EPID Recherche: Biokraftstoffe


Länder fordern Lockerung bei Verbrenner-Aus

(28.10.25) ´Dynamische, indikatorbasierte, flexible und verlässliche Auslegung der Flottengrenzwerte auch über 2035 hinaus´.

Autogipfel: Merz fordert flexiblere Regelungen für Verbrenner-Aus

(10.10.25) Es soll keinen ´harten Schnitt´ geben.

Biodieselhandel verliert an Schwung

(10.09.25) Branche fordert mutige Biokraftstoffpolitik.

Unterstützung der Autohersteller: Söder legt Zehn-Punkte-Plan vor

(09.09.25) ´ EU-Verbrennerverbot 2035 gefährdet Hunderttausende Arbeitsplätze´.

RED III-Umsetzung: VDB fordert Verbesserungen des Gesetzentwurfs

(18.07.25) Verkehr muss Potenzial von Biokraftstoffen ausschöpfen.

THG-Quote: BDBe für zügige Umsetzung der EE-Richtlinie

(22.05.25) Fortschreibung über das Jahr 2030 hinaus.

UFOP: HVO-Anteil in Kraftstoffstatistik ausweisen

(24.04.25) Flexibler Puffer für den Biokraftstoffbedarf.

Erstmals weniger Biodiesel als Bioethanol beigemischt

(15.04.25) UFOP: Doppelanrechnung schnellstmöglich abschaffen

Bundesregierung: "Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote“

Kurzdarstellung:

Laut Entwurf soll die THG-Quote bis 2025 bei den bereits heute geltenden sechs Prozent eingefroren werden und dann ab 2026 auf lediglich 7,25 Prozent steigen. Biokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen sollen begrenzt werden. Dagegen soll die Förderung von Biokraftstoffen aus Reststoffen, etwa Gülle oder Stroh, und aus Abfall wie altem Speiseöl ausgebaut werden.

Stattdessen sollen E-Autos privilegiert werden. Der Energiegehalt des Stroms, den sie verbrauchen, soll vierfach auf die Minderungsquote angerechnet werden. Damit soll nicht zuletzt der Ausbau der Ladeinfrastruktur vorangebracht werden.

Eine Unterquote für strombasierte Kraftstoffe schlägt das BMU lediglich für die Luftfahrtindustrie vor. 2026 soll eine Mindestquote für erneuerbare Energie für Kerosin von 0,5 Prozent gelten. Sie soll bis 2028 auf ein Prozent ansteigen und ab 2030 bei zwei Prozent liegen.


Dokumente

  BMU: Referentenentwurf „Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote“ (20.09.2020)

Bundesregierung: „Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/94/EU und weiterer immissionsschutzrechtlicher Rechtsakte der Europäischen Union“

Kurzdarstellung:

Die Verordnung dient der Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben unter anderem zur Beschaffenheit von Kraft- und Brennstoffen im Bundes-Immissionsschutzgesetz.


Dokumente

  Bundesregierung: „Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/94/EU und weiterer immissionsschutzrechtlicher Rechtsakte der Europäischen Union“ (09.10.2019)

EU-Kommission: Verordnungsvorschlag im Hinblick auf eine Verschärfung der CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge im Einklang mit den ehrgeizigen Klimazielen der Union

Kurzdarstellung:

Mit diesem Vorschlag werden drei spezifische Ziele verfolgt. Das erste Ziel besteht darin, durch die Senkung der CO2-Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen zur Verwirklichung der Klimaziele bis 2030 und 2050 beizutragen.

Das zweite spezifische Ziel besteht darin, mit einer stärkeren Verbreitung von emissionsfreien Fahrzeugen Nutzen für die Verbraucherinnen und Verbraucher, die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.

Das dritte spezifische Ziel besteht darin, Innovationen in emissionsfreien Technologienanzuregen, um die technologische Führungsposition der Wertschöpfungskette der Automobilbranche in der EU zu stärken und die Beschäftigung in der EU zu fördern.

Der Vorschlag ist technologieneutral und wird von Maßnahmen begleitet, mit denen emissionsfreie Kraftstoffe und der Aufbau der Ladeinfrastruktur gefördert werden sollen. Eine erhöhte Energieeffizienz und gesicherte Energieversorgung werden voraussichtlich weitere positive Nebeneffekte sein.



Dokumente

  EU-Parlament: Verordnungsvorschlag im Hinblick auf eine Verschärfung der CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge im Einklang mit den ehrgeizigen Klimazielen der Union (14.07.2021)

EU-Kommission: Verordnungsvorschlag über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe

Kurzdarstellung:

Dieser Vorschlag betrifft eine neue Verordnung für den Aufbau der Infrastruktur füralternative Kraftstoffe. Durch diese neue Verordnung wird die Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternativeKraftstoffe aufgehoben.

Mit dieser Initiative sollen die Verfügbarkeit und Nutzbarkeit eines dichten, weitgespannten Netzes von Infrastrukturen für alternative Kraftstoffe in der gesamten EU sichergestellt werden. Alle Nutzer von mit alternativen Kraftstoffen betriebenen Fahrzeugen (einschließlich Schiffen und Flugzeugen) müssen problemlos in der Lage sein, sich mithilfe wichtiger Infrastrukturen wie Autobahnen, Häfen und Flughäfen in der gesamten EU zu bewegen.

