EPID Recherche: BMWi


Habeck: Maßnahmen zu Energie-Einsparung ´zur Not auch gesetzlich´

(17.06.22) Gazprom drosselt Erdgaslieferungen über Nord Stream I.

Habeck: Großer Zeitdruck beim Aufbau von Wasserstoffmarkt

(19.01.22) Förderungen sollen auf den Prüfstand gestellt werden.

Energiepreise: Habeck fordert mehr Unabhängigkeit von Rohstoffimporten

(14.01.22) EE-Ausbau soll deutlich beschleunigt werden.

Habeck legt Eckpunkte für Klimaschutz-Sofortprogramm vor  

(11.01.22) Erstes Gesetzespaket soll bereits bis Ende April kommen.

Klimaschutz: Habeck will umfassende Sofortmaßnahmen auf den Weg bringen

(10.01.22) Erstes Paket eines ´Klimaschutz-Sofortprogramms´ soll bis April das Kabinett passieren.

Innovationsprämie wird bis Ende 2022 verlängert

(14.12.21) Danach soll sich die Förderung noch stärker auf Klimaschutz ausrichten.

Habeck will E-Auto-Förderung überarbeiten

(10.12.21) Innovationsprämie könnte entfallen.

Habeck: EE-Ausbau nicht ohne Zumutungen

(08.12.21) Viel gesellschaftliche Debatte erforderlich.

BMWi: Referentenentwurf „Verordnung zur Anpassung der Stromgrundversorgungsverordnung und der Gasgrundversorgungsverordnung an unionsrechtliche Vorgaben“

Kurzdarstellung:

Der Bundesrat hatte am 25. Juni 2021 der ursprünglich eingebrachten „Verordnung zur Anpassung der Stromgrundversorgungsverordnung und der Gasgrundversorgungsverordnung an unionsrechtliche Vorgaben“ nur mit Maßgabe verschiedener Änderungen zugestimmt, die nach gründlicher Prüfung nicht vollständig übernommen werden konnten.

Da aus formalen Gründen solche Maßgaben generell nur in ihrer Gesamtheit angenommen werden können, ist die Verordnung bei Nichtübernahme einzelner Maßgaben insgesamt neu zu fassen und erneut in das Verordnungsverfahren einzubringen. Vor dem Hintergrund ist die vorliegende, punktuell ergänzte Neufassung erstellt worden.

Die Verordnung dient auch weiterhin der Umsetzung der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie im Bereich der Vorgaben zu Verbraucherrechten und der Anpassung der Grundversorgungsverordnungen an die mittlerweile in Kraft getretenen Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz, auf dessen Grundlage die Verordnungen erlassen werden.


Dokumente

  BMWi: Referentenentwurf „Verordnung zur Anpassung der Stromgrundversorgungsverordnung und der Gasgrundversorgungsverordnung an unionsrechtliche Vorgaben“ (02.08.2021)

Bundesregierung: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes und anderer Vorschriften“

Kurzdarstellung:

Mit der Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes soll eine Beschleunigung der erfassten Planungs- und Genehmigungsverfahren für Netzausbauvorhaben auf Höchstspannungsübertragungsnetzebene gewährleistet werden.

35 neue Netzausbauvorhaben werden in die Aktualisierung aufgenommen, acht bisherige geändert. Darüber hinaus werden einige Anpassungen in anderen Vorschriften vorgenommen, um eine zügige Durchführung von Planungs- und Genehmigungsverfahren zu fördern – vor allem Vereinfachungen bei der Planfeststellung von Leerrohren und mitverlegten Erdkabeln, Nachbeteiligungsverfahren, die Bestimmungen zu Geheimhaltung, Datenschutz und Barrierefreiheit sowie die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts.

Für die Realisierung der neu in den Bundesbedarfsplan aufgenommenen Netzausbauvorhaben werden der Bundesregierung zufolge schätzungsweise Kosten in Höhe von etwa 17,3 Milliarden Euro als einmalige Investitionskosten über einen mehrjährigen Zeitraum entstehen.


Dokumente

  Bundesregierung: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes und anderer Vorschriften“ (19.10.2020)

Bundesregierung: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt“

Kurzdarstellung:

Der Entwurf sieht eine Änderung des EnWG zur Umsetzung der EU-Gasmarkt-Richtlinie vor. Damit soll deren Umsetzung in deutsches Recht erfolgen. Die Gasmarkt-Richtlinie sieht eine Entflechtung von Leitungsbetrieb und Gaslieferung vor und soll sich künftig auch auf Pipelines aus Drittstaaten beziehen. Dies hat mit Blick auf die Ostseepipeline Nord Stream 2 im Vorfeld für heftige Diskussionen auf EU-Ebene gesorgt. Die Bundesregierung hat verschiedene Ausnahmeregelungen aufgenommen, die auf Nord Stream 2 zugeschnitten sind und deren Realisierung erleichtern sollen.


