EPID Recherche: BMF


Solarbranche: Lindner sieht weitere Subventionen kritisch

(21.03.24) Unterstützung für PV-Zubau und Forschung muss reichen.

Nach Karlsruher Urteil: BMF sperrt WSF-Ausgaben

(22.11.23) Auszahlung der Energiepreisbremsen in diesem Jahr nicht betroffen.

Siemens Energy: Bundesregierung gewährt Milliarden-Bürgschaft

(15.11.23) Unternehmen soll Garantielinie von insgesamt zwölf Milliarden Euro gewähren.

Lindner stellt Klimageld für 2025 in Aussicht

(28.09.23) BMF erwartet Einnahmen in Höhe von 13 Milliarden Euro.

Lindner will Energiepreisbremsen verlängern

(22.09.23) Wiederanhebung der Mehrwertsteuer auf Erdgas soll jedoch zum Jahreswechsel kommen.

Wachstumschancengesetz: Bundesregierung plant ´Klima-Investitionsprämie´

(14.07.23) Entlastungswirkung von jährlich etwa sechs Milliarden Euro.

Wärmeplanungsgesetz: Lindner stimmt Entwurf trotz begonnener Konsultation inhaltlich „ausdrücklich nicht“ zu

(01.06.23) Weiterhin ´fachliche Bedenken´ im BMF.

Terminbörsen: Bundesregierung verlängert Margining-Finanzierungsinstrument

(26.01.23) Sicherheitsleistungen werden bis Ende des Jahres finanziert.

BMF: Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes zur Verlängerung des sogenannten Spitzenausgleichs“

Kurzdarstellung:

Der Spitzenausgleich ermöglicht es den Unternehmen des Produzierenden Gewerbes, für alle Energie- und Stromverbräuche eines Jahres unter rechnerischer Zugrundelegung der Rentenversicherungsbeiträge bis zu 90 Prozent der nach Abzug der allgemeinen Steuerentlastung dann noch verbleibenden Energie- bzw.- Stromsteuer auf Heizstoffe und Strom zurückerstattet zu bekommen.

Voraussetzungen sind, dass diese Unternehmen ein Energie- oder Umweltmanagementsystem betreiben und die Bundesregierung jeweils festgestellt hat, dass die jährlichen Zielwerte zur Reduzierung der Energieintensität erreicht wurden. Diese Steuerbegünstigung ist nur bis Ende 2022 gesetzlich verbindlich geregelt.

Um die energieintensiven Unternehmen angesichts der hohen Preise zu unterstützen, hat der Koalitionsausschuss im Maßnahmenpaket des Bundes zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung und zur Stärkung der Einkommen vom 3. September 2022 beschlossen, dass der Spitzenausgleich bei der Strom- und der Energiesteuer um ein weiteres Jahr verlängert wird.

Damit werden rund 9.000 energieintensive Unternehmen in Höhe von rund 1,7 Milliarden Euro entlastet. Unternehmen, die von diesem Spitzenausgleich profitieren, sollen Maßnahmen ergreifen, um den Verbrauch der Energie zu reduzieren. Durch die Verlängerung wird die Energiepreissteigerung gedämpft, einer weiter zunehmenden Inflation entgegengewirkt und damit die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver und im internationalen Wettbewerb befindlicher UPG in Deutschland weiterhin gewährleistet werden.


Dokumente

  BMF: Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes zur Verlängerung des sogenannten Spitzenausgleichs“ (05.09.2022)

BMF: Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuerrechts zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe“

Kurzdarstellung:

Mit dem Gesetzesvorhaben werden die Energiesteuersätze für die im Wesentlichen im Straßenverkehr verwendeten Kraftstoffe zur kurzfristigen Abfederung der Belastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft, insbesondere im Handwerk und in der Logistikbranche, durch die gestiegenen Kraftstoffpreise befristet auf die Höhe der Mindeststeuersätze der Energiesteuerrichtlinie (Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom) reduziert.


Dokumente

  BMF: Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuerrechts zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe“ (13.04.2022)

Bundesregierung: „Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften”

Kurzdarstellung:

Die BMF-Vorlage sieht u.a. weitreichende Regelungen zur steuerlichen Begünstigung von E-Autos als Dienstwagen vor. Bisher muss ein Arbeitnehmer, der seinen Firmenwagen privat nutzt, monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Damit mehr Autos mit Elektro- oder Plug-in-Hybridantrieben in den Fahrzeugflotten von Firmen und Behörden zum Einsatz kommen, soll demnächst nur noch der halbe Listenpreis gelten. Die Neuerung wird den Staat für die Jahre 2019 bis 2021 rund 1,8 Milliarden Euro kosten. Offen ist noch, ob die Maßnahme für diesen Zeitraum befristet wird.


Dokumente

  BReg-Gesetzentwurf_Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften_180801

Reaktionen

Bundesregierung: „Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022“

Kurzdarstellung:

Der Entwurf sieht Steuerentlastungen aufgrund der erheblichen Preiserhöhungen insbesondere im Energiebereich vor. Diese Entlastung soll sowohl finanziell als auch durch Steuervereinfachung zielgerichtet realisiert werden. Zur Entlastung werden der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ab 2022 sowie der Grundfreibetrag für 2022 angehoben und die bis 2026 befristete Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler und der Mobilitätsprämie für Geringverdiener vorgezogen.


Dokumente

  Bundesregierung: „Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022“ (16.03.2022)