Bundesregierung: Antwort auf Parl. Anfrage der FDP “Auslegung von Emissionsquellen in der Bundesimmissionsschutzverordnung“ |
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Verweis auf frühere Antwort auf Kleine Anfrage. |
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(08.12.19) Nach Darstellung der Bundesregierung wird in dem Gutachten der TÜV Rheinland-Energy GmbH zu NO2-Messstellen keine abweichende Auffassung gegenüber der Auffassung der Bundesregierung vertreten. In der Antwor... |
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Dokumente |
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Gesetzgebung |
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Dieser Beitrag gehört zum Gesetzgebungsverfahren Bundesregierung: „43. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ |
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Reaktionen |
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