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Selbstverpflichtungserklärung zu Stromsperren

Der Runde Tisch zur „Vermeidung von Stromsperren in einkommensschwachen Haushalten“ im Saarland hat eine Selbstverpflichtung unterzeichnet. Darin enthalten sind unter anderem eine engere Zusammenarbeit zwischen Stromversorgern und Sozialbehörden, die Prüfung des vermehrten Einsatzes von Prepaid-Zählern und die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle.

(04.04.13) Zielgruppe sind vorrangig Empfänger von Leistungen nach SGB II und SGB XII. Auf Basis dieser Selbstverpflichtungserklärung werden nun die nächsten Schritte eingeleitet. Hierzu gehört die Einrichtung der vereinbarten Anlaufstellen ebenso wie die Erstellung von Informationsmaterialien für die Betroffenen.

Quelle: Wirtschaftsministerium Saarland / EPID

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