„Bruttozubau“ wird gestrichen

Der Energiegipfel im Bundeskanzleramt hat Verbesserungen für Windenergie und Biogas gebracht.

(02.04.14) Bundesregierung und Ministerpräsidenten haben sich darauf geeinigt, die – auch zukünftig – gedeckelten Ausbauziele der Onshore-Windenergie nicht nach dem „Bruttozubau“ zu berechnen. Damit wurde eine wesentliche Forderungen der Nordländer erfüllt, die zukünftig Repoweringmaßnahmen nicht nur für den erweiterten Teil angerechnet haben wollten. Beim Ausbau für Offshore-Windenergieanlagen soll es weitere Genehmigungen geben.

Um windschwächere Standorte im Binnenland nicht zu benachteiligen, soll es ein Referenzertragsmodell geben „zugunsten der Standorte, die nicht ganz so gut sind“, sagte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD).

Hart bleibt der Bund bei der Stichtagsregelung etwa für neue Windkraftanlagen. Die alten Fördersätze gelten nur für Anlagen, die bis zum 22. Januar 2014 genehmigt worden sind. Die Länder versuchen nach wie vor, einen späteren Stichtag ins Gesetz zu schreiben.

Vergleichbar zur Onshore-Windenergie sah der Kompromiss zur Biomasse aus: Hier sollen Erweiterungen bestehender Anlagen nicht unter die Deckelung fallen. Dies war insbesondere eine Forderung von Bayern und Thüringen. Der Zubau soll weiterhin auf 100 Megawatt im Jahr begrenzt werden.

Quelle: Bundesregierung / dpa / EPID