DVFG: Flüssiggaskunden nicht von Gasumlage betroffen |
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Geltung beschränkt sich auf Erdgas. |
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(17.08.22) Der DVFG teilt mit, dass die Gasumlage nur für Erdgas - und somit nicht für Flüssiggas (LPG)-Kunden gilt. Die mehr als 650.000 Haushalte in Deutschland, die derzeit abseits des Erdgasnetzes mit Flüssiggas (LPG) heizen, seien somit nicht von d... |
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