Energiesammelgesetz kann zum Jahresanfang in Kraft treten

Bundesrat lässt Gesetzentwurf passieren – und regt weiteres Gesetzgebungsverfahren an.

(14.12.18) Der Bundesrat hat keinen Einspruch gegen das Energiesammelgesetz eingelegt, es kann damit zum 1. Januar in Kraft treten. In einer begleitenden Entschließung fordert er jedoch die Bundesregierung auf, bei künftig...

Gesetzgebung

  Dieser Beitrag gehört zum Gesetzgebungsverfahren Bundesregierung: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften”



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