Dokumente

  Bundesregierung: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt“ (30.08.2019)

Bundesregierung: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften“

Kurzdarstellung:

Kern des Gesetzentwurfs ist eine deutliche Erhöhung des Ausbauziels bis zum Jahr 2030 auf 20 Gigawatt. Zudem sieht der Entwurf mit 40 Gigawatt bis zum Jahr 2040 erstmals auch ein langfristiges Ausbauziel vor.

Darüber hinaus soll das Gesetz die Voraussetzungen dafür schaffen, dass unter anderem die Verwaltungsverfahren gestrafft und beschleunigt werden. Darüber hinaus soll die Vergabe der Rechte zur Nutzung der Bereiche zur sonstigen Energiegewinnung künftig ebenfalls durch das Windenergie-auf-See-Gesetz geregelt werden. Damit soll unter anderem die Erzeugung von EE-Wasserstoff gefördert werden


Dokumente

  Bundesregierung: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften“ (03.06.2020)

Bundesregierung: „Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus”

Kurzdarstellung:

Ziel des Gesetzes ist eine weitere Beschleunigung des Ausbaus und der Optimierung der Stromnetze durch die Novellierung des NABEG sowie durch Begleitänderungen in anderen Gesetzen.

Der Beschluss sieht vor, dass bestimmte Planungsschritte künftig entfallen können, wenn Stromleitungen auf bestehenden Masten oder Trassen verstärkt werden. Zudem dürfen Arbeiten künftig schon beginnen, bevor das Planfeststellungsverfahren für ein Projekt komplett abgeschlossen ist. Außerdem sollen Netzbetreibern künftig Strafen drohen, wenn sie bestimmte Fristen nicht einhalten.


Dokumente

  BReg-Entwurf_Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus_190104

Bundesregierung: „Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz)“

Kurzdarstellung:

Das Kohleausstiegsgesetz soll die Empfehlungen der Kohlekommission umsetzen. Diese hatte vorgeschlagen, die deutschen Kohlekraftwerke schrittweise in einem Umfang stillzulegen oder umzurüsten, sodass die Leistung der Steinkohlekraftwerke im Jahr 2022 auf rund 15 Gigawatt Steinkohle und 15 Gigawatt Braunkohle und im Jahr 2030 auf höchstens acht Gigawatt Steinkohle und neun Gigawatt Braunkohle reduziert wird und die Verstromung von Kohle spätestens im Jahr 2038 endet.

Darüber hinaus soll es Änderungen bei der KWK-Förderung geben. Durch eine Verlängerung, Umgestaltung und damit verbundene Erhöhung des Kohleersatzbonus soll ein Anreiz gesetzt werden, Kohle-KWK durch moderne KWK-Systeme zu ersetzen.

Zudem soll das Gesetz Stromverbraucher bei den Stromkosten entlasten. Ab dem Jahr 2023 kann ein Zuschuss auf die Übertragungsnetzentgelte gewährt werden. Zusätzlich soll eine weitere Maßnahme ermöglicht werden, um energieintensive Stromverbraucher weiter zu entlasten.


Dokumente

  Bundesregierung: „Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz)“ (29.01.2020)

Bundesregierung: „Entwurf eines Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen“

Kurzdarstellung:

Der Entwurf setzt die im Mai vom Kabinett beschlossenen Eckpunkte zur Umsetzung der strukturpolitischen Empfehlungen der Kohlekommission um. Zur Unterstützung des Strukturwandels sollen die vom Ausstieg aus der Kohleverstromung betroffenen Braunkohleregionen bis zum Jahr 2038 Finanzhilfen von bis zu 14 Milliarden Euro für besonders bedeutsame Investitionen erhalten.

Die Regionen können mit den Finanzhilfen die Wirtschaft in unterschiedlichsten Bereichen ankurbeln, etwa mit wirtschaftsnaher Infrastruktur, der Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs, der Breitband- und Mobilitätsinfrastruktur oder beim Umweltschutz und der Landschaftspflege. Weitere Einzelheiten sollen nun zügig in einer Verwaltungsvereinbarung mit den betroffenen Ländern geregelt.

Darüber hinaus unterstützt der Bund die Regionen mit bis zu 26 Milliarden Euro durch weitere Maßnahmen in seiner eigenen Zuständigkeit, etwa der Erweiterung von Forschungs- und Förderprogrammen oder der Ansiedelung von Bundeseinrichtungen.


Dokumente

   Bundesregierung: „Entwurf eines Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen“ (30.08.2019)

Bundesregierung: „Gesetz zur Vereinheitlichung des Energiesparrechts für Gebäude (Gebäudeenergiegesetz)”

Kurzdarstellung:

Der Gesetzentwurf zum Gebäudeenergiegesetz soll EnEG, EnEV und EEWärmeG zusammenführen. Damit soll künftig für neue Gebäude ein einheitliches Anforderungssystem gelten, in dem Energieeffizienz und erneuerbare Energien integriert sind.


Dokumente

  BReg-Gesetzentwurf_Gesetz_zur_Vereinheitlichung_des_Energieeinsparrechts_für_Gebäude_181101