EPID Recherche: AfD


AfD/Bundestag: Parl. Anfrage „Ursachen der Energiekrise“  

(24.03.24) Bedeutung von Polen, Belarus und Ukraine hinterfragt.

AfD/Bundestag: Parl. Anfrage „Wirksamkeit der Zuschüsse zur Neuanschaffung von Elektrofahrzeugen“  

(24.03.24) Bundesregierung soll sich zu Zielvorgaben für 2030 äußern.

Bundesregierung: Antwort auf die Parl. Anfrage der AfD „Windindustrieanlagen im Wald“  

(24.03.24) Insgesamt 2.370 Windenergieanlagen im Wald.

AfD/Bundestag: Parl. Antrag „Unsere Wirtschaft, unser Mittelstand – Keine kalten Enteignungen im Namen der sogenannten sozial-ökologischen Transformation“  

(24.03.24) Projekt soll unverzüglich beendet werden.

Bundesregierung: Antwort auf die Parl. Anfrage der AfD „Ursachen der Energiekrise“  

(24.03.24) Russlands Angriff auf die Ukraine als maßgebliche Ursache.

AfD/Bundestag: Parl. Anfrage „Energiesicherheit der Wirtschaft und Industrie durch Flüssigerdgas“  

(17.03.24) Folgen eines US-Flüssiggas-Moratoriums thematisiert.

AfD/Bundestag: Parl. Anfrage „Windindustrieanlagen im Wald“  

(09.03.24) Bundesregierung soll Auskunft geben über Anzahl der Anlagen.

AfD/Bundestag: Parl. Anfrage „Windindustrieanlagen im Wald“  

(09.03.24) Bundesregierung soll Auskunft geben über Anzahl der Anlagen.

Bundestag: „Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes“ (AfD)

Kurzdarstellung:

Die AfD-Fraktion will sicherstellen, dass auch zukünftig Kernbrennstoffe exportiert werden dürfen, sofern die kerntechnischen Anlagen im Ausland vergleichbar hohe Sicherheitsstandards wie in Deutschland haben. Zu diesem Zweck hat die AfD-Fraktion den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes eingebracht.

Nach Angaben der AfD-Fraktion soll der Gesetzentwurf Paragraf 3 des Atomgesetzes klarstellen und damit gewährleisten, dass die gegenwärtig praktizierte Ausfuhrregelung von Kernbrennstoffen beibehalten wird. Paragraf 3 sei in der jetzigen Fassung nicht eindeutig genug, um Forderungen nach einem Exportverbot angereicherten Nuklearbrennstoffs zu unterbinden, wird in der Begründung des Gesetzentwurfs ausgeführt.


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  Bundestag: „Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes“ (AfD) (23.03.2021)

Bundestag: „Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes“ (AfD)

Kurzdarstellung:

Die AfD-Fraktion fordert, den Rückbau der abgeschalteten AKW zu stoppen. Mit einer Änderung des Atomgesetzes sollen die drei AKW Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2, deren Betriebsgenehmigung am 15. April erloschen ist, betriebsbereit gehalten werden.

Konkret soll im Atomgesetz eine Regelung zur Ausnahme von der Stilllegungs- und Rückbauverpflichtung gemäß Paragraf 7 Absatz 3 Satz 3 AtG für die AKW Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 geschaffen werden.

Die Fraktion begründet ihren Vorstoß mit der im kommenden Winter voraussichtlich weiterhin angespannten Stromversorgung. Daher sei es erforderlich, die drei AKW „zumindest dergestalt in Reserve zu halten, dass sie nicht durch Rückbaumaßnahmen unwiederbringlich zerstört werden und zur Ergänzung der gesicherten Stromversorgung im Notfall nicht mehr zur Verfügung stehen.“

Quelle: hib / EPID


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  Bundestag: „Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes“ (AfD) (24.04.2023)

Bundestag: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes – Abschaffung des EEG für Anlagen, die ab 1. Januar 2021 in Betrieb genommen werden“ (AfD)

Kurzdarstellung:

Die AfD-Fraktion will das EEG für Anlagen abschaffen, die ab 1. Januar 2021 in Betrieb genommen werden. Außerdem schlagen die Abgeordneten in einem Gesetzentwurf zur Änderung des EEG einen Fonds vor, aus dessen Mittel der Rückbau von EE-Anlagen gedeckt werden soll.

Dieser "Fonds für Rückbau, Rekultivierung und Renaturierung" müsse von den Betreibern derartiger Anlagen gegründet werden, erklären die Abgeordneten. Diese müssten zudem für die finanzielle Ausstattung des Fonds aufkommen, und zwar langfristig durch geeignete finanzielle Instrumente und Konzepte. "Eine Unterstützung durch den Staat ist von vornherein ausgeschlossen."

Der Gesetzentwurf ziele darauf ab, Verwerfungen in der Energiewirtschaft zu beseitigen und die Betreiber von EE-Anlagen stärker in die Pflicht zu nehmen, heißt es zur Begründung.


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  Bundestag: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes – Abschaffung des EEG für Anlagen, die ab 1. Januar 2021 in Betrieb genommen werden“ (AfD) (28.10.2020)

Bundestag: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen“ (AfD)

Kurzdarstellung:

In dem Gesetzentwurf fordert die AfD-Fraktion, das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in §47k Absatz 8 zu ändern. Durch einen zusätzlichen Absatz soll das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ermächtigt werden, „die Tätigkeit des Markttransparenzstelle für Kraftstoffe für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten auszusetzen, sofern die Gefahr besteht, dass die erhobenen Preisdaten missbräuchlich verwendet werden.“ Der Gesetzentwurf wird am Mittwochabend im Bundestag beraten werden.

