Bundesregierung: „Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz)“
Kurzdarstellung:
Das Kohleausstiegsgesetz soll die
Empfehlungen der Kohlekommission umsetzen. Diese hatte vorgeschlagen, die
deutschen Kohlekraftwerke schrittweise in einem Umfang stillzulegen oder umzurüsten,
sodass die Leistung der Steinkohlekraftwerke im Jahr 2022 auf rund 15 Gigawatt Steinkohle
und 15 Gigawatt Braunkohle und im Jahr 2030 auf höchstens acht Gigawatt Steinkohle
und neun Gigawatt Braunkohle reduziert wird und die Verstromung von Kohle
spätestens im Jahr 2038 endet.
Darüber hinaus soll es Änderungen bei der
KWK-Förderung geben. Durch eine Verlängerung, Umgestaltung und damit verbundene
Erhöhung des Kohleersatzbonus soll ein Anreiz gesetzt werden, Kohle-KWK durch
moderne KWK-Systeme zu ersetzen.
Zudem soll das Gesetz Stromverbraucher bei
den Stromkosten entlasten. Ab dem Jahr 2023 kann ein Zuschuss auf die
Übertragungsnetzentgelte gewährt werden. Zusätzlich soll eine weitere Maßnahme
ermöglicht werden, um energieintensive Stromverbraucher weiter zu entlasten.
Dokumente
Bundesregierung: „Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz)“ (29.01.2020)
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