EPID Recherche: Bundestag


Bundestag: Abschlussbericht des Zweiten BT-Untersuchungsausschusses  

(24.02.25) Gesetzentwürfe / Eckpunkte / Beschlüsse

Bundestag beschließt Vereinfachung für EE-Genehmigungen

(11.07.25) Höchstfristen für den Abschluss der Genehmigungsverfahren.

Schnellere Genehmigungsverfahren: BT-Umweltausschuss gibt grünes Licht

(09.07.25) Sondersitzung zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.

Bundesregierung: Antwort auf Parl. Anfrage der Linken „Engagement der Bundesregierung im Zusammenhang mit Wasserstoffprojekten in Uruguay, Chile und Kolumbien“  

(05.07.25) Förderung von sieben Projekten mit insgesamt rund zwölf Millionen Euro.

AfD/Bundestag: Parl. Anfrage „Umweltschutz und Havarierisiken bei Offshorewindparks in der Nord- und Ostsee“  

(05.07.25) Umgang mit Mineralölen, Hydraulikflüssigkeiten und Kraftstoffen von Interesse.

Bundesregierung: Antwort auf Parl. Anfrage der Grünen „Wettbewerbsfähiger Strom für die energieintensive Industrie“  

(05.07.25) Verweis auf den Koalitionsvertrag.

AfD/Bundestag: Parl. Anfrage „Kosten der Energiewende“  

(05.07.25) Verbände erwarten notwendige Billionen-Investitionen.

Bundesregierung: Antwort auf Parl. Anfrage der AfD „CO2-Vermeidungskosten politischer Maßnahmen“  

(05.07.25) Keine konkreten Angaben möglich.

RED III-Umsetzung: Experten sehen Nachbesserungsbedarf

(03.07.25) Anhörung im BT-Umweltausschuss.

AfD/Bundestag: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 143h – Klimaschutzfolgenbereinigung)“

Die AfD-Fraktion fordert mit einem Gesetzentwurf die Änderung des Artikel 143h im Grundgesetz und die Aufhebung des dort festgeschriebenen Ziels zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045.


Der Artikel 143h ist erst wenige Wochen in Kraft, für ihn hatten im März Bundestag und Bundesrat weitreichende Änderungen der Haushalts- und Finanzverfassung beschlossen. Der Bund kann damit ein Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 mit einem Volumen von bis zu 500 Milliarden Euro errichten. Zudem steht ein Sondervermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro für den Klima- und Transformationsfonds bereit.


Die AfD-Abgeordneten wollen den Artikel 143h GG ersetzen und damit erreichen, dass alle staatlichen Maßnahmen, Gesetze, Verordnungen und andere Regelungen zum „sogenannten Klimaschutz“, namentlich die Vermeidung und Bepreisung von CO2-Emissionen, die Förderung und Genehmigungsverfahren des PV-Ausbaus, der Solarthermie, der Windenergie, der Bioenergie, der Erdwärme, der Wasserkraft sowie die entsprechenden Maßnahmen in den Sektoren Industrie, Gewerbe, Verkehr und Gebäude „nicht im überragenden öffentlichen Interesse liegen“, heißt es in dem Entwurf.


Zudem sollen die Sondervermögen aufgehoben werden, „da für zielgenaue Infrastrukturvorhaben genügend Mittel aus dem Kernhaushalt bereitgestellt werden können“, so die Begründung.


Stattdessen soll „mit Blick auf die Bedienung der Grundbedarfe“ in den Bereichen Wohnen, Ernährung sowie Gesundheit eine leistungsfähige und krisenfeste Verkehrs-, Kommunikations- und Energie-Infrastruktur, eine effiziente Wirtschaft, die Anpassung an klimatische Änderungen und eine Verstetigung des Umwelt- und Naturschutzes herausgestellt werden, sowie dass für die Sicherstellung, Planung, Bau und Betrieb einer nachfragegerechten, stabilitätsorientierten, ausfallsicheren sowie wetterunabhängigen Energieversorgung mit möglichst niedrigen Gestehungskosten und Flächeninanspruchnahmen (z.B. Kernenergie und Kohle) ein überragendes öffentliches Interesse bestehe.


Die Ersetzung des Artikels 143h GG stelle klar, dass „sogenannte Klimaschutz-Maßnahmen“ inhaltlich nicht begründet seien und „folglich nicht gerechtfertigte Grundrechtseinschränkungen darstellen und daher nicht im öffentlichen Interesse liegen“. Das Bundes-Klimaschutzgesetz zum Beispiel „ist also nicht relevant für die Wahrung des Grundgesetzes und kann daher aufgehoben werden“, so der AfD-Entwurf.


