Bayern beschließt Gesetzentwurf zu Mindestabständen bei Windenergieanlagen |
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Schnelle Reaktion: Umgehend nach dem Beschluss des Bundeskabinetts zur Einführung einer Länderöffnungsklausel bei Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und Wohngebieten hat der bayerische Ministerrat einen eigenen Gesetzentwurf dazu beschlossen. |
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(09.04.14) Gemeinsam mit dem EEG hatte sich die Bundesregierung auch einen Gesetzentwurf zur Länderklausel geeinigt. Sofort danach hat der bayerische Ministerrat seinen Gesetzentwurf zum Umsetzung der Länderklausel in Bayern beschlossen. Er will damit „möglichst rasch“ von der künftig im Baugesetzbuch des Bundes vorgesehenen Befugnis Gebrauch machen, einen Mindestabstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung festzulegen. |
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