EPID Recherche: BMWK
BMWK: Eckpunkte „Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG)“
(16.09.24) Gesetzentwürfe / Eckpunkte / Beschlüsse
BMWK: Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung“
(09.09.24) Gesetzentwürfe / Eckpunkte / Beschlüsse
BMWK: Referentenentwurf „Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen über die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte“
(09.09.24) Gesetzentwürfe / Eckpunkte / Beschlüsse
BMWK: Positionspapier „Strommarktdesign der Zukunft“
(09.09.24) Positionen / Diskussionen / Stellungnahmen
BMWK: Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen“
(08.07.24) Gesetzentwürfe / Eckpunkte / Beschlüsse
BMWK: Referentenentwurf „Rechtsverordnung zur energiestatistischen Erhebung von Wasserstoff“
(17.06.24) Gesetzentwürfe / Eckpunkte / Beschlüsse
BMWK: Positionspapier „Konzept Leitmärkte für klimafreundliche Grundstoffe“
(27.05.24) Positionen / Diskussionen / Stellungnahmen
BMWK / BMWSB / BMUV: Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 im Bereich Windenergie an Land und Solarenergie“
(08.04.24) Gesetzentwürfe / Eckpunkte / Beschlüsse
BT-Haushaltsausschuss beschließt Wirtschaftsetat 2025
(11.10.24) Debatte über Stromnetzentgelte.
Automarkt: Bundesregierung will bald Maßnahmenpaket vorlegen
(10.10.24) Regierungsbericht zum Autogipfel im BT-Wirtschaftsausschuss.
Stromnetzausbau: Habeck für staatliche Vorfinanzierung
(20.09.24) Entlastung der Industrie bei Strompreisen.
Habeck betrachtet Gasmangellage als beendet
(20.09.24) Speicher ausreichend für den nächsten Winter gefüllt.
Gezerre um die Intel-Milliarden
(18.09.24) Grüne beharren auf Verbleib von Subventionsmitteln im Klimafonds.
BMWK startet Konsultation zum Kraftwerkssicherheitsgesetz
(13.09.24) 12,5 Gigawatt Kraftwerkskapazitäten sollen ausgeschrieben werden.
Geothermie: Bundeskabinett beschließt Erleichterungen
(05.09.24) Geothermie, Wärmepumpen und Wärmespeicher liegen im überragenden öffentlichen Interesse.
Elektromobilität: BMWK plant neue Steuererleichterungen
(04.09.24) Habeck kündigt weitere Maßnahmen auf Nachfrage- und Angebotsseite an.
BMWK: Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben in Art. 19 der Richtlinie (EU) 2018/2001 zu Herkunftsnachweisen für Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energiequellen“
Kurzdarstellung:
Mit dem Entwurf sollen in einem Herkunftsnachweisregistergesetz für gasförmige Energieträger sowie für Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energiequellen die Grundlagen für die Einrichtung von Registern für Herkunftsnachweise aus gasförmigen Energiequellen sowie für Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energiequellen geschaffen werden.
Artikel 1 enthält mit dem Herkunftsnachweisregistergesetz (HKNRG) ein Stammgesetz zur Schaffung der Grundlagen für die Einrichtung von Registern für Herkunftsnachweise aus gasförmigen Energiequellen sowie für Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energiequellen. Artikel 2 des Gesetzes enthält eine durch die Einführung des HKNRG notwendige Folgeänderung in der Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und Abrechnungsverordnung.
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BWMK: Referentenentwurf „Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme“
Kurzdarstellung:
Die Verordnung sieht eine Folgeregelung zu § 24 Energiesicherungsgesetz für die Fernwärmeversorgung vor. Das Energiesicherungsgesetz sieht vor, dass Gaslieferanten ihren Kunden im Falle einer von der BNetzA festgestellten erheblichen Reduzierung der Gesamtgasimportmengen nach Deutschland Preisanpassungen weiterreichen können.
Die Verordnung würde Fernwärmeversorgungsunternehmen, die ihre Wärme mit Gas erzeugen, ermöglichen, an sie weitergereichte Preisanpassungen ihres Gaslieferanten zeitlich erleichtert an ihre Fernwärmekunden weiterreichen zu können.
So sollen Liquiditätsengpässe der betroffenen Unternehmen zeitig vermieden werden, die sonst sogar zu Gefährdungen der Wärmeversorgung führen könnten. Im Gegenzug erhalten die Kunden bei Ausübung des Anpassungsrechts durch das Fernwärmeversorgungsunternehmen ein Sonderkündigungsrecht: Sie können ihren Wärmeliefervertrag außerordentlich mit Wirkung spätestens zum Ende des ersten Jahres nach Wirksamwerden der Preisänderung kündigen.
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SPD/Grüne/FDP/Bundestag: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen“
Kurzdarstellung:
Das Gesetz soll die Versorgungssicherheit in Deutschland gewährleisten. Es zielt darauf ab, unter Beachtung der aktuellen Lieferstrukturen und Lieferbeeinträchtigungen eine Unterversorgung zu vermeiden.
Zu diesem Zweck und um Preisspitzen auszugleichen, sollen bestimmte Speicherfüllstände vorgegeben werden. Die in Deutschland tätigen Betreiber von Gasspeicheranlagen haben die Einhaltung dieser Vorgaben zu gewährleisten und zu überwachen.
Die Nutzer von Gasspeicheranlagen haben die von ihnen gebuchten Speicherkapazitäten zu befüllen, anderenfalls werden sie ihnen entzogen und dem Marktgebietsverantwortlichen zur Verfügung gestellt. Dieser lässt sie entweder von Marktakteuren im Wege einer Sonderausschreibung befüllen oder kauft selber Gas ein.
Der Bereitstellungsmechanismus soll dazu führen, dass zum einen eine Hortung von Speicherkapazitäten vermieden wird und zum anderen eine Befüllung der gebuchten Speicherkapazitäten angereizt wird, heißt es in dem Entwurf.
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