Streit in NRW-Landtag über Garzweiler II

Bedeutet der von der Landesregierung geplante Verzicht auf die Umsiedlung der Gemeinde Holzweiler sowie des Gutes Dackweiler de facto das Ende des Braunkohletagebaus Garzweiler II im Jahr 2030?

(03.04.14) Und hätte die Landesregierung eine solche Entscheidung nicht zuerst vor dem gewählten Landesparlament verkünden müssen statt auf einer Pressekonferenz? Diese beiden Fragen bestimmten die Debatte im Wirtschaftsausschuss des NRW-Landtags, der auf Antrag der FDP, unterstützt von CDU und PIRATEN, zu einer Sondersitzung zusammentrat.

Die Vertreter der rot-grünen Regierungskoalition betonten, bei dem Verzicht auf den vierten Umsiedlungsabschnitt gehe es darum, den betroffenen Menschen Planungssicherheit zu geben. Es bedeute nicht, dass nach 2030 im dann vierten Abschnitt nicht mehr abgebaut würde. Allerdings brauchten moderne Kohlekraftwerke zur Energieerzeugung weniger Kohle. Diese Effizienzgewinne müsse man dazu nutzen, weniger Braunkohle anzubauen. Im Übrigen habe noch am letzten Donnerstag die CDU in einem Antrag gefordert, die Landesregierung müsse zügig eine verlässliche Zeitplanung für die von der Umsiedlung betroffenen Bürger herbeiführen. Genau dies habe man nunmehr getan.

CDU und FDP sahen dies genau umgekehrt. Für sie bedeutet die am letzten Freitag verkündete Entscheidung aufgrund der zentralen Lage Holzweilers praktisch das Ende das gesamten Tagesbaus Garzweiler II nach dem dritten Abschnitt im Jahr 2030. Sie verwiesen darauf, dass sich auch Ministerpräsidentin Kraft gegen eine „Insellage“ der betroffenen Orte ausgesprochen habe. Die FDP kritisierte, aufgrund der Tragweite des Beschlusses für die Menschen, die Beschäftigen, die betroffenen Unternehmen und die Energieversorgung habe die Regierung mit der Art der Veröffentlichung auf einer Pressekonferenz das Parlament missachtet. Immerhin habe dieses noch wenige Minuten zuvor getagt.

Quelle: Landtag NRW / EPID