EU-Kommission: Verordnungsvorschlag zur Schaffung eines Europäischen Klimagesetzes
Kurzdarstellung:
Der Entwurf zu einem Europäischen Klimagesetz sieht vor,
dass die EU bis 2050 klimaneutral sein soll. Diese Vorgabe soll
rechtsverbindlich sein. Das Klimagesetz soll das Herzstück des Europäischen
Green Deal werden. Die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten sollen
kollektiv in der Pflicht stehen, die erforderlichen Maßnahmen auf EU- und
nationaler Ebene zu ergreifen, um das Ziel zu erreichen.
Der Entwurf sieht auch vor, dass die EU ihr Ziel für 2030 verschärft. Derzeit
besagt es noch, dass rund 40 Prozent weniger Treibhausgase produziert werden
sollen als 1990. Nun will die EU-Kommission eine Vorgabe von 50 bis 55 Prozent
zumindest genauer analysieren. Die neue EU-Zielvorgabe bis 2030 soll auf
Grundlage einer Folgenabschätzung vorgeschlagen und das Klimagesetz dann
entsprechend angepasst werden. Dies soll bis Juni 2021 erfolgen.
Bis September 2023 und danach alle fünf Jahre will die EU-Kommission prüfen, ob
die Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten mit dem Ziel der Klimaneutralität
und dem Zielpfad 2030 bis 2050 im Einklang stehen. Zudem wird der EU-Kommission
die Befugnis erteilt, Empfehlungen auszusprechen, wenn Mitgliedstaaten
Maßnahmen ergreifen, die nicht mit dem Ziel der Klimaneutralität im Einklang stehen.
Die EU-Kommission soll das Recht bekommen, Etappenziele zur Senkung von
Treibhausgasen nach 2030 regelmäßig nachzuschärfen. Das soll per „delegiertem
Rechtsakt“ geschehen. Dabei hätten die EU-Mitgliedstaaten und das EU-Parlament
nur Widerspruchsrechte und nicht volle Mitsprache wie bei einem
Gesetzgebungsverfahren.
Dokumente
EU-Kommission: Verordnungsvorschlag zur Schaffung eines Europäischen Klimagesetzes (10.03.2020)