Bundesregierung: Bußgeld bei Verstoß gegen Fahrverbot |
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Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP. |
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(13.12.18) Wer gegen ein streckenbezogenes Fahrverbot verstößt, wird im Regelfall mit 20 Euro Verwarngeld bestraft. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP mit. Ein V... |
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Dokumente |
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Gesetzgebung |
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Dieser Beitrag gehört zum Gesetzgebungsverfahren Bundesregierung: „Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes” |
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