EPID Recherche: Bundestag


Ampel einigt sich bei Klimaschutzgesetz

(16.04.24) Keine Fahrverbote.

Ampel einigt sich auf Solarpaket

(16.04.24) Kein Resilienz-Bonus.

CDU/CSU/Bundestag: Parl. Anfrage „Wasserstoffförderung durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr“  

(14.04.24) Querelen um Abteilungsleiter hinterfragt.

AfD/Bundestag: Parl. Anfrage „Betrieb der Turbine des Heizkraftwerks Leipzig Süd mit 100 Prozent Wasserstoff“  

(14.04.24) Menge des Wasserstoffs von Interesse.

Bundesregierung: Antwort auf Parl. Anfrage der CDU/CSU „Lkw-Maut in Deutschland“  

(14.04.24) Regierung plant keine Kompensationslösung.

Bundesregierung: Antwort auf Parl. Anfrage der AfD „Wirksamkeit der Zuschüsse zur Neuanschaffung von Elektrofahrzeugen“  

(14.04.24) 15 Millionen E-Autos in Deutschland bis 2030 als Ziel.

CDU/CSU/Bundestag: Parl. Antrag „Notwendige Nutzung der Kernenergie in der Energiekrise – Rückbau stoppen, Moratorium umsetzen“  

(14.04.24) Weisung des Bundes gefordert, nötigenfalls auf Basis einer zu schaffenden gesetzlichen Regelung.

BT-Energieausschuss beschließt EE-Herkunftsnachweisregister

(11.04.24) Verminderte Berichtspflichten und Klarstellung, dass das UBA keine Änderungen an materiellem Recht vornehmen darf.

Bundestag: „Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes“ (AfD)

Kurzdarstellung:

Die AfD-Fraktion will sicherstellen, dass auch zukünftig Kernbrennstoffe exportiert werden dürfen, sofern die kerntechnischen Anlagen im Ausland vergleichbar hohe Sicherheitsstandards wie in Deutschland haben. Zu diesem Zweck hat die AfD-Fraktion den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes eingebracht.

Nach Angaben der AfD-Fraktion soll der Gesetzentwurf Paragraf 3 des Atomgesetzes klarstellen und damit gewährleisten, dass die gegenwärtig praktizierte Ausfuhrregelung von Kernbrennstoffen beibehalten wird. Paragraf 3 sei in der jetzigen Fassung nicht eindeutig genug, um Forderungen nach einem Exportverbot angereicherten Nuklearbrennstoffs zu unterbinden, wird in der Begründung des Gesetzentwurfs ausgeführt.


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  Bundestag: „Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes“ (AfD) (23.03.2021)

Bundestag: „Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes“ (AfD)

Kurzdarstellung:

Die AfD-Fraktion fordert, den Rückbau der abgeschalteten AKW zu stoppen. Mit einer Änderung des Atomgesetzes sollen die drei AKW Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2, deren Betriebsgenehmigung am 15. April erloschen ist, betriebsbereit gehalten werden.

Konkret soll im Atomgesetz eine Regelung zur Ausnahme von der Stilllegungs- und Rückbauverpflichtung gemäß Paragraf 7 Absatz 3 Satz 3 AtG für die AKW Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 geschaffen werden.

Die Fraktion begründet ihren Vorstoß mit der im kommenden Winter voraussichtlich weiterhin angespannten Stromversorgung. Daher sei es erforderlich, die drei AKW „zumindest dergestalt in Reserve zu halten, dass sie nicht durch Rückbaumaßnahmen unwiederbringlich zerstört werden und zur Ergänzung der gesicherten Stromversorgung im Notfall nicht mehr zur Verfügung stehen.“

Quelle: hib / EPID


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  Bundestag: „Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes“ (AfD) (24.04.2023)

Bundestag: „Entwurf eines Gesetzes über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets“ (CDU/CSU/SPD)

Kurzdarstellung:

Der Entwurfdient laut Begründung dazu, "flankierend zügig einige erforderliche gesetzliche Grundlagen zu schaffen, um die mit dem Programm intendierten Impulse schnell wirksam werden zu lassen". Er soll unter anderem die Vorgaben dafür schaffen, die EEG-Umlage abzusenken. "Im Jahr 2021 soll die Umlage auf 6,5 Cent pro Kilowattstunde gesenkt werden. Im Jahr 2022 soll sie 6,0 Cent pro Kilowattstunde betragen", heißt es in dem Entwurf.


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  Bundestag: „Entwurf eines Gesetzes über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets“ (CDU/CSU/SPD) (16.06.2020)

Bundestag: „Entwurf eines Gesetzes zu der Entschließung LP.3(4) vom 30. Oktober 2009 über die Änderung des Artikels 6 des Protokolls vom 7. November 1996 zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und sonstigen Stoffen von 1972“ (CDU/CSU)

Kurzzusammenfassung:

Die CDU/CSU-Fraktion will die in Deutschland bislang verbotene Speicherung von Kohlendioxid im Meeresuntergrund ermöglichen und dafür die rechtlichen Grundlagen schaffen.

