Bundesregierung: „Entwurf eines Gesetzes zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben“ (Geologiedatengesetz)
Kurzdarstellung:
Das Gesetzenthält erstmals eine Pflicht der zuständigen Behörden, geologische Daten zu sichern und vereinheitlicht darüber hinaus die Pflichten zur Übermittlung geologischer Daten im gesamten Bundesgebiet.
Es enthält zudem Regelungen zum Zeitpunkt der öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten. Auch Teile geologischer Daten, die aus kommerziellen Untersuchungen stammen, sollen nach dem Ablauf bestimmter Fristen öffentlich bereitgestellt werden.
Geologische Daten werden für zahlreiche Aufgaben des Bundes und der Länder benötigt. Von zentraler Bedeutung sind sie insbesondere für die Suche und Auswahl eines Standortes für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle.
Dokumente