Bundesregierung beschließt Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes

Steuerbefreiungen für Kleinanlagen bleiben unverändert.

(15.02.17) Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes beschlossen. Damit werden in erster Linie nationale Steuerbegünstigungen an das im Jahr 2014 novellierte EU-Beihilferecht und die


Dokumente

  BReg-Gesetzentwurf_Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes_170215



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