Kohleausstieg: Für 2027 erstmals kein Kohleverfeuerungsverbot erforderlich |
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Gesetzlich gefordertes Zielniveau bereits unterschritten. |
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(02.09.24) Die BNetzA hat kein Kohleverfeuerungsverbot 2024 nach dem Gesetz zur Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung (KVBG) angeordnet. Grund hierfür ist, dass bis zum Anordnungstermin 02. September bereits so viele Kohlekraftwerke aus dem Markt ausgeschieden sind, das... |
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