Bundesregierung: „Verordnung zur schrittweisen Einführung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte”
Kurzdarstellung:
Die Verordnung sieht vor, dass die Netzentgelte für die Nutzung der Übertragungsnetze schrittweise bundesweit vereinheitlicht werden. Der Umsetzungsprozess beginnt ab Januar 2019 und wird zum Januar 2023 abgeschlossen sein. Die Angleichung erfolgt in fünf gleich großen Schritten.
In einem ersten Schritt für das Jahr 2019 wird für 20 Prozent der Kosten der ÜNB ein einheitliches Entgelt ermittelt. Dies wird jährlich schrittweise gesteigert: 2020 soll der bundeseinheitliche Netzentgeltanteil bei 40 Prozent, 2021 bei 60 Prozent und 2022 bei 80 Prozent der betroffenen Übertragungsnetzkosten liegen.
Dokumente
BReg_Verordnung_zur_schrittweisen_Einführung_bundeseinheitlicher_Übertragungsnetzentgelte_180425
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