Bundeskabinett: Beschluss zur Minderungsquote bei Kraftstoffen |
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Bio-LNG kann angerechnet werden. |
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(18.04.19) Das Bundeskabinett hat den BMU-Entwurf zur Änderung der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen (38. BImSchV) ohne Aussprache beschlossen. Damit kann jetzt auch Bio-LNG,... |
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