EPID Recherche: Erdgas/Erdöl


BT-Petitionsausschuss fordert Beitrag des Verkehrssektors für geringeren CO2-Ausstoß

(25.04.24) Tempolimits, autofreie Sonntage und ein Verbot von Inlandsflügen.

RED III: eFuel-Alliance fordert ambitionierte nationale Umsetzung

(25.04.24) Mindestquote von fünf Prozent Wasserstoff und eFuels im Jahr 2030.

THG-Quote: UFOP kritisiert geplante Saldierung der jährlichen sektorspezifischen Vorgaben

(24.04.24) Forderung nach EU-weiter technologieoffener Strategie zur Förderung alternativer Kraftstoffe.

Linke/Bundestag: Parl. Anfrage „Gasversorgungslage in Deutschland und das Flüssigerdgas-Terminal vor Rügen“  

(21.04.24) Zweifel an Notwendigkeit.

Bayern fordert Gaskraftwerke für Süddeutschland

(16.04.24) Bund soll bei Ausschreibungskonditionen schnell Klarheit schaffen.

Bundesregierung: Antwort auf Parl. Anfrage der CDU/CSU „Lkw-Maut in Deutschland“  

(14.04.24) Regierung plant keine Kompensationslösung.

EU-Parlament beschließt strengere CO2-Emissionsziele für Lkw und Busse

(11.04.24) Emissionsfreie Stadtbusse bis 2035.

EU-Parlament verabschiedet Gesetz zur Reduzierung von Methanemissionen

(11.04.24) Anforderungen ab 2027auch für importiertes Öl, Gas und Kohle.

BMF: Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuerrechts zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe“

Kurzdarstellung:

Mit dem Gesetzesvorhaben werden die Energiesteuersätze für die im Wesentlichen im Straßenverkehr verwendeten Kraftstoffe zur kurzfristigen Abfederung der Belastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft, insbesondere im Handwerk und in der Logistikbranche, durch die gestiegenen Kraftstoffpreise befristet auf die Höhe der Mindeststeuersätze der Energiesteuerrichtlinie (Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom) reduziert.


Dokumente

  BMF: Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuerrechts zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe“ (13.04.2022)

BMWi: Referentenentwurf „Verordnung zur Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie 2018/2002/EU im Bereich der Fernwärme und Fernkälte“

Kurzdarstellung:

Der Verordnungsentwurf regelt in Artikel 1 die Umsetzung der unionsrechtlichen Vorgaben zur Verbrauchserfassung mit Fernwärme und Fernkälte durch Erlass einer neuen Rechtsverordnung, die solche Vorgaben für beide Bereiche zusammenfasst. Der Verordnungsentwurf enthält Vorgaben zur Verbrauchserfassung, zur Fernablesbarkeit von Messeinrichtungen, zur Häufigkeit von Ablesungen sowie zu Inhalt und Transparenz von Rechnungen. So müssen neue Messeinrichtungen fernablesbar sein, um eine kosteneffiziente, häufige Bereitstellung von Verbrauchsinformationen ohne Betreten der Nutzeinheiten sicherzustellen.

Die Funktion der Fernablesbarkeit ist bei allen Messeinrichtungen bis einschließlich 31. Dezember 2026 nachzurüsten. Abrechnungsinformationen sind Kunden mit fernablesbaren Messeinrichtungen künftig jedenfalls zweimal im Jahr sowie ab 1. Januar 2022 in der Heiz- bzw. Kühlperiode mindestens monatlich zu übermitteln. Die Verordnung sieht zudem ein bestimmtes Mindestmaß an Informationen für den Inhalt von Rechnungen vor. Die zuvor dazu bestehenden Vorgaben für Fernwärme in der AVBFernwärmeV werden erweitert, für Fernkälte werden solche Vorgaben erstmals festgelegt. Damit soll die Transparenz bei der Fernwärme- und Fernkältelieferung für den Kunden erhöht werden.

Darüber hinaus enthält der Verordnungsentwurf notwendige Folgeänderungen in der AVBFernwärmeV, die sich auf eine Änderung bzw. Streichung der Regelungen beschränken, die in angepasster Form in die neue Rechtsverordnung überführt wurden.


Dokumente

  BMWi: Referentenentwurf „Verordnung zur Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie 2018/2002/EU im Bereich der Fernwärme und Fernkälte“ (11.03.2021)

BMWK: Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben in Art. 19 der Richtlinie (EU) 2018/2001 zu Herkunftsnachweisen für Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energiequellen“

Kurzdarstellung:

Mit dem Entwurf sollen in einem Herkunftsnachweisregistergesetz für gasförmige Energieträger sowie für Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energiequellen die Grundlagen für die Einrichtung von Registern für Herkunftsnachweise aus gasförmigen Energiequellen sowie für Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energiequellen geschaffen werden.

Artikel 1 enthält mit dem Herkunftsnachweisregistergesetz (HKNRG) ein Stammgesetz zur Schaffung der Grundlagen für die Einrichtung von Registern für Herkunftsnachweise aus gasförmigen Energiequellen sowie für Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energiequellen. Artikel 2 des Gesetzes enthält eine durch die Einführung des HKNRG notwendige Folgeänderung in der Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und Abrechnungsverordnung.


Dokumente

  BMWK: Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben in Art. 19 der Richtlinie (EU) 2018/2001 zu Herkunftsnachweisen für Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energiequellen“ (05.08.2022)

Bundesrat: „Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben(UVP-V Bergbau)“ (Antrag Niedersachsen)

Kurzdarstellung:

Der Verordnungsentwurf sieht unter anderemeine Ausweitung derUVP-Pflicht bei Erdgas- und Erdölbohrungen vor. Damit soll nicht zuletzt deren Akzeptanz in der Bevölkerung gestärkt werden.


