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Bundeskabinett beschließt geänderte Planungsverfahren

Das Bundeskabinett hat die Änderung der Planfeststellungszuweisungsverordnung beschlossen. Damit ordnet sie die Zuständigkeiten für Planungsverfahren bei ländergrenzenüberschreitenden Netzprojekten neu. Zukünftig wird die BNetzA dafür zuständig sein, nicht mehr die einzelnen Länder.

(25.04.13) Diese Neuordnung der Zuständigkeiten geht zurück auf eine Einigung von Bund und Ländern am 21. März 2013. Sie ist ein weiterer Schritt, um die Genehmigungsverfahren von Stromnetzprojekten zu beschleunigen. Bereits das Netzausbaubeschleunigungsgesetz von 2011 und der Gesetzentwurf zum Bundesbedarfsplan von 2012 enthalten dazu wichtige Weichenstellungen, wie die Festschreibung des Ausbaubedarfs oder die Verkürzung des Rechtsweges.

Quelle: Bundesregierung / EPID

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