Bundesregierung: Kohledeputate werden geprüft

Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD.

(12.06.18) Betriebsrentenzusagen, dazu zählen auch Sachleistungen wie Kohledeputate beziehungsweise Heizkostenzuschüsse, können unter bestimmten Voraussetzungen geändert werden. Entscheidend ist dabei die Rechtsgrundlage, auf der die Versorgungszusage beruht.

Das schreibt die


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  BReg-Antwort_Kleine Anfrage AfD_Kohledeputat - Hausbrand_180601

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