EU-Parlament befreit Interkontinentalflüge von Emissionshandel

Die EU-Vorschriften zur Einbeziehung des Luftverkehrs in den EU-Emissionshandel betreffen bis 2017 nur innereuropäische Flüge.

(04.04.14) Danach erst gelten sie auch für Langstreckenflüge, so die neuen Vorschriften, die die Abgeordneten am Donnerstag verabschiedet haben. Nach den neuen Regeln müssten die Mitgliedstaaten zusätzlich offenlegen, wie sie Einnahmen aus den Versteigerungen der CO2-Zertifikate verwenden.

"Die Vereinbarung ist besser für die Umwelt als die Ratsposition, aber auch besser als der ursprüngliche Kommissionsvorschlag. Ich danke meinen Kollegen für ihre Unterstützung für diesen Text", sagte der Verhandlungsführer Peter Liese (EVP, DE). Die Vereinbarung zwischen Parlament und Rat wurde mit 458 Stimmen angenommen, bei 120 Gegenstimmen und 24 Enthaltungen, nachdem der Umweltausschuss sie im vergangenen Monat abgelehnt hatte.

"Der wichtigste Aspekt dieses Kompromisses ist der Anwendungsbereich. Das Emissionshandelssystem wird nach 2017 wieder ausnahmslos gelten. Das Parlament hat der Forderung des Rates nicht entsprochen, bis 2020 'die Uhr anzuhalten'. Das nächste Treffen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation findet 2016 statt. Wenn es dort nicht zu einer globalen Übereinkunft kommt, ist es nicht zu rechtfertigen, eine solche Ausnahme für vier weitere Jahre aufrechtzuerhalten", fügte er hinzu.

In den Verhandlungen haben die Abgeordneten auch sicherstellen können, dass Mitgliedstaaten offenlegen müssen, wie sie Einnahmen aus den Versteigerungen der EHS-Zertifikate verwenden. Diese Einkünfte sollten verwendet werden, um den Klimawandel zu bekämpfen und zur Finanzierung von Forschung und Entwicklung unter anderem für emissionsarmen Verkehr, insbesondere im Bereich des Luftverkehrs. Die Verwendung von Einkünften aus der Versteigerung von Zertifikaten muss transparent sein, um den internationalen Verpflichtungen Union Gewicht zu verleihen.

Das Gesetz muss noch vom Rat der EU gebilligt werden.

Quelle: EU-Parlament / EPID