EPID Recherche: Emissionshandel
BMWK: Referentenentwurf „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes“
(20.06.22) Gesetzentwürfe / Eckpunkte / Beschlüsse
EU-Parlament: Beschlüsse zum Fit-for-55-Paket
(13.06.22) Gesetzentwürfe / Eckpunkte / Beschlüsse
EWI: Studie „CO2-Bepreisung im Wohngebäudesektor“
(06.06.22) Studien / Gutachten / Expertisen
Bundeskabinett: Beschlüsse zur Energiepolitik
(30.05.22) Gesetzentwürfe / Eckpunkte / Beschlüsse
BMWK: Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz)“
(23.05.22) Gesetzentwürfe / Eckpunkte / Beschlüsse
UBA: Analyse „Klimaschutzbeitrag verschiedener CO2-Preispfade in den BEHG-Sektoren Verkehr, Gebäude und Industrie“
(09.05.22) Studien / Gutachten / Expertisen
BMWK/BMWSB/BMJ: Eckpunkte „Faire Teilung der CO2-Kosten zwischen Vermietern und Mietern“
(04.04.22) Gesetzentwürfe / Eckpunkte / Beschlüsse
Bündnis: Stellungnahme „Kernforderungen zum EU-Klimapaket ´Fit for 55´“
(14.03.22) Positionen / Diskussionen / Stellungnahmen
EU-Parlament einigt sich auf ehrgeizigeren Emissionshandel
(23.06.22) Ausweitung auf Gebäude und Verkehr beschlossen.
CO2-Preis: CSU-Fraktion gegen Beteiligung von Vermietern
(22.06.22) Energetische Sanierung stärker fördern.
UBA: CO2-Emissionen deutscher Anlagen erreichten 2021 fast wieder Vor-Corona-Niveau
(17.06.22) Starker Zuwachs der Emissionen aus Kohleverbrennung.
Brennstoffemissionshandel: VIK fordert Verbesserungen
(17.06.22) Entlastungsanträge unpraktikabel und bürokratisch.
EU-Parlament: Kompromiss zum EU-Emissionshandel
(15.06.22) Übergangsphase für kostenlose CO2-Zertifikate.
EU-Parlament stimmt überraschend gegen Ausweitung des EU-Emissionshandels
(09.06.22) Gesetzentwurf in den Umweltausschuss zurücküberwiesen.
Bundeskabinett beschließt Gesetz zur Aufteilung der CO2-Kosten
(25.05.22) Stufenmodell zur Kostenzuteilung zwischen Vermieter und Mieter.
Emissionshandel: EU-Umweltausschuss votiert für Beschränkung auf Unternehmen
(18.05.22) Ausweitung auf Gebäude und Verkehr soll vorerst nicht für Privatpersonen gelten.
Bundesregierung: „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes“
Kurzdarstellung:
Mit der Änderung startet der nationale Emissionshandel im Jahr 2021 mit einem festenCO2-Preis von 25 Euro. Dieser Preis war ursprünglich erst für das Jahr 2023 vorgesehen. Bis zum Jahr 2025 werden die Zertifikate mit einem auf 55 Euro ansteigenden Festpreis ausgegeben. Ab 2026 wird der Zertifikatepreis dann durch Versteigerungen ermittelt, wobei für 2026 ein Preiskorridor von 55 Euro bis 65 Euro pro Tonne CO2 vorgegeben ist.
Mit den Einnahmen soll die EEG-Umlage gesenkt werden. Damit bringt die Bundesregierung Beschlüsse des Vermittlungsausschusses zum Klimaschutzprogramm 2030 auf den Weg. Bund und Länder hatten sich im Dezember 2019 unter anderem darauf geeinigt, ab 2021 die CO2-Bepreisung von Brennstoffen zu erhöhen und im Gegenzug die Belastungen für Stromverbraucher und Fernpendler zu begrenzen.
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Bundesregierung: „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Europäischen Emissionshandels”
Kurzdarstellung:
Mit dem Gesetzentwurf sollen die nationalen Rechtsgrundlagen für die
Ausgestaltung dieses Emissionshandelssystems für die Handelsperiode 2021
bis 2030 geschaffen werden. Die Novelle des
Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) dient vor allem der
Umsetzung der geänderten EU-Emissionshandelsrichtlinie in nationales
Recht.
Um das Verfahren der kostenlosen Zuteilung von Berechtigungen im
Jahr 2019 durchführen zu können, sollte die nationale Umsetzung der
Richtlinie bereits im Jahr 2018 abgeschlossen sein. Dies gilt auch für
die ab Januar 2019 beginnende Emissionsberichterstattung über alle
internationalen Flüge der Luftfahrtunternehmen nach dem globalen
marktbasierten Mechanismus.
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Reaktionen
Bundesregierung: „Gesetzentwurf über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen“
Kurzdarstellung:
Der Gesetzentwurf sieht die Einführung eines nationalen Emissionshandels für Brennstoffe vor. Ziel ist, das Verbrennen von fossilen Brennstoffen für den Verkehr und das Heizen schrittweise teurer und so den Umstieg auf klimafreundliche Alternativen attraktiver zu machen. Die Einnahmen werden im Gegenzug den Bürgern über Entlastungen beim Strompreis, bei der Entfernungspauschale und beim Wohngeld zurückgegeben oder in Klimaschutzmaßnahmen investiert.