Nach dem Willen der Union sollen die Ausnahmen für CO2-Ströme, welche im internationalen Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und sonstigen Stoffen (kurz: London-Abkommen) international vereinbart wurden, auch in Deutschland gelten. Der eingebrachte Entwurf soll die Grundlage für eine Ratifizierung der Änderungen schaffen.

Das London-Übereinkommen verbietet generell die Einbringung von Abfällen und sonstigen Stoffen im Meer, sieht aber bestimmte Ausnahmen vor, so etwa für Baggergut, Klärschlamm, Fischereiabfälle oder sperrige Teile aus Eisen, Beton oder Stahl. CO2-Ströme sind in die Liste der Ausnahmen 2007 im Annex I des Londoner Protokolls aufgenommen worden. Dadurch sind Maßnahmen zur Abscheidung und Speicherung von CO2-Strömen im Meeresuntergrund möglich. Die Speicherung von CO2-Strömen in der Wassersäule ist aber danach verboten.


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  Bundestag: „Entwurf eines Gesetzes zu der Entschließung LP.3(4) vom 30. Oktober 2009 über die Änderung des Artikels 6 des Protokolls vom 7. November 1996 zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und son

Bundestag: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes - Erhöhung der Ausbaumenge für Windenergie an Land und Solarennergie” (Grüne)

Kurzdarstellung:

Die Grünen haben einen eigenen Gesetzentwurf zur Realisierung von EE-Sonderausschreibungen in den Bundestag eingebracht. Die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Sonderausschreibungen für Wind an Land und PV sind nicht Teil des aktuellen BMWi-Entwurfs zum EEG-/KWKG-Änderungsgesetz.


Der Gesetzentwurf sieht vor, noch in diesem Jahr eine Sonderausschreibung für 1.500 Megawatt Windenergieleistung an Land und 800 Megawatt PV-Stromleistung durchzuführen. Vom kommenden Jahr an sollen die jährlichen Ausschreibungsmengen bei 5.000 Megawatt (Wind) beziehungsweise 3.000 Megawatt (PV) liegen.


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  BT-Gesetzentwurf ´Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes - Erhöhung der Ausbaumenge für Windenergie an Land und Solarennergie´

Bundestag: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes – Abschaffung des EEG für Anlagen, die ab 1. Januar 2021 in Betrieb genommen werden“ (AfD)

Kurzdarstellung:

Die AfD-Fraktion will das EEG für Anlagen abschaffen, die ab 1. Januar 2021 in Betrieb genommen werden. Außerdem schlagen die Abgeordneten in einem Gesetzentwurf zur Änderung des EEG einen Fonds vor, aus dessen Mittel der Rückbau von EE-Anlagen gedeckt werden soll.

Dieser "Fonds für Rückbau, Rekultivierung und Renaturierung" müsse von den Betreibern derartiger Anlagen gegründet werden, erklären die Abgeordneten. Diese müssten zudem für die finanzielle Ausstattung des Fonds aufkommen, und zwar langfristig durch geeignete finanzielle Instrumente und Konzepte. "Eine Unterstützung durch den Staat ist von vornherein ausgeschlossen."

Der Gesetzentwurf ziele darauf ab, Verwerfungen in der Energiewirtschaft zu beseitigen und die Betreiber von EE-Anlagen stärker in die Pflicht zu nehmen, heißt es zur Begründung.


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  Bundestag: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes – Abschaffung des EEG für Anlagen, die ab 1. Januar 2021 in Betrieb genommen werden“ (AfD) (28.10.2020)

Bundestag: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes – EEG 2017“ (Grüne)

Kurzdarstellung:

Der Gesetzentwurf sieht eine Aufhebung des PV-Deckels von 52 Gigawatt vor.


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  Bundestag: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes – EEG 2017“ (Grüne) (24.09.2019)

Bundestag: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes – EEG-Sofortmaßnahmegesetz (EEGSofMG2021)“ (Grüne)

Kurzdarstellung:

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem höhere EE-Ausbaumengen für die nächsten zwei Jahre vor. Dies biete zum einen Planungssicherheit für den weiteren EE-Ausbau undmachedeutlich, in welchem Umfang der Ausbau in den nächsten Jahren mindestens stattfinden muss,zum anderenwürden diese zwei Jahre ausreichend Zeit bieten, um eine vollständige Novelle des EEG vorzulegen und alle notwendigen Änderungen vorzunehmen, um einen schnelleren und höheren EE-Ausbau zu ermöglichen, heißt es in dem Entwurf.


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  Bundestag: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes – EEG-Sofortmaßnahmegesetz (EEGSofMG2021)“ (Grüne) (05.05.2021)