. Anfrage der AfD „Sogenannte Upstream Emission Reduction-Zertifikate“
(25.11.24) Ein Drittel der dubiosen UER-Projekte rückabgewickelt.
CDU/CSU/Bundestag: Parl. Anfrage „Umsetzungsstand zur Einführung und Auszahlung eines Klimageldes“
(25.11.24) Befasste Ressorts von Interesse.
Bundesregierung: Unterrichtung „Übersicht nach § 7 Absatz 2 des Bundes-Klimaschutzgesetzes zu Durchführungsvorschriften zur Europäischen Klimaschutzverordnung“
Deutschland hat in den Jahren 2021 bis 2023 weniger klimaschädliches Kohlendioxid emittiert als Rahmen der EU-Klimaschutzverordnung ESR erlaubt. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung hervor. Die Entwicklung trat ein, obwohl sich die zulässige Menge an Berechtigungen für die Emission des klimaschädlichen Treibhausgases jährlich verringert.
Für die Jahre 2013 bis 2020 musste Deutschland dagegen Zertifikate nachkaufen, was 2022 geschah. Von Bulgarien, Tschechien und Ungarn kaufte die Bundesrepublik insgesamt Berechtigungen zur Emission von Kohlendioxid für 13,5 Millionen Euro.
Die ESR hat zum Ziel, dass die EU ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent reduziert. Der Anwendungsbereich der ESR beschränkt sich grundsätzlich auf Wirtschaftszweige, die nicht dem EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) und nicht der Verordnung über die Emissionen und den Abbau von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft unterfallen. Diese sogenannten Nicht-EU-EHS-Sektoren umfassen Energie, Industrieprozesse und Produktverwendung, Landwirtschaft und Abfall.
Quelle: hib / EPID
Dokumente
Bundesregierung: „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes“
Kurzdarstellung:
Mit der Änderung startet der nationale Emissionshandel im Jahr 2021 mit einem festenCO2-Preis von 25 Euro. Dieser Preis war ursprünglich erst für das Jahr 2023 vorgesehen. Bis zum Jahr 2025 werden die Zertifikate mit einem auf 55 Euro ansteigenden Festpreis ausgegeben. Ab 2026 wird der Zertifikatepreis dann durch Versteigerungen ermittelt, wobei für 2026 ein Preiskorridor von 55 Euro bis 65 Euro pro Tonne CO2 vorgegeben ist.
Mit den Einnahmen soll die EEG-Umlage gesenkt werden. Damit bringt die Bundesregierung Beschlüsse des Vermittlungsausschusses zum Klimaschutzprogramm 2030 auf den Weg. Bund und Länder hatten sich im Dezember 2019 unter anderem darauf geeinigt, ab 2021 die CO2-Bepreisung von Brennstoffen zu erhöhen und im Gegenzug die Belastungen für Stromverbraucher und Fernpendler zu begrenzen.
Dokumente
Bundesregierung: „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Europäischen Emissionshandels”
Kurzdarstellung:
Mit dem Gesetzentwurf sollen die nationalen Rechtsgrundlagen für die
Ausgestaltung dieses Emissionshandelssystems für die Handelsperiode 2021
bis 2030 geschaffen werden. Die Novelle des
Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) dient vor allem der
Umsetzung der geänderten EU-Emissionshandelsrichtlinie in nationales
Recht.
Um das Verfahren der kostenlosen Zuteilung von Berechtigungen im
Jahr 2019 durchführen zu können, sollte die nationale Umsetzung der
Richtlinie bereits im Jahr 2018 abgeschlossen sein. Dies gilt auch für
die ab Januar 2019 beginnende Emissionsberichterstattung über alle
internationalen Flüge der Luftfahrtunternehmen nach dem globalen
marktbasierten Mechanismus.
Dokumente
Reaktionen
Bundesregierung: „Gesetzentwurf über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen“
Kurzdarstellung:
Der Gesetzentwurf sieht die Einführung eines nationalen Emissionshandels für Brennstoffe vor. Ziel ist, das Verbrennen von fossilen Brennstoffen für den Verkehr und das Heizen schrittweise teurer und so den Umstieg auf klimafreundliche Alternativen attraktiver zu machen. Die Einnahmen werden im Gegenzug den Bürgern über Entlastungen beim Strompreis, bei der Entfernungspauschale und beim Wohngeld zurückgegeben oder in Klimaschutzmaßnahmen investiert.
