EPID Recherche: BMU


Bundesregierung: Verbraucher müssen höhere Strompreise nicht akzeptieren

(06.01.22) Kündigende Anbieter zu Schadensersatzleistung verpflichtet.

COP26: Fünf Staaten sprechen sich gegen Atomenergie aus

(12.11.21) Bundesregierung unterstützt Erklärung gegen Anerkennung in der EU-Taxonomie.

Bundeskabinett beschließt Klimaschutzbericht 2021  

(04.11.21) Bislang beschlossene Klimaschutzmaßnahmen reichen nicht aus.

Projektionsbericht: Deutschland verfehlt Klimaziele  

(20.10.21) Größte Defizite im Verkehrssektor.

Asse-Abschlussbericht bleibt Antwort schuldig  

(20.10.21) Thema der Zwischenlagerung muss weiter diskutiert werden.

Bundeskabinett beschließt Ausstieg aus Palmöl für die Kraftstoffproduktion

(22.09.21) Änderung der Bundesimmissionsschutzverordnung.

Gorleben wird stillgelegt

(17.09.21) Rückbaukosten in dreistelliger Millionenhöhe.

Schulze will ´Erneuerbare-Energien-Kommission´

(09.09.21) Kohle-Kommission als Vorbild.

BMU: Referentenentwurf „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufsichtsprogramm nach § 180 des Strahlenschutzgesetzes und § 149 der Strahlenschutzverordnung (AVV Aufsichtsprogramm)“

Kurzdarstellung:


Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufsichtsprogramm soll die Grundlage für die Erstellung risikoorientierter Aufsichtsprogramme schaffen, indem Tätigkeiten risikoorientierten Kategorien zugeordnet werden, welche in einem gestuften Ansatz die Häufigkeit von Vor-Ort-Prüfungen bestimmen. In Bezug auf die Erstellung der landesspezifischen Aufsichtsprogramme dient die AVV als Ergänzung der Regelungen der Vereinheitlichung der strahlenschutzrechtlichen Aufsicht und trägt so auch zur Gleichbehandlung der nach Strahlenschutzrecht Verpflichteten bei.


Dokumente

  BMU: Referentenentwurf „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufsichtsprogramm nach § 180 des Strahlenschutzgesetzes und § 149 der Strahlenschutzverordnung (AVV Aufsichtsprogramm)“ (16.07.2021)

Bundesregierung: "Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote“

Kurzdarstellung:

Laut Entwurf soll die THG-Quote bis 2025 bei den bereits heute geltenden sechs Prozent eingefroren werden und dann ab 2026 auf lediglich 7,25 Prozent steigen. Biokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen sollen begrenzt werden. Dagegen soll die Förderung von Biokraftstoffen aus Reststoffen, etwa Gülle oder Stroh, und aus Abfall wie altem Speiseöl ausgebaut werden.

Stattdessen sollen E-Autos privilegiert werden. Der Energiegehalt des Stroms, den sie verbrauchen, soll vierfach auf die Minderungsquote angerechnet werden. Damit soll nicht zuletzt der Ausbau der Ladeinfrastruktur vorangebracht werden.

Eine Unterquote für strombasierte Kraftstoffe schlägt das BMU lediglich für die Luftfahrtindustrie vor. 2026 soll eine Mindestquote für erneuerbare Energie für Kerosin von 0,5 Prozent gelten. Sie soll bis 2028 auf ein Prozent ansteigen und ab 2030 bei zwei Prozent liegen.


Dokumente

  BMU: Referentenentwurf „Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote“ (20.09.2020)