Bundesregierung: Kohledeputate werden geprüft |
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Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD. |
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(12.06.18) Betriebsrentenzusagen, dazu zählen auch Sachleistungen wie Kohledeputate beziehungsweise Heizkostenzuschüsse, können unter bestimmten Voraussetzungen geändert werden. Entscheidend ist dabei die Rechtsgrundlage, auf der die Versorgungszusage beruht.
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Dokumente BReg-Antwort_Kleine Anfrage AfD_Kohledeputat - Hausbrand_180601 |
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