EU-Kommission: Verordnungsvorschlag über das Governance-System der Energieunion
Der Kommissionsvorschlag für eine neue Governance-Verordnung hat zwei Grundpfeiler: Erstens soll die Verordnung bereits bestehende Planungs-und Berichtspflichten der Mitgliedstaaten in den Bereichen Klima und Energie bündeln und straffen sowie neu ausrichten. Zweitens soll sie einen politischen Prozess zur Verwirklichung der Energieunionsziele, insbesondere der EU-2030-Ziele zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission etablieren, dem der Grundsatz der Kooperation zugrunde liegt.
Die EU-Mitgliedstaaten sollen bis zum 1.1.2019 für den Zeitraum von 2021 bis 2030 integrierte nationale Klima-und Energiepläne (NECPs) vorlegen. Zur besseren Vergleichbarkeit soll es eine detaillierte und verbindliche Vorlage geben, die alle fünf Dimensionen der Energieunion abdeckt.
Die Mitgliedstaaten sollen darin nationale Ziele und Vorgaben formulieren sowie Maßnahmen benennen, mit denen sie diese erreichen wollen – auch auf ihre (freiwilligen) Beiträge zu den gemeinsamen 2030-Zielen bezogen.
Ab 2021 sollen die Mitgliedstaaten alle zwei Jahre Fortschrittsberichte zum Stand der Umsetzung der Pläne vorlegen, sowie im Jahr 2024 eine mögliche Aktualisierung der Pläne. Im Zusammenhang mit dem Pariser Abkommen sollen die Mitgliedstaaten im Jahr 2020 auch Langfriststrategien über einen Zeitraum von 50 Jahren zur Verringerung der Treibhausgasemissionen einreichen sowie ab 2021 Jahresberichte zu den Treibhausgasinventaren des vorangegangenen Jahres.
Sowohl die Energie-und Klimapläne als auch die Fortschrittsberichte werden durch die Kommission bewertet. Reichen die Beiträge zu den gemeinsamen 2030-Zielen nicht aus, ergreift die Kommission nicht näher definierte Maßnahmen auf EU-Ebene. Wird ersichtlich, dass die Fortschritte der Mitgliedstaaten unzureichend sind, spricht die Kommission (nicht verbindliche) Empfehlungen an einzelne oder an alle Mitgliedstaaten aus. Ist das 2030-Erneuerbaren-Ziel in Gefahr, sind zusätzliche Maßnahmen auf nationaler Ebene angedacht: Erhöhung der Sektorenziele in Wärme und Transport oder ein Bei-trag zu einer (neu zu errichtenden) Finanzierungsplattform oder sonstige Maßnahmen. Im Fall des Effizienzziels ergreift die EU Maßnahmen zur weiteren Energieeffizienzverbesserung bei Produkten, Gebäuden und im Verkehr.
Dokumente
EU-Verordnungsvorschlag über das Governance-System der Energieunion_170223