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  AfD/Bundestag: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 143h – Klimaschutzfolgenbereinigung)“ (24.06.2025)

AfD/Bundestag: „Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung der Klimaschutzfolgen und Wiederherstellung der Energieinfrastruktur in Deutschland (Klimaschutzfolgenbereinigungsgesetz)“

Die AfD-Fraktion hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung der Klimaschutzfolgen und Wiederherstellung der Energieinfrastruktur in Deutschland (Klimaschutzfolgenbereinigungsgesetz)“ vorgelegt. Wesentliches Ziel des Entwurfs ist die Aufhebung von 23 Gesetzen, „die im Wesentlichen ideologisch motiviert dem Narrativ des sogenannten Klimaschutzes dienen und daher verzichtbar oder sogar schädlich sind, sowie grundlegende Änderungen im Atomgesetz“, schreiben die Abgeordneten. Außerdem soll Deutschland das Kyoto Protokoll von 1997 kündigen und aus dem Übereinkommen von Paris 2015 aussteigen.

Ab dem Gültigkeitsdatum solle kein gesetzlicher Anspruch auf Förderung auf der Grundlage einer Reihe von Gesetzen bestehen. Dazu gehören das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Klima- und Transformationsfonds“ (Artikel 7), das Erneuerbaren-Energie-Gesetz (Artikel 8), das Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Artikel 9), das Gesetz über den nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Artikel 10), das Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung (Artikel 14), das Investitionsgesetz Kohleregionen (Artikel 15), das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Artikel 18), das Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität (Artikel 21), das Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (Artikel 23), das Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und das Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme.

Außerdem solle keine gesetzliche Verpflichtung zur Einhaltung von Grenzwerten und Messgrößen auf der Grundlage einer Reihe von Gesetzen bestehen. Zu ihnen gehören das Gesetz zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes (Artikel 6), das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Artikel 11), das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen (Artikel 12), das Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz (Artikel 13), das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Artikel 19) und das Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land.

Die AfD fordert zudem die Aufhebung der gesetzlichen Verbote von Kernenergie für die gewerbliche Stromerzeugung und den Wegfall der Beschränkungen bei der Erforschung, Entwicklung und Nutzung der Atomenergie zu friedlichen Zwecken (Artikel 16).

Weiter heißt es, es bestehe keine gesetzliche Verpflichtung zur flächendeckenden und bedarfsgerechten Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (Artikel 20).

Die für den Rückbau von „sogenannten Erneuerbare-Energien-Anlagen“ benötigten finanziellen Mittel sollten durch einen „Fonds für Rückbau, Rekultivierung und Renaturierung“ gedeckt werden. Dieser sei von den Betreibern dieser Anlagen neu zu gründen. Die Betreiber müssten, so die AfD, für die finanzielle Ausstattung des Fonds aufkommen und diesen langfristig durch geeignete finanzielle Instrumente und Konzepte verwalten.

Quelle: hib / EPID


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  AfD/Bundestag: „Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung der Klimaschutzfolgen und Wiederherstellung der Energieinfrastruktur in Deutschland (Klimaschutzfolgenbereinigungsgesetz)“ (24.06.2025)

Bundestag: „Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes“ (AfD)

Kurzdarstellung:

Die AfD-Fraktion will sicherstellen, dass auch zukünftig Kernbrennstoffe exportiert werden dürfen, sofern die kerntechnischen Anlagen im Ausland vergleichbar hohe Sicherheitsstandards wie in Deutschland haben. Zu diesem Zweck hat die AfD-Fraktion den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes eingebracht.

Nach Angaben der AfD-Fraktion soll der Gesetzentwurf Paragraf 3 des Atomgesetzes klarstellen und damit gewährleisten, dass die gegenwärtig praktizierte Ausfuhrregelung von Kernbrennstoffen beibehalten wird. Paragraf 3 sei in der jetzigen Fassung nicht eindeutig genug, um Forderungen nach einem Exportverbot angereicherten Nuklearbrennstoffs zu unterbinden, wird in der Begründung des Gesetzentwurfs ausgeführt.


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  Bundestag: „Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes“ (AfD) (23.03.2021)

Bundestag: „Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes“ (AfD)

Kurzdarstellung:

Die AfD-Fraktion fordert, den Rückbau der abgeschalteten AKW zu stoppen. Mit einer Änderung des Atomgesetzes sollen die drei AKW Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2, deren Betriebsgenehmigung am 15. April erloschen ist, betriebsbereit gehalten werden.

Konkret soll im Atomgesetz eine Regelung zur Ausnahme von der Stilllegungs- und Rückbauverpflichtung gemäß Paragraf 7 Absatz 3 Satz 3 AtG für die AKW Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 geschaffen werden.