Dokumente

  Bundesrat: „Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben(UVP-V Bergbau)“ (Antrag Niedersachsen) (05.08.2020)

Bundesrat: „Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes (BBergG)“ (Antrag Niedersachsen)

Kurzdarstellung:

In dem Gesetzesantrag weist Niedersachsen daraufhin, dass angesichts der energie-und klimapolitischen Ziele die heimische Förderung von Erdöl und insbesondere Erdgas auch zukünftig einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit und Preisstabilität in Deutschland leisten werde.

Trotz dieser Bedeutung der Erdöl- und Erdgasbranche würde deren Akzeptanz in der Bevölkerung jedoch zunehmend sinken. In der jüngeren Vergangenheit hätten seismische Ereignisse im Zusammenhang mit der Fördertätigkeit zu einer wachsenden Verunsicherung in der Bevölkerung geführt.

Oft würden zudem negative Auswirkungen der Erdöl- und Erdgasförderung für die Umwelt, insbesondere durch eine Verunreinigung des Oberflächen- sowie des Grundwassers und damit gebietsweise des Trinkwassers, befürchtet. Daneben bestehe die Angst vor gesundheitlichen Folgen.

Mit der Initiative möchte Niedersachsen eine erweiterte Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Erlaubnis beziehungsweise Bewilligung von Vorhaben erreichen. Außerdem soll die Möglichkeit für Unternehmen, ein fremdes Grundstück zum Zweck der Aufsuchung von Erdöl oder Erdgas zu benutzen, von einem überwiegenden öffentlichen Interesse abhängig gemacht werden.

Durch eine stärkere Öffentlichkeitsbeteiligung und Fokussierung auf die unterschiedlichen Interessenlagen könne eine größere Akzeptanz hinsichtlich der Vorhaben und damit letztlich auch deren reibungslosere Durchführung erreicht werden.


Dokumente

  Bundesrat: „Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes (BBergG)“ (Antrag Niedersachsen) (05.08.2020)

Bundesregierung: "Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote“

Kurzdarstellung:

Laut Entwurf soll die THG-Quote bis 2025 bei den bereits heute geltenden sechs Prozent eingefroren werden und dann ab 2026 auf lediglich 7,25 Prozent steigen. Biokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen sollen begrenzt werden. Dagegen soll die Förderung von Biokraftstoffen aus Reststoffen, etwa Gülle oder Stroh, und aus Abfall wie altem Speiseöl ausgebaut werden.

Stattdessen sollen E-Autos privilegiert werden. Der Energiegehalt des Stroms, den sie verbrauchen, soll vierfach auf die Minderungsquote angerechnet werden. Damit soll nicht zuletzt der Ausbau der Ladeinfrastruktur vorangebracht werden.

Eine Unterquote für strombasierte Kraftstoffe schlägt das BMU lediglich für die Luftfahrtindustrie vor. 2026 soll eine Mindestquote für erneuerbare Energie für Kerosin von 0,5 Prozent gelten. Sie soll bis 2028 auf ein Prozent ansteigen und ab 2030 bei zwei Prozent liegen.


Dokumente

  BMU: Referentenentwurf „Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote“ (20.09.2020)

Bundesregierung: "Verordnung über die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen und zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung"

Kurzdarstellung:

Die Verordnung ist wichtiger Bestandteil der Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie der Bundesregierung. Sie trifft Aussagen zur Ermittlung der sogenannten berücksichtigungsfähigen Netzkosten.

Die Verordnung belässt den Betreibern von Wasserstoffnetzen aber noch Spielräume, wie sie die Entgelte und die Bedingungen für den Zugang zu ihren Netzen ausgestalten. Es wird somit gewährleistet, dass die Marktakteure das Ausmaß an Flexibilität, aber auch Verlässlichkeit erhalten, das in einem entstehenden Markt benötigt wird.

Mit der Verordnung wird die Einstiegsregulierung für Wasserstoffnetze vervollständigt, die in diesem Jahr mit dem „Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht“ geschaffen wurde.


Die Wasserstoffnetzentgeltverordnung gilt nur für diejenigen Betreiber von Wasserstoffnetzen, die sich aktiv und unwiderruflich entscheiden, an der Regulierung des Wasserstoffnetzbetriebs teilnehmen zu wollen. Die Gruppe der übrigen Betreiber von Wasserstoffnetzen ist weiterhin grundsätzlich frei in der Art und Weise, wie sie die Kosten des Netzbetriebs und die Netzentgelte ermitteln. Das heißt, es gibt ein Wahlrecht

Der auf das betriebsnotwendigen Eigenkapital eines Betreibers von Wasserstoffnetzen anzuwendende Eigenkapitalzinssatz beträgt neun Prozent vor Steuern. Der auf Altanlagen entfallende Anteil am betriebsnotwendigen Eigenkapital anzuwendende Eigenkapitalzinssatz beträgt 7,73 Prozent vor Steuern. Die Zinssätze sollen bis Ende 2027 gelten.


Dokumente

  Bundesregierung: "Verordnung über die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen und zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung" (22.09.2021)

Bundesregierung: Formulierungshilfe "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften"

Kurzdarstellung:

Ziel der Formulierungshilfe für eine dritte Novelle des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG 3.0) ist, die EE-Stromproduktion kurzfristig zu erhöhen und die Transportkapazitäten im Stromnetz zu steigern, um zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Winter 2022/2023 und im Winter 2023/2024 beizutragen. Ferner wird die Einspeisung von verflüssigtem Gas im Winter 2022/2023 weiter abgesichert.


Dokumente

  Bundesregierung: Formulierungshilfe "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften" (14.09.2022)