Bundesregierung: „43. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“
Kurzdarstellung:
Mit der 43.
Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Emissionsreduktion bestimmter Luftschadstoffe) will die BReg die EU-Reduktionsziele
2020 und 2030 für Luftschadstoffe in deutsches Recht umsetzen. Der Entwurf
enthält zudem Vorgaben zur Erstellung nationaler Luftreinhaltprogramme, zur
Berichterstattung und zum Monitoring.
Laut Entwurf
wird damit die entsprechende EU-Richtlinie eins zu eins umgesetzt. Wesentliche
Teile der Richtlinie sind bis zum 1. Juli 2018 in nationales Recht zu
überführen. Der BT muss der Verordnung zustimmen.
Die BReg
führt in dem Verordnungsentwurf aus, dass für die Ziele 2020 voraussichtlich
keine neuen Maßnahmen erforderlich sind. Bis dahin sollen etwa die Emissionen
von Schwefeldioxid um 21 Prozent, von Stickoxiden um 39 Prozent und von
Ammoniak um fünf Prozent gegenüber dem Jahr 2005 reduziert werden.
Dokumente
BReg_Verordnung_Erlass der Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe_180411
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