Anlass für die Forderung seien die seit Anfang des Jahres massiv gestiegenen Benzin- und Dieselpreise an den Tankstellen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Die Preiserhöhung sei durch den hohen Ölpreis und weitere Faktoren wie die CO2-Abgabe nur teilweise zu erklären. „Insbesondere ist zu beobachten, dass die Kraftstoffpreise nach dem Anstieg des Ölpreises auf einem hohen Niveau verharren, auch wenn der Ölpreis wieder rückläufig ist“, schreiben die Abgeordneten. Solange kein Wettbewerber damit beginne, die Preise zu senken, hätten alle einen Vorteil zu Lasten der Verbraucher.

Eine Erklärung für dieses Verhalten bestehe darin, dass die von der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe erhobenen Preisdaten missbräuchlich verwendet würden, heißt es in dem Papier. „Es ist davon auszugehen, dass die Markttransparenzstelle die Kraftstoffpreise nicht nur für die Verbraucher transparent macht, sondern auch für die Tankstellenbetreiber bzw. die Mineralölkonzerne mit Preissetzungshoheit für Tankstellen.“ Es stehe somit ein Instrument zur Verfügung, mit dem das Preisverhalten der Wettbewerber ohne größeren Aufwand überwacht werden könne, schreibt die AfD-Fraktion.


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  Bundestag: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen“ (AfD) (06.04.2022)

Bundestag: „Entwurf eines neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes“ (AfD)

Kurzdarstellung:


Weltweit herrsche eine Situation des Mangels an Energie, der sich seit 2020 in steigenden Preisen insbesondere für Öl, Erdgas und Strom bemerkbar mache, schreibt die AfD in ihrem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes. Die Energiekrise habe sich durch den Krieg in der Ukraine verschärft. Vor dem Hintergrund des nahenden Winters 2022/2023 und nur unzureichend gefüllter Erdgasspeicher stelle sich die dringliche Frage nach einem Ersatz zur Deckung des Bedarfs des Landes an Wärme und Strom.


Aus Sicht der AfD bestehe eine Möglichkeit zur teilweisen Deckung des Strombedarfs und zugleich - weil in entsprechendem Maße auf die Stromerzeugung durch Erdgas verzichtet werden könnte - auch des Wärmebedarfs durch Erdgas in der Nutzung zumindest der aktuell noch in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke.


Angesichts einer Energieversorgungsmangel- oder gar Notlage wäre die Abschaltung vorhandener, voll funktionsfähiger Kraftwerkskapazitäten widersinnig. Der Weiterbetrieb der drei Kernkraftwerke sei dringend angezeigt. Dazu müssten die betreffenden Anlagen entfristet und die Strommengenbegrenzung abgeschafft werden. Die Sicherstellung eines wirtschaftlich sinnvollen Betriebs für die Betreiber erfolge am effektivsten über eine entschädigungsbewehrte Laufzeitzusage von 20 Jahren.


Etwaige geringe Mehrkosten der Betreiber für Personal und/oder Brennstoff dürften - unter Annahme von wenigen hundert bis maximal tausend Beschäftigten für die gegenständlichen Anlagen insgesamt jährlich im einstelligen Millionenbereich liegen. Die Aufwendungen für die Betriebszulassung würden bei hinreichend langer, garantierter Laufzeit attraktiv erscheinen. Für Verbraucher entstünden keine Mehrausgaben, heißt es in dem Gesetzentwurf der AfD.





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  Bundestag: „Entwurf eines neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes“ (AfD) (05.07.2022)

Bundestag: „Entwurf eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes“ (AfD)

Kurzzusammenfassung:

Mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Atomgesetzes will die AfD die rechtliche Grundlage für den Weiterbetrieb der drei letzten noch laufenden AKW in Deutschland schaffen. Auch die Ende 2021 vom Netz genommenen Atomkraftwerke Brokdorf, Grohnde und Gundremmingen sollen nach dem Willen der AfD wieder reaktiviert werden. Konkret sieht der Entwurf eine „entschädigungsbewehrte Laufzeitzusage“ von zehn Jahren für alle AKW vor.

Die aktuell noch aktiven Meiler Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 sollten ursprünglich am 31. Dezember 2022 heruntergefahren werden. Aufgrund der Energiekrise hatte der Bundestag im November beschlossen, die Laufzeiten der drei AKW im Streckbetrieb befristet bis längstens 15. April 2023 zu verlängern.

Dass die Bundesregierung darüber hinaus auf den Weiterbetrieb der AKW verzichten wolle, sei, so die AfD-Fraktion, „nicht zielführend“. Die Maßnahmen begründeten zudem „zusätzliche Gefahr“, heißt es im Gesetzentwurf. Noch immer sei die Erdgasversorgung angespannt. In einer solchen Situation müssten „alle zur Verfügung stehenden Energiequellen“ genutzt werden, um eine „gefährliche Mangelsituation in der Versorgung in den Winterperioden abzuwenden“.

Einwände der Bundesregierung gegen einen Weiterbetrieb weist die Fraktion zurück: Sowohl Personal als auch Brennstoff könne bereitgestellt werden. Technisch und organisatorisch seien längere Laufzeiten also möglich.

Quelle: hib / EPID


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  Bundestag: „Entwurf eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes“ (AfD) (28.03.2023)