EPID Recherche: EU-Energiebinnenmarkt
EU-Kommission: Entwurf „Regulation of the European Parliament and of the Council on establishing a framework of measures for strengthening Europe's clean energy technologies manufacturing ecosystem (Net Zero Industry Act)“
(13.03.23) Gesetzentwürfe / Eckpunkte / Beschlüsse
Europäischer Rechnungshof: Sonderbericht „Integration des Elektrizitäts-binnenmarkts: komplexe Rechtsstruktur, Verzögerungen, Schwächen bei der Governance und lückenhafte Marktüberwachung behindern die vollständige Verwirklichung des ambitionierten Ziels“
(06.02.23) Studien / Gutachten / Expertisen
EU-Kommission: Mitteilung „Energienotlage – Gemeinsame Vorbereitung, gemeinsamer Einkauf und gemeinsamer Schutz der EU“
(24.10.22) Gesetzentwürfe / Eckpunkte / Beschlüsse
EU-Rat Energie: „Proposal for a Council Regulation on an emergency intervention to address high energy prices“
(04.10.22) Gesetzentwürfe / Eckpunkte / Beschlüsse
EU-Kommission: „Proposal for a Council Regulation on an emergency intervention to address high energy prices“
(19.09.22) Gesetzentwürfe / Eckpunkte / Beschlüsse
EU-Rat Energie: Beschlüsse der Sondersitzung vom 9. September
(12.09.22) Gesetzentwürfe / Eckpunkte / Beschlüsse
EU-Kommission: Mitteilung „REPowerEU-Plan“
(23.05.22) Gesetzentwürfe / Eckpunkte / Beschlüsse
EU-Kommission: Mitteilung „Short-Term Energy Market Interventions and Long Term Improvements to the Electricity Market Design – a course for action“
(23.05.22) Gesetzentwürfe / Eckpunkte / Beschlüsse
Chinesische Solarhersteller: EU eröffnet Anti-Subventionsuntersuchung
(04.04.24) Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen könnte untersagt werden.
Energiegroßhandelsmärkte: Rat verabschiedet Gesetz zum Schutz vor Marktmanipulation
(19.03.24) Rolle der ACER wird deutlich gestärkt.
EU-Energieminister verlängern Gasnotfallverordnung
(05.03.24) Keine Verpflichtung zur Drosselung mehr.
Energiemarkt: EU-Parlament verabschiedet Plan zum Schutz vor Manipulation
(01.03.24) Verbraucher sollen vor Marktpreisschwankungen geschützt werden.
EU-Wasserstoffbank: Deutschland nimmt als erster Mitgliedstaat an neuen Ausschreibungs-mechanismus teil
(21.12.23) Zusätzlich 350 Millionen Euro für Elektrolyseur-Projekte.
EU-Energieminister verlängern Notfallverordnungen
(20.12.23) Koordinierung der Gaseinkäufe und beschleunigter EE-Ausbau.
EU: Einigung zur Strommarktreform
(14.12.23) Endverbraucher sollen besser vor Preissprüngen geschützt werden.
Bundesregierung: Antwort auf Parl. Anfrage der AfD „Abhängigkeit von Stromimporten und Abschaltung von Kernkraftwerken“
(21.10.23) Stromimporte sorgen für niedrigere Preise.
Bundesregierung: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt“
Kurzdarstellung:
Der Entwurf sieht eine Änderung des EnWG zur Umsetzung der EU-Gasmarkt-Richtlinie vor. Damit soll deren Umsetzung in deutsches Recht erfolgen. Die Gasmarkt-Richtlinie sieht eine Entflechtung von Leitungsbetrieb und Gaslieferung vor und soll sich künftig auch auf Pipelines aus Drittstaaten beziehen. Dies hat mit Blick auf die Ostseepipeline Nord Stream 2 im Vorfeld für heftige Diskussionen auf EU-Ebene gesorgt. Die Bundesregierung hat verschiedene Ausnahmeregelungen aufgenommen, die auf Nord Stream 2 zugeschnitten sind und deren Realisierung erleichtern sollen.
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EU-Kommission: Mitteilung „Der europäische Grüne Deal“
Die
EU-Kommissionsmitteilung sieht ein klimaneutrales Europa bis
2050 vor. Bis
März 2020 will die EU-Kommission das erste europäische Klimagesetz vorschlagen.
Damit soll das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 in Rechtsvorschriften verankert
werden.
„Mit dem Klimagesetz wird auch sichergestellt, dass alle politischen Maßnahmen der EU zum Ziel der Klimaneutralität beitragen und alle Sektoren ihren Beitrag leisten“, heißt es zudem in der EU-Kommissionsmitteilung.
