Bayern beschließt Gesetzentwurf zu Mindestabständen bei Windenergieanlagen

Schnelle Reaktion: Umgehend nach dem Beschluss des Bundeskabinetts zur Einführung einer Länderöffnungsklausel bei Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und Wohngebieten hat der bayerische Ministerrat einen eigenen Gesetzentwurf dazu beschlossen.

(09.04.14) Gemeinsam mit dem EEG hatte sich die Bundesregierung auch einen Gesetzentwurf zur Länderklausel geeinigt. Sofort danach hat der bayerische Ministerrat seinen Gesetzentwurf zum Umsetzung der Länderklausel in Bayern beschlossen. Er will damit „möglichst rasch“ von der künftig im Baugesetzbuch des Bundes vorgesehenen Befugnis Gebrauch machen, einen Mindestabstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung festzulegen.

Bayerns Bauminister Joachim Herrmann (CSU): „Der Abstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung soll grundsätzlich das Zehnfache der Gesamthöhe einer Windkraftanlage betragen. Jedoch können die Kommunen Ausnahmen davon durch kommunale Bebauungspläne zulassen.“ Damit komme es zu einem befriedenden Ausgleich der unterschiedlichen Interessen. Einerseits werde damit der Sorge um das Landschaftsbild Rechnung getragen – gerade bei immer größer werdenden Anlagen. Andererseits bleibe die Chance einer wirtschaftlichen Energiewende gewahrt. „Außerdem wird die kommunale Planungshoheit gestärkt. Denn über die Lage von Windkraftanlagen wird letztlich dort entschieden, wo die Menschen unmittelbar betroffen sind“, betonte Herrmann.

Nach dem Willen des Ministerrates soll das Vertrauen von Investoren besonders geschützt werden bei Anlagen, für die vor dem 04.02.2014 bau- oder emissionsschutzrechtliche Anträge auf Genehmigung vollständig eingereicht wurden.

Quelle: Staatskanzlei Bayern / EPID