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Immobilienwirtschaft warnt vor EnEG-Verschärfung

Die Immobilienwirtschaft lehnt eine Ausweitung der im Energieeinsparungsgesetz der Bundesregierung für Neubauten geplanten Verschärfungen der energetischen Vorgaben auch für bestehende Gebäude ab. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses deutlich. Das Gesetz verpflichtet Bauherren, alle Neubauten nach Ende 2020 als Niedrigstenergiegebäude zu errichten. Für Neubauten, die von Behörden genutzt werden und im Eigentum von Behörden stehen, soll diese Verpflichtung bereits zwei Jahre früher wirksam werden.

(19.04.13) Es sei richtig, im Bestand beim Prinzip der Freiwilligkeit zu bleiben, hieß es von Seiten der Immobilienwirtschaft. Eine Ausweitung der Vorgaben auf den Bestand sei wirtschaftlich nicht sinnvoll und stoße auf verfassungsrechtliche Bedenken. Dagegen übte Carsten Wachholz vom NABU Kritik an der Regelung. Bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung energierelevanter Bauteile und Technik seien sehr unterschiedliche, teils realitätsferne Annahmen getroffen wurden, kritisierte Wachholz.

Quelle: hib / EPID

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