EU-Einigung zur Infrastruktur für alternative Kraftstoffe

Die Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten haben dem Kompromiss EU-Rat und EU-Parlament zur Richtlinie zum Ausbau einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe in Europa zugestimmt.

(27.03.14) Der Kompromiss stellt eine Entschärfung der im ursprünglichen Gesetzentwurf geforderten Zahl der Ladestationen dar. Mit nationalen Plänen müssen die Mitgliedstaaten jetzt nachweisen, wie sie bis 2020 eine ausreichende Zahl an Aufladestationen für Elektrofahrzeuge und Tankstellen für Gas zur Verfügung stellen. Bis 2025 müssen sie über ein ausreichend dichtes Netz für Flüssiggas- (LNG-) Stationen verfügen.

Das Gesetz regelt auch die Versorgung der Schifffahrt mit LNG und Elektrizität. In ihren nationalen Plänen müssen die Mitgliedstaaten in den Häfen ausreichende Installationen für See- und Binnenschiffe bereitstellen.

Quelle: EU / EPID