Die spezifischen Ziele eine Gewährleistung einer Mindestinfrastruktur zur Unterstützung der erforderlichen Einführung von mit alternativen Kraftstoffen betriebenen Fahrzeugen für alle Verkehrsträger und in allen Mitgliedstaaten, um die Klimaziele der EU zu erreichen, eine Gewährleistung der vollständigen Interoperabilität der Infrastruktur und eine Gewährleistung umfassender Nutzerinformationen und angemessener Zahlungsoptionen.

Diese Initiative soll zu einer kohärenten und einheitlichen Entwicklung und Verbreitung von Fahrzeugflotten, Lade- und Betankungsinfrastrukturen sowie Nutzerinformationen und -diensten beitragen.


Dokumente

  EU-Parlament: Verordnungsvorschlag über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (14.07.2021)

EU-Kommission: Verordnungsvorschlag zur Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen für einen nachhaltigen Luftverkehr

Kurzdarstellung:

Der Verordnungsvorschlag thematisiert unter anderem den Einsatz von nachhaltigen Flugkraftstoffen in der Luftfahrt. Deren Markthochlauf soll unterstützt werden.Da nachhaltige Flugkraftstoffe bis 2030 mindestens einen Anteil von fünf Prozent und bis 2050 von 63 Prozent der Flugkraftstoffe erreichen sollen, sei es von entscheidender Bedeutung, dass die im Rahmen dieser Verordnung unterstützten Kraftstofftechnologien ein größtmögliches Potenzial in Bezug auf Innovation, Dekarbonisierung und Verfügbarkeit aufweisen, heißt es in dem Entwurf.

Dies sei eine unabdingbare Voraussetzung dafür, dass die künftige Nachfrage des Luftfahrtsektors gedeckt werden kann und die Dekarbonisierungsziele realisiert werden. Insbesondere fortschrittliche Biokraftstoffe und synthetische Flugkraftstoffe sollten hierunter fallen, so die EU-Kommission.


Dokumente

  EU-Kommission: Verordnungsvorschlag zur Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen für einen nachhaltigen Luftverkehr (14.07.2021)

EU-Parlament: Initiative „Deployment of infrastructure for alternative fuels in the European Union: time to act!“

Kurzdarstellung:

In der Initiative kritisiert das EU-Parlament u.a., dass der Ausbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe zu langsam voranschreitet und fordert weitergehende Maßnahmen.



Dokumente

  EU-Parlament_Initiative_Deployment of infrastructure for alternative fuels in the European Union: Time to act!_180514

Grüne/Bundestag: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und weiterer Vorschriften“

Die Grünen haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und weiterer Vorschriften vorgelegt. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Nutzung von Agrargütern für die Agrarstoffproduktion zu reduzieren.

Konkret sieht er vor, die Obergrenze für Agrokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen wie Raps, Weizen, Roggen oder Mais für das Jahr 2026 auf 3,5 Prozent zu verringern und anschließend schrittweise bis 2030 auf 0,0 Prozent abzusenken, Die Anrechnung von Sojaöl und Reststoffen der Palmölproduktion sollen sofort beendet, Anreize für die Verwendung von abfallbasierten Reststoffen aufgrund ihrer „beschränkten Verfügbarkeit“ von 1,9 auf 1,7 Prozent reduziert werden.

Um Betrug mit Importen von „fälschlich als Altspeiseöl gekennzeichnetem Palmöl“ entgegenzuwirken, sind im Gesetzentwurf zudem bessere Kontrollmöglichkeiten für Behörden in Form von Vor-Ort-Besuchen von Anlagen im Ausland vorgesehen. Bislang habe das Kontrollsystem „strukturelle Schwächen“, heißt es im Entwurf. Zum Beispiel dürften Behörden der EU-Mitgliedstaaten die Anlagen im Ausland „nicht einmal betreten“.

Agrokraftstoffe aus Nahrungs- oder Futterpflanzen führten zu Hunger und Umweltzerstörung, insbesondere wenn Regenwald dafür abgeholzt werde, schreiben die Abgeordneten. Agrokraftstoffe nützten dem Klima nicht, sondern verursachten „oft sogar mehr CO2 als Diesel“. Auch abfallbasierte Kraftstoffe seien nur eine „Scheinlösung“, weil es nur wenig davon gebe.

Seit 2015 verpflichte die Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) Unternehmen, die Kraftstoff in Verkehr bringen, die Treibhausgasemissionen ihres gesamten Kraftstoffes zu senken, unter anderem durch den Einsatz von Agrokraftstoffen, erklären die Abgeordneten im Entwurf.

Wegen ihrer umweltschädlichen Effekte und des hohen Flächenverbrauchs dürften bislang nur 4,4 Prozent Biokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen auf die THG-Quote angerechnet werden. Trotz dieser Obergrenze würde jedoch heute allein in Deutschland der Ertrag von 800.000 Hektar zu Agrokraftstoffen verarbeitet, darunter Raps, Weizen, Roggen und Mais, die Menschen oder Tiere essen könnten.

Quelle: hib / EPID


Dokumente

  Grüne/Bundestag: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und weiterer Vorschriften“ (07.07.2025)