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Bundeskabinett beschließt Kompensationsverordnung

Das Bundeskabinett hat die Bundeskompensationsverordnung beschlossen. Damit sollen Eingriffe in Natur und Landschaft, beispielsweise durch den Netzausbau, kompensiert werden. In der Verordnung sind u.a. Inhalt, Art und Umfang von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie zur Höhe und zum Verfahren der Erhebung von Ersatzzahlungen festgelegt.

(25.04.13) Mit der Verordnung werden bestehende Regelungen in den Ländern vereinheitlicht. Besonders geregelt sind sogenannte Eingriffe in das Landschaftsbild. Bei Turmbauten über 20 Meter wird künftig generell ein Ersatzgeld erhoben. Dessen Höhe richtet sich nach der Anlagenhöhe und dem Ort. So sind etwa Windkraftanlagen oder Strommasten in einer normalen Agrarlandschaft in eine geringere Wertstufe einzuordnen, Anlagen in Landschaften von europaweiter Bedeutung in der höchsten Wertstufe. Bei einer 200 Meter hohen Anlage beträgt das Ersatzgeld demnach zwischen 20.000 und 160.000 Euro.

Quelle: Bundesregierung / EPID

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