Erlösabschöpfung: Bundesverfassungsgericht nimmt Beschwerde an |
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LichtBlick macht Grundrechtsverletzungen geltend. |
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(05.07.24) Das Bundesverfassungsgericht hat eine von Lichtblick im März 2023 mit 21 weiteren EE-Anlagenbetreibern eingelegte Beschwerde zur Erlösabschöpfung angenommen. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde für den 24. September bestimmt.
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