Bundestag: „Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes“ (CDU/CSU/SPD)
Kurzdarstellung:
Der Vorlage
zufolge sollen die bislang bis Ende März dieses Jahres befristeten Regelungen
des Planungssicherstellungsgesetzes bis Ende nächsten Jahres verlängert werden.
Wie die beiden Fraktionen darin ausführen, konnte mit dem
Planungssicherstellungsgesetz „sichergestellt werden, dass Planungs- und
Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit
Öffentlichkeitsbeteiligung auch unter den erschwerten Bedingungen während der Covid-19-Pandemie
ordnungsgemäß durchgeführt werden können“. Mit dem Gesetz seien formwahrende
Alternativen für Verfahrensschritte in Planungs- und Genehmigungsverfahren
sowie in besonderen Entscheidungsverfahren zur Verfügung gestellt worden, bei
denen sonst die Verfahrensberechtigten physisch anwesend sein und sich zum Teil
in großer Zahl zusammenfinden müssten. Die gilt unter anderem auch für
Netzausbauprojekte.
Dokumente
Bundestag: „Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes“ (CDU/CSU/SPD) (26.01.2021)
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