Bis zum nächsten Sommer 2020 soll zudem ein Plan vorliegen, mit dem die „Reduktionsvorgabe der EU für die Treibhausgasemissionen bis 2030 auf verantwortungsvolle Weise auf mindestens 50 Prozent und angestrebte 55 Prozent gegenüber 1990 angehoben werden soll.“ Bisher hat sich die EU ein Minus von 40 Prozent vorgenommen.
Um diese zusätzliche Verringerung der Treibhausgasemissionen zu erreichen, will die EU-Kommission bis Juni 2021 „alle einschlägigen klimabezogenen Politikinstrumente überprüfen und gegebenenfalls eine Überarbeitung vorschlagen“.
Dazu sollen das EU-Emissionshandelssystem „einschließlich einer möglichen Ausweitung des europäischen Emissionshandels auf neue Sektoren“ sowie die Zielvorgaben der Mitgliedstaaten für die Verringerung der Emissionen in Sektoren, die nicht unter das Emissionshandelssystem fallen‚ gehören. Gleiches soll zudem für die Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft gelten.
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EU-Kommission: Mitteilung „Der europäische Grüne Deal“ (11.12.2019)
EU-Kommission: Mitteilung „Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt - Mehrjähriger Finanzrahmen 2021 – 2027”
Die EU-Kommission schlägt u.a. einen sog. Korb neuer Eigenmittel vor, der u.a. 20 Prozent der Einnahmen aus dem EU-Emissionshandel beinhaltet.
Die Vorlage enthält verschiedene Vorschläge, u.a. einen Verordnungsvorschlag des Rates.
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EU-Kommission: Richtlinienvorschlag zur Änderung der Richtlinie über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt
Kurzdarstellung:
Die EU-Kommission hat 2017 mit Blick auf Nord Stream 2 eine
Änderung der EU-Gasrichtlinie vorgeschlagen. Demnach sollen Pipelines
von einem Drittstaat in die EU denselben Auflagen
unterliegen wie Leitungen innerhalb der EU. So darf unter anderem Besitz
und Betrieb nicht in einer Hand sein und Betreiber müssen Konkurrenten
Zugang gewähren.
Deutschland wollte die neuen Vorschriften verhindern, weil sie Nord
Stream 2 unwirtschaftlich zu machen drohten. Letztlich akzeptierte die
Bundesregierung nach Streit mit Frankreich den Grundsatz - allerdings mit einigen Sonderregeln.
Diese erlauben es Deutschland, alleine über Ausnahmen
befinden zu können. Die EU-Kommission darf Vereinbarungen zwischen Regierungen aber vorab prüfen.
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EU-Kommission: Richtlinienvorschlag zur Änderung der Richtlinie über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge
Das
allgemeine Ziel dieser Initiative ist es, die Marktakzakzeptanz von sauberen,
d. h. emissionsarmen und emissionsfreien Fahrzeugen, im Rahmen der öffentlichen
Auftragsvergabe zu fördern und so zur Verringerung der verkehrsbedingten
Emissionen, zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und zum Wachstum im
Verkehrssektor beizutragen.
Der öffentlichen Auftragsvergabe kommt bei der
Ankurbelung der Nachfrage eine maßgebliche Rolle zu, auch im Bereich der
schweren Nutzfahrzeuge, für die derzeit Rechtsvorschriften zur Verringerung der
CO2-Emissionen in Vorbereitung sind, aber noch nicht gelten.
Über die öffentliche Auftragsvergabe wird die Dynamik der Märkte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge in Mitgliedstaaten unterstützt, in denen der Anteil sauberer Fahrzeuge noch sehr gering ist – im Jahr 2017 lag der Anteil von Elektrofahrzeugen an den Pkw-Neuzulassungen in 16 Mitgliedstaaten unter einem Prozent und in zehn Mitgliedstaaten unter 0,5 Prozent. Im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe wird zudem die Einführung umweltfreundlicher Fahrzeuge im Marktsegment für schwere Nutzfahrzeuge gefördert.
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EU-Kommission: Verordnungsvorschlag über Batterien und Altbatterien
Kurzdarstellung:
In der Verordnung sollen Mindestanforderungen an die Haltbarkeit und Leistung von Industriebatterien sowie Allzweck-Gerätebatterien gestellt werden. Insgesamt sollen Batterien so nachhaltig wie möglich produziert, so lange wie möglich genutzt und übers Recycling im Kreislauf gehalten werden.
Die geplante Verordnung soll EU-weit für einen nachhaltigen Umgang mit Batterien entlang der gesamten Wertschöpfungskette sorgen. Dazu soll ein CO₂-Fußabdruck von Batterien für Elektrofahrzeuge eingeführt und Batterien zum Beispiel für Smartphones oder leichte E-Fahrzeuge besser austauschbar werden. Batterien, deren Lebensdauer kürzer ist als die des Produkts, in das sie eingebaut sind, sollen durch unabhängige Reparaturbetriebe grundsätzlich austauschbar sein.
