Bundesregierung: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften”
Kurzdarstellung:
Der Entwurf des `Energiesammelgesetzes´ beinhaltet
insbesondere die bereits im Koalitionsvertrag vorgesehenen
EE-Sonderausschreibungen. Von 2019 bis 2021 werden die derzeit vorgesehenen
Ausschreibungsmengen um vier Gigawatt je Technologie erhöht.
Zusätzlich werden technologieübergreifende Innovationsausschreibungen in den
Jahren 2019 bis 2021 durchgeführt. Darin sollen innovative Konzepte für
besonders netz- und systemdienliche Projekte sowie neue
Preisgestaltungsmechanismen und Ausschreibungsverfahren erprobt werden.
Um die Akzeptanz insbesondere von Wind an Land zu steigern wird die
bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung eingeführt: das nächtliche Dauerblinken der
Windenergieanlagen wird damit beendet. Windenergieanlagen leuchten dann nur,
wenn ein Flugzeug in der Nähe ist.
Darüber hinaus werden die PV-Vergütungen für Neuanlagen im Segment 40 bis 750
Kilowatt gesenkt. Weitere Regelungen beziehen sich auf eine Schätzmöglichkeit
für an Dritte weitergeleitete Strommengen (Sicherung der Umlageprivilegien
energieintensiver Unternehmen), die EEG-Privilegierung für KWK-Neuanlagen
(Umsetzung des beihilferechtlichen Kompromisses mit der EU-Kommission), die
Erleichterung von Modernisierungen größerer Dampfsammelschienen-KWK-Anlagen,
den Netzkodex und die Kapazitätsreserve. Letztere soll am 1. Oktober 2020
beginnen.
Dokumente
BReg-Gesetzentwurf_Energiesammelgesetz_181103
BR-Stellungnahme und BReg-Gegenäußerung_Energiesammelgesetz_181128