EPID Recherche: BMWK
BMWK / BMWSB: Referentenentwurf „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“
(29.05.23) Gesetzentwürfe / Eckpunkte / Beschlüsse
BMWK: Entwurf „Vollzugsleitfaden zu § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz“
(29.05.23) Gesetzentwürfe / Eckpunkte / Beschlüsse
BMWK: „Windenergie-an-Land-Strategie“
(29.05.23) Gesetzentwürfe / Eckpunkte / Beschlüsse
BMWK: Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben“
(08.05.23) Gesetzentwürfe / Eckpunkte / Beschlüsse
BMWK: Arbeitspapier „Wettbewerbsfähige Strompreise für die energieintensiven Unternehmen in Deutschland und Europa sicherstellen“
(08.05.23) Gesetzentwürfe / Eckpunkte / Beschlüsse
BMWK: „Photovoltaik-Strategie“
(08.05.23) Gesetzentwürfe / Eckpunkte / Beschlüsse
BMWK: Entwurf „Überarbeitung der Richtlinie für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit (EEW 2023)“
(17.04.23) Gesetzentwürfe / Eckpunkte / Beschlüsse
BMWK: Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes“
(10.04.23) Gesetzentwürfe / Eckpunkte / Beschlüsse
Habeck für gerechtere Strom-Netzentgelte
(02.06.23) Nordländer wollen höhere Stromkosten als im Süden nicht länger hinnehmen.
GEG: BMWK lehnt FDP-Vorschläge zu vorgezogener CO2-Bepreisung ab
(02.06.23) Ministerium beantwortet 77 Fragen der Liberalen.
GEG: Habeck will nachbessern
(31.05.23) Staffelung beim Startzeitpunkt denkbar.
Bundesregierung will Heizdaten abfragen lassen
(24.05.23) Referentenentwurf zur Kommunalen Wärmeplanung.
BMWK will Anschluss von Balkonkraftwerken deutlich erleichtern
(24.05.23) Referentenentwurf sieht Aufnahme in den Katalog privilegierter Maßnahmen vor.
Habeck stellt ´Windenergie-an-Land-Strategie´ vor
(24.05.23) Schnellere Genehmigungen und kurzfristig mehr Flächen.
Industriestrompreis: Habeck hofft auf Einführung bis 2024
(23.05.23) Voraussichtlich jährliche Kosten von rund vier Milliarden Euro.
Graichen-Nachfolge: Philipp Nimmermann wird neuer BMWK-Staatssekretär
(23.05.23) Wechsel aus dem hessischen Wirtschaftsministerium.
BMWK: Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben in Art. 19 der Richtlinie (EU) 2018/2001 zu Herkunftsnachweisen für Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energiequellen“
Kurzdarstellung:
Mit dem Entwurf sollen in einem Herkunftsnachweisregistergesetz für gasförmige Energieträger sowie für Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energiequellen die Grundlagen für die Einrichtung von Registern für Herkunftsnachweise aus gasförmigen Energiequellen sowie für Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energiequellen geschaffen werden.
Artikel 1 enthält mit dem Herkunftsnachweisregistergesetz (HKNRG) ein Stammgesetz zur Schaffung der Grundlagen für die Einrichtung von Registern für Herkunftsnachweise aus gasförmigen Energiequellen sowie für Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energiequellen. Artikel 2 des Gesetzes enthält eine durch die Einführung des HKNRG notwendige Folgeänderung in der Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und Abrechnungsverordnung.
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BWMK: Referentenentwurf „Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme“
Kurzdarstellung:
Die Verordnung sieht eine Folgeregelung zu § 24 Energiesicherungsgesetz für die Fernwärmeversorgung vor. Das Energiesicherungsgesetz sieht vor, dass Gaslieferanten ihren Kunden im Falle einer von der BNetzA festgestellten erheblichen Reduzierung der Gesamtgasimportmengen nach Deutschland Preisanpassungen weiterreichen können.
Die Verordnung würde Fernwärmeversorgungsunternehmen, die ihre Wärme mit Gas erzeugen, ermöglichen, an sie weitergereichte Preisanpassungen ihres Gaslieferanten zeitlich erleichtert an ihre Fernwärmekunden weiterreichen zu können.
So sollen Liquiditätsengpässe der betroffenen Unternehmen zeitig vermieden werden, die sonst sogar zu Gefährdungen der Wärmeversorgung führen könnten. Im Gegenzug erhalten die Kunden bei Ausübung des Anpassungsrechts durch das Fernwärmeversorgungsunternehmen ein Sonderkündigungsrecht: Sie können ihren Wärmeliefervertrag außerordentlich mit Wirkung spätestens zum Ende des ersten Jahres nach Wirksamwerden der Preisänderung kündigen.
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SPD/Grüne/FDP/Bundestag: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen“
Kurzdarstellung:
Das Gesetz soll die Versorgungssicherheit in Deutschland gewährleisten. Es zielt darauf ab, unter Beachtung der aktuellen Lieferstrukturen und Lieferbeeinträchtigungen eine Unterversorgung zu vermeiden.
Zu diesem Zweck und um Preisspitzen auszugleichen, sollen bestimmte Speicherfüllstände vorgegeben werden. Die in Deutschland tätigen Betreiber von Gasspeicheranlagen haben die Einhaltung dieser Vorgaben zu gewährleisten und zu überwachen.
Die Nutzer von Gasspeicheranlagen haben die von ihnen gebuchten Speicherkapazitäten zu befüllen, anderenfalls werden sie ihnen entzogen und dem Marktgebietsverantwortlichen zur Verfügung gestellt. Dieser lässt sie entweder von Marktakteuren im Wege einer Sonderausschreibung befüllen oder kauft selber Gas ein.
Der Bereitstellungsmechanismus soll dazu führen, dass zum einen eine Hortung von Speicherkapazitäten vermieden wird und zum anderen eine Befüllung der gebuchten Speicherkapazitäten angereizt wird, heißt es in dem Entwurf.
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