Bundesregierung: Nur Bayern nutzt Mindestabstandsregelung für Windenergieanlagen |
||
Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP. |
||
(05.07.18) Bayern hat nach Angaben der Bundesregierung als einziges Bundesland von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, für eine gewisse Zeit Mindestabstände von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung selbst festzulegen. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der |
||
Dokumente BReg-Antwort_Kleine Anfrage FDP_Abstandsflächen für Windenergieanlagen_180628 |
||
Reaktionen |
||
Mit diesem Beitrag haben Sie auf folgende Beiträge reagiert |