EPID Recherche: BMVI


Bündnis: Positionspapier „PtL-Roadmap“  

(10.05.21) Positionen / Diskussionen / Stellungnahmen

BMWi/BMVI/BMBF/BMZ: Positionspapier „Wasserstoff und Energiewende“  

(11.11.19) Positionen / Diskussionen / Stellungnahmen

Verkehrskommission: Zwischenbericht zum Klimaschutz  

(01.04.19) Gesetzentwürfe / Eckpunkte / Beschlüsse

Bundeskabinett: Eckpunkte zum Dieselkonzept  

(29.10.18) Gesetzentwürfe / Eckpunkte / Beschlüsse

Bundeskabinett beschließt NIP II  

(03.10.16) Gesetzentwürfe / Eckpunkte / Beschlüsse

E-Fuels: Irritationen um Wissing-Äußerungen

(14.01.22) Automobilbranche mahnt Einhaltung von Wahlkampfaussagen an.

Deutschland tritt Allianz für klimafreundlicheren Luftverkehr doch bei

(11.11.21) Branche will bis 2050 Netto-Null erreichen.

BMWi und BMVI bringen 62 Wasserstoff-Großprojekte auf den Weg

(28.05.21) Fördermittel in Höhe von acht Milliarde Euro.

Europäisches Großprojekt zur Förderung von Wasserstofftechnologien beginnt

(15.01.21) Interessenbekundungsverfahren für ein IPCEI Wasserstoff ist gestartet.

Ladegipfel ohne konkrete Ergebnisse

(04.12.20) BMWi arbeitet an einheitlichem Bezahlsystem.

Bundesregierung plant Klimakomponente bei Lkw-Maut

(12.11.20) Sauberere Fahrzeuge sollen weniger zahlen.

Scheuer will EU-weite Pkw-Maut

(24.07.20) SPD winkt ab mit Verweis auf CO2-Besteuerung.

Klimaschutz: Scheuer fordert Autoindustrie zu mehr Tempo bei Wandel auf

(07.01.20) 2020 ist ´Hoffnungsjahr´ für alternative Antriebe.

Bundesregierung: „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“

Die Verordnung soll die Benutzung von Elektro-Tretrollern oder E-Scootern auf öffentlichen Straßen ermöglichen. Bislang ist dies weitgehend untersagt, eine Zulassung haben bisher lediglich Fahrzeuge der Marke Segway oder ähnlicher Bauart und nicht solche, die als reine „Mobilitätshilfe“ gelten.

Die neue Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung soll nun auch "elektrisch betriebenen Fahrzeugen ohne Sitz und selbstbalancierenden Fahrzeugen" die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ermöglichen. Der größte Vorteil dieser Elektrokleinstfahrzeuge, so die Bundesregierung, liege darin, dass sie abgasfrei sind. Die Verordnung soll somit der Förderung der Elektromobilität dienen.

Bei den Elektrokleinstfahrzeugen wird zwischen zwei Typen unterschieden: Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von weniger als zwölf km/h dürfen auf Gehwegen, gemeinsamen Fuß- und Radwegen sowie in Fußgängerzonen fahren.

Sie sind vergleichbar mit Fahrrädern und Tretrollern und ab dem zwölften Lebensjahr freigegeben. Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als zwölf km/h müssen grundsätzlich auf Radwegen und Radfahrstreifen fahren. Ihre Fahreigenschaften ähneln am stärksten denen des Fahrrads beziehungsweise des Elektrofahrrads (Pedelecs). Das Mindestalter beträgt 14 Jahre.

Zusätzlich wird ein neuer Versicherungsnachweis in Form einer klebbaren Versicherungsplakette eingeführt, der speziell zur Anbringung an Elektrokleinstfahrzeugen konzipiert wurde. Es besteht keine Zulassungspflicht.


Dokumente

  BMVI_Ref-Entw_Entwurf einer Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr_190226