Bundesregierung: Besondere Ausgleichsregelung hilft Mittelstand

Die Absenkung der Voraussetzungen zur Entlastung der Wirtschaft von der EEG-Umlage hilft auch dem Mittelstand. Dies schrieb die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Grünen.

(21.03.14) Ziel der Absenkung des Mindeststromverbrauchs von zehn Gigawattstunden auf mindestens eine Gigawattstunde sei es gewesen, „Wettbewerbsverzerrungen zwischen Unternehmen mit großen und kleineren Stromverbräuchen zu minimieren. Dadurch konnte der Mittelstand stärker von der Besonderen Ausgleichsregelung profitieren“, hieß es in der Antwort der Bundesregierung.

Quelle: hib / EPID