Der Emissionshandel soll ab 2021 gelten. Er startet in der Einführungsphase zunächst mit einem fixen CO2-Preis von zehn Euro pro Tonne. Das entspricht brutto 2,8 Cent pro Liter Benzin, 3,2 Cent pro Liter Diesel, 3,2 Cent pro Liter Heizöl und 0,2 Cent pro Kilowattstunde Erdgas.
2022 liegt der Preis dann bei 20 Euro pro Tonne. 2023 bis 2025 werden die Zertifikate mit einem steigenden Festpreis ausgegeben (25 bis 35 Euro pro Tonne CO2). 2026 werden die Zertifikate auktioniert und zwar in einem Korridor von 35 Euro bis zu 60 Euro pro Tonne CO2. Im Jahr 2025 wird festgelegt, inwieweit Höchst- und Mindestpreis für die Zeit ab 2027 sinnvoll und erforderlich sind.
Dokumente
EU-Kommission: Mitteilung „Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt - Mehrjähriger Finanzrahmen 2021 – 2027”
Die EU-Kommission schlägt u.a. einen sog. Korb neuer Eigenmittel vor, der u.a. 20 Prozent der Einnahmen aus dem EU-Emissionshandel beinhaltet.
Die Vorlage enthält verschiedene Vorschläge, u.a. einen Verordnungsvorschlag des Rates.
Dokumente
EU-Kommission: Richtlinienvorschlag zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union, des Beschlusses (EU) 2015/1814 über die Einrichtung und Anwendung einer Marktstabilitätsreserve für das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union und der Verordnung (EU) 2015/757
Kurzdarstellung:
Der Richtlinienentwurf, der Teil des „Fit-für-55“-Pakets ist, sieht insbesondere eine Stärkung des EU-Emissionshandels in seinem derzeitigen Anwendungsbereich vor, um angemessen zur Verwirklichung des übergeordneten Ziels der Verringerung der Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 beizutragen. Zudem soll Carbon Leakage vorgebeugt werden.
Dokumente
EU-Kommission: Richtlinienvorschlag zur Änderung der Richtlinie in Bezug auf den Beitrag der Luftfahrt zum gesamtwirtschaftlichen Emissionsreduktionsziel der Union und die angemessene Umsetzung eines globalen marktbasierten Mechanismus
Kurzdarstellung:
Mit der vorgeschlagenen Richtlinie soll unter anderem der Versteigerungsanteil des CO2-Zertifikate erhöht werden. Die Gesamtmenge der Luftverkehrszertifikate soll in der derzeitigen Höhe konsolidiert werden. Zudem soll die innereuropäische Anwendung des EU-Emissionshandels bei gleichzeitiger Anwendung von CORSIA in „geeigneter Weise“ auf außereuropäische Flüge fortgesetzt werden.
Dokumente
EU-Kommission: Verordnungsvorschlag über die Nutzung erneuerbarer und kohlenstoffarmer Kraftstoffe im Seeverkehr
Kurzdarstellung:
Der Vorschlag sieht vor,die Transportschifffahrt in das EU-Emissionshandelssystem einzubeziehen. Dies würde für Emissionen aus Fahrten innerhalb der EU, Emissionen, die am Liegeplatz in einem EU-Hafen anfallen und für die Hälfte der Emissionen aus Fahrten außerhalb der EU gelten. Um eine reibungslose Einbeziehung der Schifffahrt in den Emissionshandel zu gewährleisten, sollen die Schifffahrtsunternehmen bis 2026 nur anteilig Zertifikate abgeben müssen. Dieser Anteil soll schrittweise erhöht werden. Für das Jahr 2023 sollen Schifffahrtsunternehmen für 20 Prozent ihrer Emissionen Zertifikate abgeben, 2024 für 45 Prozent und 2025 für 70 Prozent ihrer Emissionen. Ab 2026 besteht dann eine Abgabepflicht für 100 Prozent der Emissionen. Werden im Vergleich zu den Emissionen aus dem Seeverkehr für die Jahre 2023, 2024 und 2025 weniger Zertifikate abgegeben, dann soll, sobald die Differenz zwischen den geprüften Emissionen und den abgegebenen Zertifikaten für jedes Jahr festgestellt worden ist, eine entsprechende Menge Zertifikate gelöscht und nicht wieder versteigert werden.
Dokumente