Energiesammelgesetz kann zum Jahresanfang in Kraft treten |
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Bundesrat lässt Gesetzentwurf passieren – und regt weiteres Gesetzgebungsverfahren an. |
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(14.12.18) Der Bundesrat hat keinen Einspruch gegen das Energiesammelgesetz eingelegt, es kann damit zum 1. Januar in Kraft treten. In einer begleitenden Entschließung fordert er jedoch die Bundesregierung auf, bei künftig... |
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Gesetzgebung |
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Dieser Beitrag gehört zum Gesetzgebungsverfahren Bundesregierung: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften” |