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Bundesregierung: Keine Auflösung des EKF |
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Es gibt keine Überlegungen in der Bundesregierung, den Energie-und Klimafonds aufzulösen. Wie es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion weiter heißt, hängt es von der Entwicklung der Märkte ab, welche Einnahmen aus dem Emissionshandel ohne stützende Maßnahmen zur Stabilisierung des CO2-Zertifikatepreises tatsächlich zu erwarten seien. |
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(25.04.13) Über eine eventuelle Auflösung der Rücklage des EKF entscheide die Bundesregierung im Rahmen der Bewirtschaftung. Im Vorgriff auf die endgültige Mittelzuweisung mit dem Bewirtschaftungsrundschreiben hat das BMF in einem ersten Schritt den Ressorts Ende Januar die im ersten Quartal zur Erfüllung von Rechtsverpflichtungen notwendigen Barmittel sowie die Mittel zur energetischen Gebäudesanierung vorläufig zugewiesen. |
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