Der Emissionshandel soll ab 2021 gelten. Er startet in der Einführungsphase zunächst mit einem fixen CO2-Preis von zehn Euro pro Tonne. Das entspricht brutto 2,8 Cent pro Liter Benzin, 3,2 Cent pro Liter Diesel, 3,2 Cent pro Liter Heizöl und 0,2 Cent pro Kilowattstunde Erdgas.
2022 liegt der Preis dann bei 20 Euro pro Tonne. 2023 bis 2025 werden die Zertifikate mit einem steigenden Festpreis ausgegeben (25 bis 35 Euro pro Tonne CO2). 2026 werden die Zertifikate auktioniert und zwar in einem Korridor von 35 Euro bis zu 60 Euro pro Tonne CO2. Im Jahr 2025 wird festgelegt, inwieweit Höchst- und Mindestpreis für die Zeit ab 2027 sinnvoll und erforderlich sind.
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EU-Kommission: Mitteilung „Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt - Mehrjähriger Finanzrahmen 2021 – 2027”
Die EU-Kommission schlägt u.a. einen sog. Korb neuer Eigenmittel vor, der u.a. 20 Prozent der Einnahmen aus dem EU-Emissionshandel beinhaltet.
Die Vorlage enthält verschiedene Vorschläge, u.a. einen Verordnungsvorschlag des Rates.
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EU-Kommission: Richtlinienvorschlag zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union, des Beschlusses (EU) 2015/1814 über die Einrichtung und Anwendung einer Marktstabilitätsreserve für das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union und der Verordnung (EU) 2015/757
Kurzdarstellung:
Der Richtlinienentwurf, der Teil des „Fit-für-55“-Pakets ist, sieht insbesondere eine Stärkung des EU-Emissionshandels in seinem derzeitigen Anwendungsbereich vor, um angemessen zur Verwirklichung des übergeordneten Ziels der Verringerung der Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 beizutragen. Zudem soll Carbon Leakage vorgebeugt werden.
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EU-Kommission: Richtlinienvorschlag zur Änderung der Richtlinie in Bezug auf den Beitrag der Luftfahrt zum gesamtwirtschaftlichen Emissionsreduktionsziel der Union und die angemessene Umsetzung eines globalen marktbasierten Mechanismus
Kurzdarstellung:
Mit der vorgeschlagenen Richtlinie soll unter anderem der Versteigerungsanteil des CO2-Zertifikate erhöht werden. Die Gesamtmenge der Luftverkehrszertifikate soll in der derzeitigen Höhe konsolidiert werden. Zudem soll die innereuropäische Anwendung des EU-Emissionshandels bei gleichzeitiger Anwendung von CORSIA in „geeigneter Weise“ auf außereuropäische Flüge fortgesetzt werden.
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EU-Kommission: Verordnungsvorschlag über die Nutzung erneuerbarer und kohlenstoffarmer Kraftstoffe im Seeverkehr
Kurzdarstellung:
Der Vorschlag sieht vor,die Transportschifffahrt in das EU-Emissionshandelssystem einzubeziehen. Dies würde für Emissionen aus Fahrten innerhalb der EU, Emissionen, die am Liegeplatz in einem EU-Hafen anfallen und für die Hälfte der Emissionen aus Fahrten außerhalb der EU gelten. Um eine reibungslose Einbeziehung der Schifffahrt in den Emissionshandel zu gewährleisten, sollen die Schifffahrtsunternehmen bis 2026 nur anteilig Zertifikate abgeben müssen. Dieser Anteil soll schrittweise erhöht werden. Für das Jahr 2023 sollen Schifffahrtsunternehmen für 20 Prozent ihrer Emissionen Zertifikate abgeben, 2024 für 45 Prozent und 2025 für 70 Prozent ihrer Emissionen. Ab 2026 besteht dann eine Abgabepflicht für 100 Prozent der Emissionen. Werden im Vergleich zu den Emissionen aus dem Seeverkehr für die Jahre 2023, 2024 und 2025 weniger Zertifikate abgegeben, dann soll, sobald die Differenz zwischen den geprüften Emissionen und den abgegebenen Zertifikaten für jedes Jahr festgestellt worden ist, eine entsprechende Menge Zertifikate gelöscht und nicht wieder versteigert werden.
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EU-Kommission: Verordnungsvorschlag zur Änderung der Verordnung zwecks angemessener Berücksichtigung des globalen Datenerhebungssystems für den Kraftstoffverbrauch von Schiffen
Kurzdarstellung:
Der Seeverkehr ist der einzige Sektor, der
nicht ausdrücklich im Rahmen eines Emissionsreduktionsziels der EU oder
spezifischer Klimaschutzmaßnahmen behandelt wird. Wäre der Schifffahrtsektor ein Land, läge er weltweit an sechster Stelle
auf der Liste der größten Emittenten.Der Verordnungsvorschlag sieht vor, die relevante EU-Verordnung in der Form zu ändern, dass sie dem neuen globalen Datenerhebungssystem zur Schifffahrt angemessen Rechnung trägt.
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