Die Sammelquoten für Gerätebatterien sollen schrittweise auf 70 Prozent und für LMT-Batterien bis 2030 auf 54 Prozent steigen. In der Verordnung sollen erstmals Sorgfaltspflichten von Unternehmen entlang der Lieferkette einer bestimmten Produktgruppe reguliert werden, in diesem Fall Batterien. Mit dem Pass für Industrie- und Traktionsbatterien soll der erste Digitale Produktpass auf europäischer Ebene eingeführt werden. So sollen wichtige Informationen entlang des Lebenszyklus dieser Batterien zusammengeführt und über ein Informationssystem zur Verfügung gestellt werden.
Für die Zeit ab 2031 sieht die neue Batterieverordnung eine Rezyklateinsatzquote für große Traktions- und Industriebatterien vor. Das heißt, in der Neuproduktion von Batterien muss eine bestimmte Mindestmenge an wiedergewonnenem Blei, Kobalt, Lithium und Nickel eingesetzt werden muss.
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EU-Kommission: Verordnungsvorschlag über Batterien und Altbatterien
EU-Kommission: Verordnungsvorschlag über das Governance-System der Energieunion
Der Kommissionsvorschlag für eine neue Governance-Verordnung hat zwei Grundpfeiler: Erstens soll die Verordnung bereits bestehende Planungs-und Berichtspflichten der Mitgliedstaaten in den Bereichen Klima und Energie bündeln und straffen sowie neu ausrichten. Zweitens soll sie einen politischen Prozess zur Verwirklichung der Energieunionsziele, insbesondere der EU-2030-Ziele zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission etablieren, dem der Grundsatz der Kooperation zugrunde liegt.
Die EU-Mitgliedstaaten sollen bis zum 1.1.2019 für den Zeitraum von 2021 bis 2030 integrierte nationale Klima-und Energiepläne (NECPs) vorlegen. Zur besseren Vergleichbarkeit soll es eine detaillierte und verbindliche Vorlage geben, die alle fünf Dimensionen der Energieunion abdeckt.
Die Mitgliedstaaten sollen darin nationale Ziele und Vorgaben formulieren sowie Maßnahmen benennen, mit denen sie diese erreichen wollen – auch auf ihre (freiwilligen) Beiträge zu den gemeinsamen 2030-Zielen bezogen.
Ab 2021 sollen die Mitgliedstaaten alle zwei Jahre Fortschrittsberichte zum Stand der Umsetzung der Pläne vorlegen, sowie im Jahr 2024 eine mögliche Aktualisierung der Pläne. Im Zusammenhang mit dem Pariser Abkommen sollen die Mitgliedstaaten im Jahr 2020 auch Langfriststrategien über einen Zeitraum von 50 Jahren zur Verringerung der Treibhausgasemissionen einreichen sowie ab 2021 Jahresberichte zu den Treibhausgasinventaren des vorangegangenen Jahres.
Sowohl die Energie-und Klimapläne als auch die Fortschrittsberichte werden durch die Kommission bewertet. Reichen die Beiträge zu den gemeinsamen 2030-Zielen nicht aus, ergreift die Kommission nicht näher definierte Maßnahmen auf EU-Ebene. Wird ersichtlich, dass die Fortschritte der Mitgliedstaaten unzureichend sind, spricht die Kommission (nicht verbindliche) Empfehlungen an einzelne oder an alle Mitgliedstaaten aus. Ist das 2030-Erneuerbaren-Ziel in Gefahr, sind zusätzliche Maßnahmen auf nationaler Ebene angedacht: Erhöhung der Sektorenziele in Wärme und Transport oder ein Bei-trag zu einer (neu zu errichtenden) Finanzierungsplattform oder sonstige Maßnahmen. Im Fall des Effizienzziels ergreift die EU Maßnahmen zur weiteren Energieeffizienzverbesserung bei Produkten, Gebäuden und im Verkehr.
Dokumente
EU-Verordnungsvorschlag über das Governance-System der Energieunion_170223
EU-Kommission: Verordnungsvorschlag über den Elektrizitätsbinnenmarkt
Kurzdarstellung:
Der EU-Verordnungsvorschlag zur Neufassung der Richtlinie über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt ist Teil des umfassenden Maßnahmenpakets der EU-Kommission „Saubere Energie für alle Europäer“. Es umfasst die wichtigsten Vorschläge der EU-Kommission, um die Energieunion im Einklang mit dem entsprechenden Fahrplan zu verwirklichen.
Dokumente
EU-Verordnungsvorschlag über den Elektrizitätsbinnenmarkt (Neufassung)_170223
EU-Verordnungsvorschlag mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt_170223