Bundesregierung: „Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes”
Kurzdarstellung:
Der Gesetzentwurf sieht eine Entschädigung für die AKW-Betreiber für den Atomausstieg vor. Er setzt ein Bundesverfassungsgerichtsurteil zu den Verfassungsbeschwerden gegen den Atomausstieg um.
Das Bundesverfassungsgerichtsurteil hatte kritisiert, dass beim Atomausstieg bis 2022 keine Ausgleichsregelung geschaffen wurde für Investitionen, die zwischen dem 28. Oktober 2010 und dem 16. März 2011 im Vertrauen auf die bestehenden Regelungen getätigt wurden.
Der Entwurf stellt den AKW-Betreibern einen „angemessenen finanziellen Ausgleich“ für die getätigten Investitionen in Aussicht. Eine detaillierte Angabe hierzu macht das BMU jedoch nicht – was auch nicht möglich sei, „da diesbezüglich derzeit keine konkreten Fakten vorliegen und die konkrete Höhe erst nach Geltendmachung entsprechender Ausgleichsansprüche durch die betroffenen Anspruchsteller und der Prüfung durch die zuständige Bundesbehörde festgestellt werden kann."
Dokumente
BR-Stellungnahme_Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes_180618