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Bundestag beschließt Bundesbedarfsplangesetz |
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Der Bundestag hat mit den Stimmen von Union, FDP und SPD den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Bundesbedarfsplangesetz beschlossen. Die Grünen enthielten sich, die Linke stimmte dagegen. |
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(26.04.13) Das Gesetz stellt demnach für 36 geplante Höchstspannungsleitungen den "vordringlichen Bedarf" fest. Das Bundesverwaltungsgericht wird künftig als erste und letzte Instanz für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Bundesbedarfsplan zuständig sein. Einen Gesetzentwurf des Bundesrates, der der Erdverkabelung beim Ausbau des Stromnetzes Vorrang einräumen sollte, lehnte der Bundestag laut Pressedienst ab. Die SPD scheiterte demnach mit einem Antrag, die vier großen Netzbetreiber hierzulande in einer Deutschland AG zusammenzufassen. |
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