Die Fraktion begründet ihren Vorstoß mit der im kommenden Winter voraussichtlich weiterhin angespannten Stromversorgung. Daher sei es erforderlich, die drei AKW „zumindest dergestalt in Reserve zu halten, dass sie nicht durch Rückbaumaßnahmen unwiederbringlich zerstört werden und zur Ergänzung der gesicherten Stromversorgung im Notfall nicht mehr zur Verfügung stehen.“

Quelle: hib / EPID


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  Bundestag: „Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes“ (AfD) (24.04.2023)

Bundestag: „Entwurf eines Gesetzes über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets“ (CDU/CSU/SPD)

Kurzdarstellung:

Der Entwurfdient laut Begründung dazu, "flankierend zügig einige erforderliche gesetzliche Grundlagen zu schaffen, um die mit dem Programm intendierten Impulse schnell wirksam werden zu lassen". Er soll unter anderem die Vorgaben dafür schaffen, die EEG-Umlage abzusenken. "Im Jahr 2021 soll die Umlage auf 6,5 Cent pro Kilowattstunde gesenkt werden. Im Jahr 2022 soll sie 6,0 Cent pro Kilowattstunde betragen", heißt es in dem Entwurf.


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  Bundestag: „Entwurf eines Gesetzes über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets“ (CDU/CSU/SPD) (16.06.2020)

Bundestag: „Entwurf eines Gesetzes zu der Entschließung LP.3(4) vom 30. Oktober 2009 über die Änderung des Artikels 6 des Protokolls vom 7. November 1996 zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und sonstigen Stoffen von 1972“ (CDU/CSU)

Kurzzusammenfassung:

Die CDU/CSU-Fraktion will die in Deutschland bislang verbotene Speicherung von Kohlendioxid im Meeresuntergrund ermöglichen und dafür die rechtlichen Grundlagen schaffen.

Nach dem Willen der Union sollen die Ausnahmen für CO2-Ströme, welche im internationalen Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und sonstigen Stoffen (kurz: London-Abkommen) international vereinbart wurden, auch in Deutschland gelten. Der eingebrachte Entwurf soll die Grundlage für eine Ratifizierung der Änderungen schaffen.

Das London-Übereinkommen verbietet generell die Einbringung von Abfällen und sonstigen Stoffen im Meer, sieht aber bestimmte Ausnahmen vor, so etwa für Baggergut, Klärschlamm, Fischereiabfälle oder sperrige Teile aus Eisen, Beton oder Stahl. CO2-Ströme sind in die Liste der Ausnahmen 2007 im Annex I des Londoner Protokolls aufgenommen worden. Dadurch sind Maßnahmen zur Abscheidung und Speicherung von CO2-Strömen im Meeresuntergrund möglich. Die Speicherung von CO2-Strömen in der Wassersäule ist aber danach verboten.


Dokumente

  Bundestag: „Entwurf eines Gesetzes zu der Entschließung LP.3(4) vom 30. Oktober 2009 über die Änderung des Artikels 6 des Protokolls vom 7. November 1996 zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und son

Bundestag: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes - Erhöhung der Ausbaumenge für Windenergie an Land und Solarennergie” (Grüne)

Kurzdarstellung:

Die Grünen haben einen eigenen Gesetzentwurf zur Realisierung von EE-Sonderausschreibungen in den Bundestag eingebracht. Die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Sonderausschreibungen für Wind an Land und PV sind nicht Teil des aktuellen BMWi-Entwurfs zum EEG-/KWKG-Änderungsgesetz.


Der Gesetzentwurf sieht vor, noch in diesem Jahr eine Sonderausschreibung für 1.500 Megawatt Windenergieleistung an Land und 800 Megawatt PV-Stromleistung durchzuführen. Vom kommenden Jahr an sollen die jährlichen Ausschreibungsmengen bei 5.000 Megawatt (Wind) beziehungsweise 3.000 Megawatt (PV) liegen.


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  BT-Gesetzentwurf ´Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes - Erhöhung der Ausbaumenge für Windenergie an Land und Solarennergie´

Bundestag: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes – Abschaffung des EEG für Anlagen, die ab 1. Januar 2021 in Betrieb genommen werden“ (AfD)

Kurzdarstellung:

Die AfD-Fraktion will das EEG für Anlagen abschaffen, die ab 1. Januar 2021 in Betrieb genommen werden. Außerdem schlagen die Abgeordneten in einem Gesetzentwurf zur Änderung des EEG einen Fonds vor, aus dessen Mittel der Rückbau von EE-Anlagen gedeckt werden soll.

Dieser "Fonds für Rückbau, Rekultivierung und Renaturierung" müsse von den Betreibern derartiger Anlagen gegründet werden, erklären die Abgeordneten. Diese müssten zudem für die finanzielle Ausstattung des Fonds aufkommen, und zwar langfristig durch geeignete finanzielle Instrumente und Konzepte. "Eine Unterstützung durch den Staat ist von vornherein ausgeschlossen."

Der Gesetzentwurf ziele darauf ab, Verwerfungen in der Energiewirtschaft zu beseitigen und die Betreiber von EE-Anlagen stärker in die Pflicht zu nehmen, heißt es zur Begründung.


Dokumente

  Bundestag: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes – Abschaffung des EEG für Anlagen, die ab 1. Januar 2021 in Betrieb genommen werden“ (AfD) (28.10.2020)