DVFG: Flüssiggaskunden nicht von Gasumlage betroffen

Geltung beschränkt sich auf Erdgas.

(17.08.22) Der DVFG teilt mit, dass die Gasumlage nur für Erdgas - und somit nicht für Flüssiggas (LPG)-Kunden gilt. Die mehr als 650.000 Haushalte in Deutschland, die derzeit abseits des Erdgasnetzes mit Flüssiggas (LPG) heizen, seien somit nicht von d...



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